Abbruchkosten
Abbruchkosten sind Kosten für den Abbruch nicht mehr verwendbarer Gebäudeteile nach einem Schaden; sie werden in der Gebäudeversicherung meist zusammen mit Aufräumkosten als versicherte Kosten geregelt.
WISSEN · GLOSSAR
Von Allgefahrendeckung bis ZÜRS: In unserem Glossar erklären wir wichtige Begriffe rund um Gebäudeversicherung, Immobilienrisiken, Hausverwaltung, Schadenmanagement und Risikomanagement verständlich und praxisnah.
Für Hausverwaltungen, Immobilieneigentümer und Bestandshalter. Die Erklärungen sind allgemeine Informationen – ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht, hängt immer vom jeweiligen Vertrag und den vereinbarten Bedingungen ab.

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FÜR WERTE,
DIE BLEIBEN.
Abbruchkosten sind Kosten für den Abbruch nicht mehr verwendbarer Gebäudeteile nach einem Schaden; sie werden in der Gebäudeversicherung meist zusammen mit Aufräumkosten als versicherte Kosten geregelt.
Abdingung bezeichnet die vertragliche Abweichung von einer gesetzlichen Regelung. Viele Vorschriften des VVG sind halbzwingend und dürfen nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers abbedungen werden, etwa nach § 87 VVG für einzelne Regeln der Schadensversicherung.
abbedingen, abbedungen, halbzwingende Vorschrift
Ableitungsrohre sind Rohre der Wasserversorgung, die Abwasser aus dem Gebäude abführen; in der Wohngebäudeversicherung sind Bruchschäden an Ableitungsrohren innerhalb des Gebäudes meist versichert, außerhalb des Gebäudes auf dem Grundstück nur, wenn dies besonders vereinbart ist.
Abwasserrohre, Abwasserleitungen, Grundleitungen, Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes, Kanalrohre
Abnutzung ist der allmähliche Wertverlust einer Sache durch Alter und Gebrauch. Sie ist kein versichertes Ereignis; beim Zeitwert wird sie als Abzug vom Neuwert berücksichtigt.
Verschleiß, Alterung, Abschreibung
Abwasserleitungen führen Schmutz- und Regenwasser aus dem Gebäude ab; versicherungsrechtlich werden sie als Ableitungsrohre bezeichnet.
Abwendungs- und Minderungskosten (Rettungskosten) sind Aufwendungen, um einen drohenden oder eingetretenen Schaden abzuwenden oder zu mindern; der Versicherer ersetzt sie nach § 83 VVG.
Eine Allgefahrendeckung versichert Sachschäden durch grundsätzlich alle Gefahren, sofern sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind; damit kehrt sie das Prinzip der Versicherung benannter Gefahren um.
Allgefahrenversicherung, All-Risk-Deckung, All Risks, Allgefahrenkonzept, Allrisk
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) sind die vom Versicherer vorformulierten Vertragsbedingungen, die Umfang, Ausschlüsse, Obliegenheiten und Abläufe eines Versicherungsvertrags regeln; sie unterliegen als Allgemeine Geschäftsbedingungen der Inhaltskontrolle nach dem BGB.
AVB, Versicherungsbedingungen, Bedingungswerk, VGB, Musterbedingungen, Klauseln
Als Altbau gelten ältere Bestandsgebäude, häufig mit Baujahr vor 1949. Für Versicherer zählen weniger das Baujahr als der Zustand von Leitungen, Dach und Elektrik sowie durchgeführte Modernisierungen.
Altbauten, Gründerzeitbau, Altbauwohnung
Der Versicherer kann einen Versicherungsvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten (§ 22 VVG i. V. m. § 123 BGB), etwa bei bewusst verschwiegenen Vorschäden. Der Vertrag ist dann von Anfang an nichtig.
Arglistanfechtung, arglistige Täuschung
Die vorvertragliche Anzeigepflicht verpflichtet den Antragsteller, dem Versicherer bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung alle ihm bekannten gefahrerheblichen Umstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat.
vorvertragliche Anzeigepflicht, Anzeigepflichtverletzung, § 19 VVG, Antragsfragen, Gefahrumstände
Ein Ärztehaus bündelt Arzt- und Therapiepraxen, oft mit Apotheke. Versicherungsrelevant sind hochwertige Medizintechnik der Mieter, Publikumsverkehr, Barrierefreiheit und Verkehrssicherungspflichten.
Gesundheitszentrum, Praxisgebäude, MVZ-Immobilie
Aufräumkosten sind Kosten für das Aufräumen der Schadenstätte und das Abfahren von Schutt nach einem versicherten Schaden.
Aufräum- und Abbruchkosten sind Kosten für das Aufräumen der Schadenstätte, den Abbruch stehengebliebener Gebäudeteile, das Abfahren von Schutt zur nächsten Ablagerungsstätte und das Ablagern oder Vernichten; sie sind in der Gebäudeversicherung als versicherte Kosten meist bis zu einer Grenze mitversichert.
Aufräumungskosten, Abbruchkosten, Aufräumungs- und Abbruchkosten, Entsorgungskosten, Schuttbeseitigung
Aufwendungsersatz ist die Erstattung freiwilliger Vermögensopfer, die jemand im Interesse eines anderen erbringt. Im Versicherungsrecht betrifft das vor allem Rettungskosten nach § 83 VVG.
Aufzüge sind überwachungsbedürftige Anlagen, die nach Betriebssicherheitsverordnung wiederkehrend durch zugelassene Überwachungsstellen geprüft werden müssen. Schäden durch Defekte oder Fehlbedienung sind oft nur über eine Maschinenversicherung gedeckt.
Fahrstuhl, Aufzugsanlage, Personenaufzug
Ein Ausschluss nimmt bestimmte Gefahren, Schäden oder Sachen ausdrücklich vom Versicherungsschutz aus, etwa Sturmflut, Grundwasser oder Schäden durch Abnutzung. Ausschlüsse stehen in den Versicherungsbedingungen.
Leistungsausschluss, Risikoausschluss, ausgeschlossene Gefahren
Bei der Ausschreibung einer Gebäudeversicherung wird das Risiko mit einheitlichen Unterlagen und Anforderungen mehreren Versicherern angeboten, um vergleichbare Angebote zu Deckung, Bedingungen und Prämie zu erhalten.
Versicherungsausschreibung, Marktausschreibung, Ausschreibung Gebäudeversicherung, Marktabfrage, Tender
Die Außenversicherung erstreckt den Schutz auf versicherte Sachen, die sich vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts befinden. Sie spielt vor allem in Inhalts- und Hausratversicherungen eine Rolle, meist mit Entschädigungsgrenzen.
Eine außerordentliche Kündigung beendet einen Vertrag vor Ablauf der regulären Laufzeit aus besonderem Anlass, etwa nach einem Versicherungsfall oder einer Beitragserhöhung.
Ein Batteriespeicher speichert elektrische Energie, meist aus einer Photovoltaikanlage, in Akkumulatoren, heute überwiegend auf Lithium-Ionen-Basis; für die Gebäudeversicherung sind vor allem Aufstellort, Installation und Brandschutz relevant.
Stromspeicher, PV-Speicher, Solarspeicher, Lithium-Ionen-Speicher, Heimspeicher, Quartierspeicher
Die Bauart beschreibt Konstruktion und Materialien eines Gebäudes, vor allem Außenwände und Dachung. Versicherer ordnen sie in Bauartklassen ein.
Die Bauartklasse (BAK) ordnet Gebäude in der Gebäudeversicherung nach Material der Außenwände und Art der Dachung ein; sie beeinflusst vor allem das Feuerrisiko und damit Annahme und Beitrag.
BAK, Bauartklassen, BAK I, BAK II, BAK III, harte Dachung, weiche Dachung, Fertighausgruppe
Die Baubeschreibung dokumentiert Konstruktion, Materialien und Ausstattung eines Gebäudes. Für Versicherer ist sie eine Grundlage für Bauartklasse, Wertermittlung und Risikoeinschätzung.
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung deckt gesetzliche Haftpflichtansprüche Dritter, die sich aus der Eigenschaft als Bauherr ergeben – insbesondere aus der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten auf und um die Baustelle.
Bauherren-Haftpflichtversicherung, Bauherrenhaftung, Haftpflicht für Bauherren
Das Baujahr gibt an, wann ein Gebäude errichtet wurde. Es ist ein Merkmal der Risikoeinschätzung, weil Leitungen, Dach und Haustechnik altern; entscheidend sind aber auch spätere Modernisierungen.
Errichtungsjahr, Fertigstellungsjahr
Die Bauleistungsversicherung schützt die im Entstehen begriffene Bauleistung gegen unvorhergesehene Beschädigungen oder Zerstörungen während der Bauzeit, etwa durch Unwetter, Vandalismus, Diebstahl eingebauter Teile oder Konstruktions- und Ausführungsfehler.
Bauwesenversicherung, Bauversicherung, Bauleistungsdeckung, ABN, ABU
Baulicher Brandschutz umfasst bauliche Maßnahmen gegen Entstehung und Ausbreitung von Feuer, etwa Brandwände, feuerwiderstandsfähige Bauteile und Rettungswege.
Ein Baumangel ist eine Abweichung der Bauleistung vom vertraglich geschuldeten Zustand. Mängel selbst sind in der Gebäudeversicherung nicht versichert; Folgeschäden daraus können je nach Bedingungen versichert sein.
Mangel, Baumängel, Ausführungsmangel
Baunebenkosten sind Kosten neben den reinen Baukosten, etwa für Architekten, Statik, Planung und Genehmigungen. In der Gebäudeversicherung sind Architektengebühren sowie Konstruktions- und Planungskosten meist Teil des Neuwerts.
Planungskosten, Architektenhonorar
Der Baupreisindex ist eine amtliche Kennzahl des Statistischen Bundesamtes, die die Preisentwicklung für Bauleistungen an Gebäuden abbildet; in der Gebäudeversicherung fließt er in die Anpassung von Versicherungswerten und Beiträgen ein.
Baupreisindex Wohngebäude, Baukostenindex, Preisindex für Bauleistungen, Baukostensteigerung
Ein Bauschaden ist eine Beeinträchtigung der Bausubstanz, die oft aus einem Baumangel oder Verschleiß folgt, etwa Feuchteschäden durch undichte Abdichtungen. Ob er versichert ist, hängt von Ursache und Bedingungen ab.
Die Bausumme umfasst die Herstellungskosten eines Bauvorhabens. Sie ist Grundlage für Bauleistungs- und Feuerrohbauversicherung sowie für die Bauherrenhaftpflicht.
Bauvolumen, Herstellungskosten
Bauversicherung ist ein Sammelbegriff für Versicherungen während der Bauphase, vor allem Bauleistungs-, Feuerrohbau- und Bauherrenhaftpflichtversicherung.
Der Bauzustand beschreibt die Qualität und Instandhaltung eines Gebäudes. Ein schlechter Bauzustand erhöht das Schadenrisiko und kann Annahme, Beitrag und Auflagen des Versicherers beeinflussen.
Gebäudezustand, Erhaltungszustand
Das Bedingungswerk umfasst alle Versicherungsbedingungen, Klauseln und Besonderen Vereinbarungen, die einem Vertrag zugrunde liegen.
Behördliche Auflagen können den Wiederaufbau nach einem Schaden verteuern, etwa durch neue Brandschutz- oder Energievorgaben. Die Mehrkosten sind je nach Vertrag versichert.
Eine Beitragsanpassung verändert den Versicherungsbeitrag während der Laufzeit, etwa über eine Anpassungsklausel oder nach Schadenverlauf.
Als Beitragsindex wird die Kennzahl bezeichnet, mit der Beiträge in der gleitenden Neuwertversicherung jährlich fortgeschrieben werden. Üblich ist ein Anpassungsfaktor, der sich aus Baupreisindex und Tariflohnindex für das Baugewerbe ergibt.
Anpassungsfaktor, Beitragsfaktor
Der Beitragssatz ist der Tarifsatz, mit dem der Versicherer aus einer Bezugsgröße wie Versicherungssumme oder Wert 1914 den Beitrag berechnet, oft in Promille angegeben.
Prämiensatz, Promillesatz
Die Beschluss-Sammlung dokumentiert alle Beschlüsse und gerichtlichen Entscheidungen einer WEG; der Verwalter muss sie nach § 24 Abs. 7 WEG führen. Sie zeigt auch Beschlüsse zu Versicherung, Selbstbehalt und Schadenregelungen.
Beschluss-Sammlung
Bestandshalter sind Unternehmen oder Investoren, die Immobilien langfristig im eigenen Bestand halten und bewirtschaften, statt sie zu entwickeln und zu verkaufen. Für sie stehen Portfolioversicherung, Schadenverlauf und Werterhalt im Vordergrund.
Bestandshalter Immobilien, Wohnungsunternehmen, Immobilieninvestor
Eine Bestandsimmobilie ist ein bereits genutztes Bestandsgebäude, im Gegensatz zum Neubau. Ihr Versicherungsrisiko hängt stark von Zustand, Modernisierungen und Schadenhistorie ab.
Bestandsgebäude, Bestandsobjekt
Betrieblicher (organisatorischer) Brandschutz umfasst Regeln und Abläufe im Betrieb, etwa Brandschutzordnung, Unterweisungen, Freihalten von Fluchtwegen, Heißarbeitserlaubnis und Ordnung in Lagern.
organisatorischer Brandschutz
Betriebsgebäude dienen einem Gewerbe- oder Industriebetrieb, etwa als Werkstatt, Produktions- oder Lagergebäude. Sie werden in der Regel über eine gewerbliche Gebäudeversicherung abgesichert.
Eine Betriebsunterbrechung liegt vor, wenn ein Betrieb nach einem Sachschaden ganz oder teilweise stillsteht; der entgehende Ertrag ist über eine Betriebsunterbrechungsversicherung versicherbar.
Die Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt den entgangenen Gewinn und die fortlaufenden Kosten eines Unternehmens, wenn der Betrieb infolge eines versicherten Sachschadens unterbrochen oder beeinträchtigt wird.
BU-Versicherung (Betrieb), Ertragsausfallversicherung, Betriebsunterbrechung, Ertragsausfall, Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung
Bewegungs- und Schutzkosten entstehen, wenn zur Wiederherstellung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen. Sie sind in der Gebäudeversicherung meist als versicherte Kosten bis zu einer Grenze eingeschlossen.
Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen und gehört zur versicherten Gefahr Feuer. Schäden durch Überspannung infolge eines Blitzes in der Umgebung werden meist gesondert geregelt.
Blitzeinschlag, direkter Blitzschlag
Blitzüberspannung ist eine kurzzeitig erhöhte Spannung in Leitungen durch einen Blitz in der Umgebung, die elektrische Anlagen beschädigen kann.
Ein Blockheizkraftwerk erzeugt gleichzeitig Strom und Wärme (Kraft-Wärme-Kopplung). Wegen Motor, Brennstoff und hoher Laufzeiten sind Wartung, Brandschutz im Aufstellraum und eine Maschinenversicherung relevant.
BHKW, Kraft-Wärme-Kopplung, KWK-Anlage
Versicherungsrechtlich ist ein Brand ein Feuer, das ohne bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Er gehört zur Gefahr Feuer der Gebäudeversicherung.
Feuer, Schadenfeuer, Gebäudebrand
Ein Brandabschnitt ist ein durch Brandwände oder gleichwertige Bauteile abgetrennter Gebäudeteil, der die Ausbreitung eines Feuers begrenzen soll. Versicherer nutzen Brandabschnitte, um den möglichen Höchstschaden einzuschätzen.
Brandabschnitte, Brandbekämpfungsabschnitt
Die Brandlast beschreibt die Menge brennbarer Stoffe in einem Bereich, ausgedrückt als Energiegehalt je Fläche. Hohe Brandlasten, etwa in Lagern oder Gewerbeeinheiten, erhöhen Brandrisiko und mögliche Schadenhöhe.
Eine Brandmeldeanlage (BMA) ist eine technische Anlage, die Brände automatisch über Melder oder manuell über Druckknopfmelder erkennt und einen Alarm an eine Zentrale, die Feuerwehr oder eine Leitstelle weitergibt.
BMA, Brandmelder, Brandmeldesystem, Feuermeldeanlage, Brandmeldezentrale
Ein Brandschaden ist ein Sachschaden durch Brand, etwa durch Flammen, Hitze, Ruß oder Löschwasser. Er ist über die Gefahr Feuer der Gebäudeversicherung versichert.
Feuerschaden, Brandfall
Brandschutz umfasst alle baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Maßnahmen, die der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen und bei einem Brand die Rettung von Menschen und wirksame Löscharbeiten ermöglichen.
vorbeugender Brandschutz, baulicher Brandschutz, technischer Brandschutz, organisatorischer Brandschutz, Brandschutzmaßnahmen
Ein Brandschutzbeauftragter berät und unterstützt Betreiber in Fragen des betrieblichen Brandschutzes. Seine Bestellung kann sich aus Baurecht, Auflagen der Behörden oder Anforderungen des Versicherers ergeben.
Brandschutzbeauftragte
Ein Brandschutzkonzept ist eine objektbezogene Beschreibung aller baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutzmaßnahmen eines Gebäudes; es ist bei Sonderbauten und größeren Vorhaben häufig Teil der Bauantragsunterlagen.
Brandschutznachweis, Brandschutzgutachten, Brandschutzplanung, Brandschutzkonzeption
Ein Brandschutzmangel ist eine Abweichung von baulichen, technischen oder organisatorischen Brandschutzanforderungen, etwa verstellte Fluchtwege oder blockierte Brandschutztüren. Mängel können Auflagen des Versicherers oder eine Gefahrerhöhung auslösen.
Brandschutzmängel, Brandschutzdefizit
Die Brandschutzordnung nach DIN 14096 regelt Verhalten zur Brandverhütung und im Brandfall. Teil A richtet sich an alle Personen im Gebäude, Teil B an Beschäftigte, Teil C an Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben.
DIN 14096, Brandschutzordnung Teil A
Brandschutztüren sind feuerhemmende oder feuerbeständige, selbstschließende Türen, die die Ausbreitung von Feuer und Rauch begrenzen. Sie dürfen nicht durch Keile oder Gegenstände offengehalten werden.
Feuerschutztür, T30-Tür, T90-Tür, Rauchschutztür
Eine Brandwand ist eine feuerbeständige Wand aus nichtbrennbaren Baustoffen, die Gebäude oder Gebäudeabschnitte voneinander trennt und die Brandausbreitung verhindern soll.
Brandabschnittswand, Gebäudeabschlusswand
Ein Bruchschaden ist ein Bruch oder Riss an Rohren oder Anlagen der Wasserversorgung, Heizung oder Klimatechnik; Frost- und sonstige Bruchschäden sind Teil der Leitungswasserdeckung.
Die Bruttogeschossfläche ist die Summe der Grundflächen aller Grundrissebenen eines Gebäudes nach DIN 277. Sie dient als Bezugsgröße für Baukosten und für die Ermittlung von Neubau- und Versicherungswerten.
BGF, Brutto-Grundfläche
Bürogebäude werden überwiegend für Verwaltungs- und Dienstleistungstätigkeiten genutzt. Sie gelten als vergleichsweise brandarm; relevant sind Gebäudetechnik, Leerstand bei Mieterwechsel und Mietausfall.
Büroimmobilie, Bürohaus
Eine Dachbegrünung ist eine Vegetationsschicht auf einem Dach, meist auf Flachdächern. Sie kann Starkregen zurückhalten, erfordert aber eine funktionierende Abdichtung und Entwässerung; Undichtigkeiten sind schwer zu orten.
Gründach, extensive Dachbegrünung
Die Dachfläche ist die Außenfläche eines Daches. Sie ist für Sturm-, Hagel- und Schneedruckrisiken sowie für Photovoltaikanlagen relevant.
Die Dachkonstruktion ist das Tragwerk eines Daches, etwa als Holzdachstuhl oder Stahlbetondecke. Sie bestimmt Brandverhalten, Lastreserven für Schnee oder PV-Anlagen und die Einstufung in Bauartklassen mit.
Dachstuhl, Dachtragwerk
Deckung bezeichnet den Umfang des Versicherungsschutzes, also welche Gefahren, Sachen, Kosten und Schäden ein Vertrag absichert.
Deckungsumfang, Versicherungsdeckung
Eine Deckungserweiterung ergänzt den Grundschutz um zusätzliche Gefahren, Kosten oder höhere Grenzen, etwa Elementar, unbenannte Gefahren oder Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes.
Zusatzbaustein, Einschluss, Klausel
Ein Deckungskonzept ist die strukturierte Zusammenstellung aller Versicherungen, Gefahren, Summen und Selbstbehalte für ein Objekt oder einen Bestand, abgeleitet aus einer Risikoanalyse.
Eine Deckungslücke ist ein Risiko, das trotz bestehender Versicherungsverträge nicht oder nicht ausreichend versichert ist – etwa weil eine Gefahr ausgeschlossen, ein Baustein nicht vereinbart, eine Summe zu niedrig oder ein Zeitraum nicht abgedeckt ist.
Versicherungslücke, Lücke im Versicherungsschutz, Unterdeckung, Deckungslücken, Absicherungslücke
Die Deckungssumme ist der Höchstbetrag, den ein Haftpflichtversicherer je Schadenereignis oder Versicherungsjahr leistet. In der Sachversicherung spricht man von Versicherungssumme.
Versicherungssumme Haftpflicht, Deckungssummen
Dekontaminationskosten sind Kosten für Untersuchung, Austausch oder Entsorgung von Erdreich, das durch einen versicherten Schaden kontaminiert wurde. Sie sind meist nur bei behördlicher Anordnung und bis zu einer Grenze versichert.
Eine denkmalgeschützte Immobilie steht unter Denkmalschutz; Wiederherstellung, Materialien und Auflagen machen sie in der Versicherung anspruchsvoll.
Denkmalschutz umfasst die gesetzlichen Regeln der Bundesländer zur Erhaltung von Kulturdenkmalen; für die Gebäudeversicherung bedeutet er häufig höhere Wiederherstellungskosten, behördliche Auflagen und eine besonders sorgfältige Wertermittlung.
Denkmalgeschützte Immobilie, Baudenkmal, denkmalgeschütztes Gebäude, Denkmalimmobilie, Denkmalpflege
Bei einer Dichtigkeitsprüfung werden Leitungen, etwa Abwasser- oder Gasleitungen, auf Undichtigkeiten untersucht. Für private Abwasserleitungen bestehen teils landesrechtliche Prüfpflichten; Ergebnisse helfen bei Sanierung und Risikobewertung.
Dichtheitsprüfung, Kanal-TV, Druckprüfung
Eine Doppel- oder Mehrfachversicherung liegt vor, wenn dasselbe Interesse gegen dieselbe Gefahr bei mehreren Versicherern versichert ist und die Summen den Schaden übersteigen (§ 78 VVG). Insgesamt wird höchstens der Schaden ersetzt.
Mehrfachversicherung
Die D&O-Versicherung (Directors and Officers Liability) ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Organmitglieder wie Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte; im Immobilienbereich wird sie auch zur Absicherung von Verwaltungsbeiräten in Wohnungseigentümergemeinschaften genutzt.
D&O, Managerhaftpflicht, Organhaftpflichtversicherung, Beiratsversicherung, Directors and Officers
Ein Einkaufszentrum vereint viele Handels-, Gastronomie- und Dienstleistungsflächen unter einem Dach. Große Werte, Publikumsverkehr, Brandlasten der Mieter und Mietausfallrisiken machen es zu einem komplexen Versicherungsrisiko.
Shoppingcenter, Fachmarktzentrum, Shopping-Mall
Einzelhandelsimmobilien wie Ladenlokale oder Fachmärkte sind Gewerbeimmobilien, deren Risiko stark von Sortiment und Mieter abhängt.
Die elektrische Anlage umfasst Leitungen, Verteiler und Schutzeinrichtungen eines Gebäudes. Defekte Elektroinstallationen zählen zu den häufigen Brandursachen; regelmäßige Prüfungen, etwa ein E-Check, senken das Risiko.
Elektroinstallation, Elektrik, E-Check
Elementargefahren sind Naturgefahren wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch; sie sind über die Elementarschadenversicherung versicherbar.
Ein Elementarschaden ist ein Sachschaden durch eine Elementargefahr wie Überschwemmung, Rückstau oder Erdrutsch.
Die Elementarschadenversicherung ergänzt die Gebäudeversicherung um Schäden durch weitere Naturgefahren wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch.
Elementarversicherung, Elementarschutz, Naturgefahrenversicherung, erweiterte Naturgefahren, Elementarschaden, Elementargefahr
Energiespeicher halten Strom oder Wärme für spätere Nutzung vor; im Gebäude sind das meist Batteriespeicher für Solarstrom.
Die Entschädigung ist die Leistung des Versicherers im Versicherungsfall. In der Gebäudeversicherung richtet sie sich nach Versicherungswert, Schadenhöhe, Grenzen und Selbstbehalt.
Versicherungsleistung, Schadenzahlung, Entschädigungsleistung
Eine Entschädigungsgrenze begrenzt die Leistung für bestimmte Schäden oder Kosten auf einen festen Betrag oder Prozentsatz der Versicherungssumme, etwa für Überspannung oder Aufräumkosten.
Entschädigungshöchstgrenze, Sublimit, Leistungsgrenze
Erdbeben ist in der Elementarschadenversicherung eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinneren ausgelöst wird. In Deutschland betrifft das vor allem bestimmte Regionen wie den Oberrheingraben.
Erdfall ist der naturbedingte Einsturz des Erdbodens über natürlichen Hohlräumen und zählt zu den Elementargefahren. Senkungen durch Bergbau sind davon abzugrenzen.
Erdsenkung, Erdeinsturz
Erdrutsch ist das naturbedingte Abrutschen oder Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassen und zählt zu den Elementargefahren.
Hangrutsch, Bergrutsch, Steinschlag
Ertragsausfall ist der entgehende Gewinn und die fortlaufenden Kosten eines Betriebs nach einem Sachschaden; versichert wird er über eine Betriebsunterbrechungs- oder Ertragsausfallversicherung.
Erweiterte Elementargefahren sind die Naturgefahren über Sturm und Hagel hinaus, die nur mit Zusatzbaustein versichert sind: Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch.
Erweiterte Naturgefahren ist ein anderer Begriff für die Elementargefahren, die über Sturm und Hagel hinaus versichert werden können.
Explosion ist versicherungsrechtlich eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung. Sie gehört zur Gefahr Feuer der Gebäudeversicherung.
Gasexplosion, Verpuffung
Facility Management umfasst Betrieb, Wartung und Bewirtschaftung von Gebäuden und technischen Anlagen. Ein gutes Facility Management senkt Schadenrisiken, etwa durch Wartungsnachweise und Kontrollgänge.
FM, Gebäudemanagement, Objektbetreuung
Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt (§ 276 BGB). Einfache Fahrlässigkeit ist in der Sachversicherung grundsätzlich gedeckt; bei grober Fahrlässigkeit kann der Versicherer kürzen.
leichte Fahrlässigkeit, einfache Fahrlässigkeit
Ferienimmobilien werden zeitweise selbst genutzt oder an wechselnde Gäste vermietet. Phasen ohne Bewohner und gewerbliche Vermietung müssen dem Versicherer angegeben werden, weil sie das Risiko verändern.
Ferienwohnung, Ferienhaus
Bei Fernwärme wird Heizwärme über ein Leitungsnetz geliefert und über eine Hausübergabestation ins Gebäude gebracht. Leckagen an Station und Heizkreisen fallen in die Leitungswasserdeckung, Netzleitungen des Versorgers nicht.
Fernwärmeanschluss, Hausübergabestation
Feuerlöscher dienen der Bekämpfung von Entstehungsbränden. In Arbeitsstätten ist ihre Ausstattung vorgeschrieben; sie müssen regelmäßig, in der Regel alle zwei Jahre, von Sachkundigen geprüft werden.
Handfeuerlöscher, Feuerlöscherprüfung
Die Feuerrohbauversicherung schützt ein Gebäude während der Bauphase gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion; sie wird häufig als Vorstufe einer späteren Wohngebäudeversicherung für einen begrenzten Zeitraum beitragsfrei angeboten.
Rohbauversicherung, Feuer-Rohbauversicherung, Rohbau-Feuerversicherung, Feuerversicherung Rohbau
Ein Feuerschaden ist ein Schaden durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion; er ist über die Gefahr Feuer versichert.
Die Feuerversicherung ist die Sachversicherung gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion sowie Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs; in der Wohngebäudeversicherung ist sie eine der Grundgefahren, im Gewerbe wird sie oft als eigenständiger Vertrag abgeschlossen.
Gefahr Feuer, Feuer-Gebäudeversicherung, Brandversicherung, Feuerschaden, Feuerschadenversicherung
Der Feuerwiderstand beschreibt, wie lange ein Bauteil einem Brand standhält; er wird in Feuerwiderstandsklassen angegeben.
Die Feuerwiderstandsklasse gibt an, wie lange ein Bauteil im Brandfall seine Funktion behält, etwa F30, F60 oder F90 in Minuten. Bauordnungsrechtlich entspricht das feuerhemmend, hochfeuerhemmend und feuerbeständig.
F30, F60, F90, Feuerwiderstandsdauer, feuerhemmend, feuerbeständig
Ein Flachdach hat nur eine geringe Neigung. Es ist anfällig für Undichtigkeiten, verstopfte Abläufe und stehendes Wasser; regelmäßige Wartung von Abdichtung und Entwässerung senkt das Schadenrisiko.
Flachdächer, Warmdach, Kaltdach
Die Flächenberechnung ermittelt Wohn- oder Geschossflächen eines Gebäudes, etwa nach Wohnflächenverordnung oder DIN 277. Falsche Flächenangaben bei der Wertermittlung können zu Unterversicherung führen.
Fluchtwege sind Wege, über die Menschen ein Gebäude im Gefahrfall sicher verlassen können, etwa Treppenräume und Flure. Sie müssen frei von Gegenständen und Brandlasten gehalten werden.
Rettungsweg, Flucht- und Rettungsweg
Ein Folgeschaden ist ein Schaden, der aus einem anderen Schaden entsteht, etwa Schimmel nach einem Leitungswasserschaden oder Mietausfall nach einem Brand. Ob er versichert ist, hängt von Ursache und Bedingungen ab.
Folgeschäden, mittelbarer Schaden
Die Forderungsausfalldeckung in der Haftpflichtversicherung leistet, wenn ein Schädiger zum Schadenersatz verurteilt wurde, aber nicht zahlen kann. Voraussetzungen und Mindestschaden regeln die Bedingungen.
Forderungsausfalldeckung, Ausfalldeckung
Bei einer Fremdversicherung (Versicherung für fremde Rechnung, §§ 43 ff. VVG) schließt der Versicherungsnehmer den Vertrag ab, versichert ist aber das Interesse eines anderen. Ein Beispiel ist die Mitversicherung von Mietereinbauten.
Versicherung für fremde Rechnung
Ein Frostschaden entsteht, wenn Wasser in Leitungen, Heizungs- oder Sanitäranlagen gefriert und durch die Ausdehnung des Eises Rohre oder Armaturen platzen; in der Gebäudeversicherung ist er Teil der Gefahr Leitungswasser, setzt aber die Einhaltung von Frostschutz-Obliegenheiten voraus.
Frostbruch, Frostschäden, eingefrorene Leitung, Frost- und Bruchschaden
Gastronomieimmobilien beherbergen Restaurants, Imbisse oder Bars. Küchen mit Fritteusen und Abluftanlagen erhöhen die Brandgefahr deutlich; Versicherer achten auf Reinigung der Abluft, Löschtechnik und Wartung.
Restaurantimmobilie, Gastronomiefläche
Das Gebäudealter ergibt sich aus dem Baujahr. Versicherer berücksichtigen es bei Tarif und Annahme, häufig ergänzt um das Jahr der letzten Kernsanierung oder Leitungserneuerung.
Die Gebäudeart beschreibt Typ und Nutzung eines Gebäudes, etwa Ein- oder Mehrfamilienhaus, Wohn- und Geschäftshaus oder Gewerbeobjekt. Sie entscheidet mit über Tarif und Versicherungsform.
Gebäudetyp, Objektart
Der Gebäudebestand umfasst alle Objekte eines Eigentümers oder einer Verwaltung. Eine vollständige Bestandsliste mit Werten und Merkmalen ist Grundlage für Portfolioanalyse und Ausschreibung.
Bestand, Objektbestand
Gebäudebestandteile sind fest mit dem Gebäude verbundene Sachen, etwa Heizung, Sanitär oder Einbauküchen je nach Bedingungen. Sie sind in der Gebäudeversicherung versichert, während Zubehör und Hausrat gesondert geregelt sind.
wesentlicher Bestandteil, Gebäudezubehör
Die Gebäudehaftpflicht sichert Eigentümer gegen Schadenersatzansprüche Dritter ab, die aus dem Grundstück oder Gebäude entstehen.
Gebäudeklassen 1 bis 5 teilen Gebäude nach den Landesbauordnungen nach Höhe, Anzahl und Größe der Nutzungseinheiten ein. Je höher die Klasse, desto strenger die Brandschutzanforderungen.
GK 1, GK 5, Gebäudeklassen
Ein Gebäudekomplex besteht aus mehreren baulich oder funktional verbundenen Gebäuden, etwa einer Wohnanlage mit Tiefgarage. Für Versicherer sind Brandabschnitte und Kumulrisiken relevant.
Ein Gebäudeschaden ist eine Zerstörung oder Beschädigung des Gebäudes oder seiner Bestandteile. Versichert ist er, wenn er durch eine versicherte Gefahr wie Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel entsteht.
Gebäudeschäden, Sachschaden am Gebäude
Die Gebäudeversicherung ist eine Sachversicherung, die ein Gebäude einschließlich seiner Bestandteile gegen vertraglich vereinbarte Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie optional Elementargefahren versichert.
Hausversicherung, Gebäudesachversicherung
Wird eine Gebäudeversicherung durch den Versicherer gekündigt, muss das Gebäude bis zum Wirksamwerden der Kündigung neu versichert werden; Grundlage dafür sind eine Analyse der Kündigungsgründe, eine aufbereitete Schadenhistorie und eine rechtzeitige Neuplatzierung.
Gebäudeversicherung gekündigt, Kündigung Gebäudeversicherung, Gebäude nach Kündigung versichern, neue Gebäudeversicherung nach Kündigung
Der Gebäudewert ist der Wert eines Gebäudes nach dem jeweils relevanten Bewertungsverfahren; für die Gebäudeversicherung ist in der Regel der Neubau- bzw. Wiederherstellungswert maßgeblich, nicht der Markt- oder Verkehrswert.
Gebäudewertermittlung, Wert des Gebäudes, Wiederherstellungswert, Neubauwert, Objektwert
Der Gebäudezustand beschreibt Instandhaltung und Erhaltung eines Gebäudes und beeinflusst Schadenrisiko und Versicherbarkeit.
Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn sich nach Vertragsschluss die tatsächlichen Umstände so ändern, dass der Eintritt oder die Vergrößerung eines Schadens wahrscheinlicher wird; sie ist in den §§ 23 bis 27 VVG geregelt.
Gefahränderung, Risikoerhöhung, gefahrerhöhende Umstände, Erhöhung der Gefahr
Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist seit der WEG-Reform rechtsfähig und Trägerin der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums (§ 9a WEG).
Gemeinschaftseigentum sind nach § 1 Abs. 5 WEG das Grundstück sowie alle Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die nicht im Sondereigentum oder im Eigentum eines Dritten stehen; es gehört allen Wohnungseigentümern gemeinsam.
gemeinschaftliches Eigentum, Gemeinschaftseigentum WEG, gemeinschaftliche Bauteile, GE
Die Gemeinschaftsordnung regelt das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander, etwa Nutzung und Kostenverteilung, und ist meist Teil der Teilungserklärung.
Ein Gewerbegebäude wird überwiegend gewerblich genutzt, etwa für Büro, Handel, Lager oder Produktion.
Eine Gewerbeimmobilie ist ein Gebäude, das überwiegend gewerblich genutzt wird, etwa als Büro, Handel, Lager, Produktion, Hotel oder Praxis; ihr Versicherungsrisiko hängt stark von Nutzung, Mietern und Betriebsarten ab.
Gewerbeobjekt, Gewerbeimmobilien, Gewerbegebäude, Büroimmobilie, Einzelhandelsimmobilie, Logistikimmobilie
Ein Gewerbepark umfasst mehrere Gewerbeeinheiten oder Hallen mit unterschiedlichen Mietern auf einem Areal. Die Mischung der Betriebsarten prägt das Risiko; Brandabschnitte und Mieterwechsel sind besonders relevant.
Gewerbehof, Businesspark
Die gewerbliche Gebäudeversicherung versichert Gebäude, die ganz oder überwiegend gewerblich genutzt werden, etwa Büro-, Handels-, Lager-, Logistik- oder Produktionsgebäude, mit einer individuell auf Nutzung und Risiko abgestimmten Deckung.
Gewerbegebäudeversicherung, Gebäudeversicherung Gewerbe, Gewerbeimmobilienversicherung
Glasbruch ist das Zerbrechen von Scheiben, Glastüren oder Glasdächern; versichert wird er über eine Glasversicherung.
Die Glasversicherung ersetzt Bruchschäden an Gebäude- und gegebenenfalls Mobiliarverglasungen wie Fenstern, Türen, Glasdächern oder Treppenhausverglasungen, unabhängig von der Ursache des Bruchs.
Glasbruchversicherung, Glasbruch, Gebäudeverglasung, Glasschaden
Der gleitende Neuwert ist ein Versicherungsmodell der Gebäudeversicherung, bei dem Versicherungsschutz und Beitrag automatisch an die Entwicklung der Baukosten angepasst werden, sodass im Schadenfall die Wiederherstellung zum aktuellen Preisniveau versichert ist.
Gleitende Neuwertversicherung, gleitende Neuwertdeckung, Neuwertversicherung mit Summenanpassung
Der gleitende Neuwertfaktor rechnet die Versicherungssumme 1914 in den aktuellen Neuwert um. Er wird aus dem Baupreisindex für Wohngebäude abgeleitet und regelmäßig fortgeschrieben.
Neuwertfaktor, Summenfaktor, Umrechnungsfaktor
Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maß verletzt; führt er so einen Versicherungsfall herbei, darf der Versicherer seine Leistung nach § 81 VVG entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.
grob fahrlässig, Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit, Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit, Kürzung bei grober Fahrlässigkeit, Fahrlässigkeit
Ein Großschaden ist ein Schadenereignis mit außergewöhnlich hohem Aufwand, das nach den internen Maßstäben eines Versicherers oder Bestands eine festgelegte Schwelle überschreitet; eine allgemeingültige Betragsgrenze gibt es nicht.
Großschadenereignis, Schwerer Schaden, Large Loss, Großschäden, Grossschaden
Die Grundbesitzerhaftpflicht ist eine Kurzform der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für Eigentümer von Grundstücken und Gebäuden.
Grundstücksbestandteile sind Sachen auf dem Grundstück außerhalb des Gebäudes, etwa Zäune, Mauern, Wege, Carports oder Mülltonnenboxen. In der Gebäudeversicherung sind sie oft nur bei besonderer Vereinbarung oder bis zu Grenzen mitversichert.
Außenanlagen, Grundstücksbestandteile
Grundstücksleitungen sind Zu- und Ableitungsrohre auf dem Grundstück außerhalb des Gebäudes. Bruchschäden daran sind in vielen Gebäudeverträgen nur bei besonderer Vereinbarung versichert.
Außenleitung, Hausanschlussleitung
Haftpflicht ist die gesetzliche Pflicht, einem Dritten den Schaden zu ersetzen, den man ihm zugefügt hat, etwa nach § 823 BGB. Für Immobilieneigentümer ergibt sie sich häufig aus Verkehrssicherungspflichten.
Schadenersatzpflicht, Haftung
Eine Haftpflichtversicherung prüft Schadenersatzansprüche Dritter, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und stellt den Versicherten von berechtigten Ansprüchen frei. Für Immobilien relevant sind vor allem Haus- und Grundbesitzer-, Bauherren- und Vermögensschadenhaftpflicht.
Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern und zählt in der Gebäudeversicherung zur Gefahr Sturm/Hagel.
Ein Hagelschaden entsteht durch Hagelschlag, etwa an Dach, Fassade, Fenstern oder PV-Modulen; er ist über die Gefahr Sturm/Hagel versichert.
Hausgeld sind die monatlichen Vorschüsse der Wohnungseigentümer auf Grundlage des Wirtschaftsplans (§ 28 Abs. 1 WEG). Darin enthalten sind unter anderem Bewirtschaftungskosten, Versicherungsprämien und die Zuführung zur Erhaltungsrücklage.
Wohngeld, Hausgeldvorschuss
Haustechnik umfasst die technischen Anlagen eines Gebäudes wie Heizung, Sanitär, Elektro, Lüftung und Aufzüge. Fachlich spricht man von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA).
Gebäudetechnik, Haustechnikanlagen
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung deckt gesetzliche Haftpflichtansprüche Dritter, die sich aus dem Besitz, der Verwaltung und der Nutzung eines Grundstücks und Gebäudes ergeben – etwa nach Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.
Grundbesitzerhaftpflicht, Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung, HUG, Gebäudehaftpflicht, Immobilienhaftpflicht
Ein Hausverwalter betreut Immobilien im Auftrag der Eigentümer, etwa als WEG-, Miet- oder Sondereigentumsverwaltung.
Hausverwalterhaftung beschreibt die Pflicht einer Hausverwaltung, Schäden zu ersetzen, die sie durch schuldhafte Verletzung ihrer Pflichten aus Verwaltervertrag, Gesetz oder Beschlüssen gegenüber Eigentümern, Gemeinschaft oder Dritten verursacht.
Verwalterhaftung, Haftung der Hausverwaltung, Haftung des WEG-Verwalters, Haftungsrisiken Hausverwalter
Als Hausverwalterversicherung wird meist die Vermögensschadenhaftpflicht für Verwalter bezeichnet, die Vermögensschäden durch Pflichtverletzungen abdeckt.
Eine Hausverwaltung ist ein Dienstleister, der Immobilien im Auftrag von Eigentümern oder Wohnungseigentümergemeinschaften kaufmännisch, technisch und organisatorisch betreut – einschließlich der Versicherungen und der Schadenbearbeitung.
Hausverwalter, Immobilienverwaltung, Mietverwaltung, WEG-Verwaltung, Sondereigentumsverwaltung, Property Management
Die Heizungsanlage umfasst Wärmeerzeuger, Leitungen und Heizkörper. Austretendes Heizungswasser zählt zum Leitungswasser, Frostschäden sind bei ausreichender Beheizung oder Entleerung versichert.
Heizung, Zentralheizung, Heizkessel
Hochwasser ist ein zeitlich begrenztes Ansteigen des Wasserstands von Flüssen, Seen oder Küstengewässern über das gewöhnliche Maß; führt es zur Überflutung eines Grundstücks, spricht man versicherungstechnisch von Überschwemmung.
Flusshochwasser, Hochwasserschaden, Flut, Hochwasserrisiko, Sturmflut
Das Hochwasserrisiko beschreibt, wie stark ein Standort durch das Ausufern von Gewässern gefährdet ist; Versicherer bewerten es über ZÜRS-Gefährdungsklassen.
Hotels verbinden Beherbergung, Gastronomie und oft Veranstaltungsflächen. Hohe Personenzahl, Küchen, Haustechnik und Ertragsausfall nach Schäden machen Brandschutz und Betriebsunterbrechungsschutz besonders wichtig.
Hotelimmobilie, Beherbergungsbetrieb
Der Immobilienbestand umfasst alle Objekte eines Eigentümers, Unternehmens oder Fonds. Für die Versicherung sind Struktur, Werte, Standorte und Schadenverlauf des gesamten Bestands relevant.
Bestand, Portfolio
Die Immobilienbewertung ermittelt den Wert einer Immobilie, etwa als Verkehrswert nach ImmoWertV. Für die Versicherung ist dagegen der Wiederherstellungswert des Gebäudes maßgeblich, nicht der Marktwert.
Verkehrswertermittlung, Wertgutachten
Ein Immobilienportfolio ist die Gesamtheit der Objekte eines Eigentümers; versichert werden kann es gebündelt über eine Portfolioversicherung.
Immobilienrisiken sind mögliche Schäden und Verluste rund um ein Gebäude, etwa durch Feuer, Wasser, Naturgefahren, Haftung, Mietausfall oder Wertverlust. Sie werden in der Risikoanalyse bewertet und über Prävention und Versicherung gesteuert.
Objektrisiko, Gebäuderisiko
Immobilienversicherung ist ein Sammelbegriff für alle Versicherungen, die Eigentümer, Gemeinschaften und Verwalter rund um ein Gebäude absichern – vor allem Gebäudeversicherung, Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, Mietausfall- und Elementarschutz.
Immobilienversicherungen, Versicherung für Immobilien, Objektversicherung
Indexierung ist die automatische Anpassung von Versicherungssummen oder Beiträgen an einen Index, etwa an den Baupreisindex. In der gleitenden Neuwertversicherung sorgt sie dafür, dass der Schutz mit den Baukosten mitwächst.
Indexanpassung, Wertanpassung
Industrieimmobilien dienen Produktion, Verarbeitung oder Lagerung. Ihr Risiko hängt stark von Prozessen, Brandlasten, Maschinen und Brandabschnitten ab und wird meist individuell über Industrie- oder Sonderrisikolösungen versichert.
Industriegebäude, Produktionsimmobilie
Instandhaltung umfasst Maßnahmen, die den ordnungsgemäßen Zustand eines Gebäudes erhalten, etwa Wartung und Inspektion. Unterlassene Instandhaltung kann das Schadenrisiko erhöhen und Obliegenheiten berühren.
Wartung, Erhaltung
Die Instandhaltungsrücklage – seit der WEG-Reform gesetzlich als Erhaltungsrücklage bezeichnet – ist das Vermögen, das eine Wohnungseigentümergemeinschaft für künftige Erhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum anspart.
Erhaltungsrücklage, Instandhaltungsrückstellung, Rücklage WEG, Instandhaltungsrücklage WEG
Instandsetzung stellt einen ordnungsgemäßen Zustand wieder her, etwa durch Reparatur oder Austausch beschädigter Bauteile. Im WEG-Recht spricht man von Erhaltung als Oberbegriff für Instandhaltung und Instandsetzung.
Reparatur, Erhaltungsmaßnahme
Nach Ablauf des Kalenderjahres stellt der Verwalter einer WEG eine Abrechnung über den Wirtschaftsplan auf; die Eigentümer beschließen über Nachschüsse oder die Anpassung der Vorschüsse (§ 28 Abs. 2 WEG). Versicherungsprämien und Schadenzahlungen fließen hier ein.
Hausgeldabrechnung, WEG-Abrechnung
Die Jahreshöchstentschädigung begrenzt die Leistung für alle Schäden eines Versicherungsjahres auf einen Höchstbetrag, häufig in der Elementarschadenversicherung oder bei Haftpflichtdeckungen.
Jahresmaximierung, Jahreslimit
Die Jahresnettomiete ist die Summe der Nettokaltmieten eines Objekts über ein Jahr. Sie dient als Bezugsgröße für Versicherungssumme und Haftzeit einer Mietausfallversicherung.
Jahreskaltmiete, Jahresmiete
Die Jahresprämie ist der Versicherungsbeitrag für ein Versicherungsjahr, meist inklusive Versicherungsteuer. Sie ist Bezugsgröße für die Schadenquote.
Jahresbeitrag, Bruttoprämie
Kindertagesstätten unterliegen erhöhten Anforderungen an Brandschutz, Fluchtwege und Verkehrssicherung. Bei Kitas in Wohn- oder Gewerbeobjekten ist die Nutzung dem Gebäudeversicherer anzugeben.
Kita, Kindergarten
Klima- und Lüftungsanlagen regeln Luftaustausch, Temperatur und Feuchte. Versicherungsrelevant sind austretendes Wasser, Brandübertragung über Lüftungskanäle, Wartung und technische Defekte.
RLT-Anlage, Klimaanlage, Lüftungsanlage
Krankenhäuser sind komplexe Sonderbauten mit umfangreicher Medizin- und Gebäudetechnik, hohen Brandschutzanforderungen und erheblichen Folgen bei Betriebsunterbrechung. Sie werden in der Regel individuell versichert.
Klinik, Klinikum
Ein Kumulrisiko entsteht, wenn ein einzelnes Ereignis viele versicherte Risiken gleichzeitig trifft, etwa ein Sturm eine Region oder ein Brand mehrere Gebäude ohne Brandabschnitt. Versicherer begrenzen Kumule über Annahme, Grenzen und Rückversicherung.
Kumul, Kumulschaden, Kumulereignis
Mit einer Kündigung wird ein Versicherungsvertrag beendet. Ordentlich ist sie zum Ablauf mit vereinbarter Frist möglich; Verträge mit mehr als drei Jahren Laufzeit kann der Versicherungsnehmer nach § 11 Abs. 4 VVG zum Ende des dritten Jahres mit drei Monaten Frist kündigen.
ordentliche Kündigung, Vertragskündigung, Kündigungsfrist
Versicherer können Verträge zum Ablauf oder nach einem Schadenfall kündigen; danach ist oft eine Neuplatzierung nötig.
Nach § 92 VVG können Versicherer und Versicherungsnehmer eine Sachversicherung nach Eintritt eines Versicherungsfalls kündigen; die Kündigung ist bis zum Ablauf eines Monats nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.
Schadenfallkündigung, Kündigung nach Schaden, § 92 VVG, Kündigung nach Versicherungsfall, Kündigung durch Versicherer
Ladeinfrastruktur umfasst Wallboxen und Ladepunkte für Elektrofahrzeuge, etwa in Tiefgaragen von Mehrfamilienhäusern.
Lagergebäude dienen der Aufbewahrung von Waren oder Material. Ihr Risiko hängt stark von Brandlast, Lagerhöhe, Sprinklerschutz und Nutzung durch den Mieter ab.
Lager, Lagerhalle
Eine Lagerhalle ist ein Gebäude zur Lagerung von Waren; Brandlast und Lagerart bestimmen das Risiko wesentlich.
Eine Leckage ist eine undichte Stelle, an der Wasser oder andere Flüssigkeiten austreten; die Suche erfolgt per Leckageortung.
Leckageortung ist das Auffinden undichter Stellen in Wasser-, Heizungs- oder Abwasserleitungen mit möglichst zerstörungsarmen Verfahren wie Thermografie, Akustik oder Tracergas; die Kosten sind in der Gebäudeversicherung häufig mitversichert.
Leckortung, Lecksuche, Leckagesuche, Rohrleckortung, Leckage
Leerstand bezeichnet die vorübergehende oder dauerhafte Nichtnutzung eines Gebäudes oder von Gebäudeteilen; versicherungstechnisch kann er eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung darstellen und besondere Obliegenheiten auslösen.
Leerstandsrisiko, leerstehendes Gebäude, Nichtnutzung, unbewohntes Gebäude, Leerstand Gebäudeversicherung
Das Leerstandsrisiko umfasst erhöhte Gefahren bei ungenutzten Gebäuden wie Frost, Vandalismus und unentdeckte Wasserschäden.
Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig aus Rohren, Heizungs- oder Sanitäranlagen austritt; es ist eine Grundgefahr der Gebäudeversicherung.
Ein Leitungswasserschaden ist ein Sachschaden durch Wasser, das bestimmungswidrig aus Rohren der Wasserversorgung, aus Heizungs-, Klima- oder Sprinkleranlagen oder aus damit verbundenen Einrichtungen austritt.
LW-Schaden, Leitungswasser, Nässeschaden, Wasserrohrbruch, Leitungswasserschäden
Logistikimmobilien sind große Hallen für Lagerung, Umschlag und Distribution; sie zählen zu den Gewerbeimmobilien mit hohen Brandlasten.
Löschanlagen bekämpfen Brände automatisch oder halbautomatisch, etwa als Sprinkler-, Gas-, Schaum- oder Küchenlöschanlage. Anerkannte, gewartete Anlagen können sich günstig auf Annahme und Beitrag auswirken.
Gaslöschanlage, Feuerlöschanlage, ortsfeste Löschanlage
Löschkosten sind Kosten für die Brandbekämpfung, etwa Gebühren der Feuerwehr, soweit sie in Rechnung gestellt werden. Sie sind in der Gebäudeversicherung meist als versicherte Kosten bis zu einer Grenze eingeschlossen.
Feuerlöschkosten, Feuerwehrkosten
Ein Löschwasserschaden entsteht durch Wasser, das zur Brandbekämpfung eingesetzt wurde. Er gilt als Folge des Brandes und ist über die Gefahr Feuer versichert, nicht über Leitungswasser.
Schäden durch Löschwasser
Der Maklerauftrag beauftragt einen Versicherungsmakler mit Beratung, Vermittlung und Betreuung; er wird auch Maklermandat genannt.
Maklerhaftung bezeichnet die Pflicht eines Versicherungsmaklers, Schäden zu ersetzen, die seinen Kunden durch schuldhafte Verletzung seiner Beratungs-, Dokumentations- oder Betreuungspflichten entstehen.
Haftung des Versicherungsmaklers, Beraterhaftung, Maklerpflichten, Sachwalterhaftung, Berufshaftpflicht Makler
Das Maklermandat ist der Auftrag eines Kunden an einen Versicherungsmakler, ihn in Versicherungsangelegenheiten zu beraten und zu betreuen; es wird in einem Maklervertrag geregelt und häufig durch eine Maklervollmacht ergänzt.
Maklervertrag, Maklerauftrag, Betreuungsauftrag, Maklerbeauftragung, Vollmandat
Der Maklervertrag regelt Rechte und Pflichten zwischen Kunde und Versicherungsmakler; er entspricht dem Maklermandat.
Die Maklervollmacht berechtigt einen Versicherungsmakler, gegenüber Versicherern im Namen des Kunden zu handeln, etwa Verträge zu kündigen, abzuschließen, Auskunft einzuholen oder Schäden zu melden; ihr Umfang ergibt sich aus dem Wortlaut.
Vollmacht Versicherungsmakler, Maklerauftrag mit Vollmacht, Betreuungsvollmacht, Versicherungsvollmacht
Ein Mehrfamilienhaus (MFH) ist ein Wohngebäude mit mehreren abgeschlossenen Wohnungen; versicherungstechnisch prägen vor allem Leitungswasser-, Brand- und Haftungsrisiken sowie die Zahl der Nutzer den Versicherungsschutz.
MFH, Mehrparteienhaus, Mietshaus, Wohnhaus mit mehreren Wohnungen, Mehrfamilienhausversicherung
Mehrkosten sind Kosten der Wiederherstellung, die über die reinen Reparaturkosten hinausgehen – insbesondere durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen oder durch Preissteigerungen zwischen Schadeneintritt und Wiederherstellung; sie sind nur versichert, wenn sie vereinbart sind.
Mehrkosten durch behördliche Auflagen, Mehrkosten durch Preissteigerungen, Wiederherstellungsbeschränkungen, behördliche Auflagen, Mehrkostenversicherung
Mehrkosten durch behördliche Auflagen entstehen, wenn nach einem Schaden aufgrund geänderter Vorschriften anders oder aufwendiger wiederaufgebaut werden muss.
Mehrkosten durch Preissteigerungen entstehen, wenn Baupreise zwischen Schadeneintritt und Wiederherstellung steigen; sie sind je nach Vertrag mitversichert.
Mietausfall bezeichnet die Miete, die einem Vermieter entgeht, weil Wohn- oder Gewerbeflächen infolge eines versicherten Schadens nicht nutzbar sind und Mieter die Miete deshalb mindern oder einstellen.
Mietausfallversicherung, Mietverlust, Mietverlustversicherung, Ertragsausfall Vermietung, Mietausfallschaden
Die Mietausfallversicherung ersetzt Mieteinnahmen, die nach einem versicherten Gebäudeschaden ausfallen, weil Mieter die Räume nicht nutzen können.
Mietverlust ist der Ausfall von Mieteinnahmen, etwa nach einem Gebäudeschaden; in der Gebäudeversicherung wird er als Mietausfall bezeichnet.
Der Mietwert ist die ortsübliche Miete für Wohnräume, die der Eigentümer selbst nutzt. Viele Gebäudeverträge ersetzen ihn, wenn die Räume nach einem Schaden unbewohnbar sind.
Nutzungsausfall, Mietwertersatz
Mischnutzung bezeichnet Gebäude, in denen Wohnflächen und gewerblich genutzte Flächen kombiniert sind, etwa ein Wohnhaus mit Ladenlokal oder Gastronomie im Erdgeschoss; der gewerbliche Anteil und die Art des Gewerbes beeinflussen Versicherbarkeit und Beitrag.
gemischt genutztes Gebäude, Wohn- und Geschäftshaus, gemischte Nutzung, Gewerbeanteil, Mischobjekt
Mitversicherung bedeutet entweder, dass sich mehrere Versicherer anteilig an einem großen Risiko beteiligen (mit einem führenden Versicherer), oder dass bestimmte Sachen oder Personen über einen bestehenden Vertrag mitversichert sind.
Konsortium, führender Versicherer, Beteiligungsgeschäft, mitversicherte Sachen
Eine Mixed-Use-Immobilie kombiniert Wohnen, Gewerbe und weitere Nutzungen in einem Objekt.
Modernisierungen verbessern ein Gebäude über den Ursprungszustand hinaus, etwa neue Leitungen, Dämmung oder Haustechnik. Sie können das Schadenrisiko senken, erhöhen aber meist den Versicherungswert und sollten dem Versicherer gemeldet werden.
Kernsanierung, Erneuerung, energetische Sanierung
Nachhaftung bezeichnet Versicherungsschutz für Ansprüche, die erst nach Vertragsende erhoben werden, aber auf Pflichtverletzungen während der Vertragslaufzeit beruhen. Sie ist vor allem in der Vermögensschadenhaftpflicht und D&O-Versicherung wichtig.
Nachmeldefrist, Nachhaftungszeit, Nachdeckung
Ein Nässeschaden ist eine Durchfeuchtung von Bauteilen oder Inventar; ob er versichert ist, hängt von der Ursache ab.
Naturgefahren sind naturbedingte Ereignisse, die Gebäude schädigen können, etwa Sturm, Hagel, Starkregen, Hochwasser oder Erdbeben. Sturm und Hagel gehören zur Grunddeckung, weitere Naturgefahren zur Elementarschadenversicherung.
Naturgefahren, Naturereignis, Naturkatastrophe
Naturgefahrenversicherung ist ein anderer Begriff für die Elementarschadenversicherung, die Gebäude gegen Naturgefahren wie Überschwemmung und Erdrutsch absichert.
Nebengebäude sind Gebäude auf dem Grundstück neben dem Hauptgebäude, etwa Garagen, Carports, Schuppen oder Gartenhäuser. Sie müssen je nach Vertrag gesondert angegeben oder ausdrücklich mitversichert werden.
Garage, Schuppen, Gartenhaus
Neuordnung bezeichnet die Neustrukturierung bestehender Versicherungsverträge, etwa nach Kündigung oder bei Bündelung eines Bestands.
Neuplatzierung bezeichnet die Suche nach einem neuen Versicherer und Versicherungskonzept für ein Risiko, dessen bisheriger Vertrag endet oder nicht mehr passt – etwa nach einer Kündigung, bei schlechtem Schadenverlauf oder im Rahmen einer Ausschreibung.
Risikoplatzierung, Neueindeckung, Anschlussdeckung, Umdeckung, Neuordnung, Marktplatzierung
Der Neuwert ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um ein Gebäude in gleicher Art und Güte am Versicherungsort neu herzustellen, einschließlich der Architekten- und sonstigen Konstruktions- und Planungskosten.
Neubauwert, Wiederbeschaffungswert, Neuwertversicherung, Neuwertentschädigung, Neuwertanteil
Bei der Neuwertentschädigung ersetzt der Versicherer die Kosten der Wiederherstellung in neuwertigem Zustand ohne Abzug für Alter und Abnutzung.
Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn ein Gebäude oder Teile davon anders genutzt werden als bisher, etwa wenn Wohnraum zu Gewerbe wird oder ein Büro zur Gastronomie; sie kann baurechtlich genehmigungspflichtig und versicherungsrechtlich anzeigepflichtig sein.
Umnutzung, geänderte Nutzung, Nutzungswechsel, Zweckentfremdung
Die Objektbewertung erfasst Wert, Zustand und Risiken eines einzelnen Gebäudes. Für die Versicherung stehen Versicherungswert, Bauweise, Nutzung, Schadenhistorie und Schutzmaßnahmen im Vordergrund.
Objektanalyse, Objektprüfung
Ein Objektfragebogen erfasst die für den Versicherer relevanten Merkmale eines Gebäudes; er entspricht dem Risikofragebogen.
Das Objektrisiko ist die Gefahrenlage eines einzelnen Gebäudes, geprägt durch Lage, Bauweise, Alter, Zustand, Nutzung und Schutzmaßnahmen.
Eine Obliegenheit ist eine vertragliche oder gesetzliche Verhaltensregel des Versicherungsnehmers, deren Verletzung zwar keinen Schadensersatzanspruch auslöst, aber zur Kürzung oder zum Verlust des Versicherungsschutzes führen kann.
Obliegenheiten, Obliegenheitsverletzung, Sicherheitsvorschrift, vertragliche Obliegenheit, Mitwirkungspflicht
Eine Obliegenheitsverletzung liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer vertragliche Verhaltenspflichten nicht erfüllt; je nach Verschulden kann der Versicherer die Leistung kürzen.
Pflegeheime und Senioreneinrichtungen beherbergen Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Brandschutz, Evakuierungskonzepte und Haftung stehen deshalb im Vordergrund; Versicherer prüfen Betreiber und Bauzustand genau.
Seniorenheim, Altenheim, Pflegeimmobilie
Eine Photovoltaikanlage wandelt Sonnenlicht in elektrischen Strom um; auf Gebäuden verändert sie Gebäudewert, Brand- und Sturmrisiko und muss deshalb im Versicherungsschutz ausdrücklich berücksichtigt werden.
PV-Anlage, Solaranlage, Solarstromanlage, Photovoltaikversicherung, PV-Versicherung, Balkonkraftwerk
Die Police ist der Versicherungsschein, den der Versicherer über den abgeschlossenen Vertrag ausstellt (§ 3 VVG). Sie enthält die wesentlichen Vertragsdaten wie versicherte Objekte, Gefahren, Summen und Beitrag.
Versicherungsschein, Versicherungspolice, Nachtrag
Ein Portfolio ist in der Immobilienwirtschaft die Gesamtheit der Objekte eines Eigentümers. Versicherungsseitig wird es häufig gebündelt analysiert und platziert.
Immobilienportfolio, Bestand
Eine Portfolioanalyse im Versicherungskontext ist die strukturierte Auswertung aller Versicherungsverträge, Versicherungssummen, Beiträge und Schäden eines Immobilienbestands mit dem Ziel, Lücken, Kostentreiber und Handlungsbedarf zu erkennen.
Bestandsanalyse, Versicherungsanalyse Immobilienportfolio, Portfolio-Check, Portfoliobewertung, Versicherungs-Audit
Die Portfoliobewertung untersucht Werte, Risiken und Versicherungsschutz eines gesamten Immobilienbestands.
Eine Portfolioversicherung fasst mehrere Immobilien eines Eigentümers oder Bestandshalters in einem gemeinsamen Versicherungskonzept zusammen, meist mit einheitlichen Bedingungen, einer Gesamtversicherungssumme und objektübergreifender Steuerung.
Portfoliopolice, Bestandsversicherung, Immobilienportfolio versichern, Portfoliodeckung, Sammelversicherung, Immobilienportfolio
Die Prämie ist der Preis für den Versicherungsschutz, also der Beitrag, den der Versicherungsnehmer zahlt. Hinzu kommt in Deutschland die Versicherungsteuer.
Beitrag, Versicherungsbeitrag, Versicherungsprämie
Eine Prämienanpassung ist die Änderung des Versicherungsbeitrags während eines laufenden Vertrags oder zur Verlängerung – etwa durch einen Anpassungsfaktor, eine Tarifanpassung, einen ungünstigen Schadenverlauf oder geänderte Risikomerkmale.
Beitragsanpassung, Beitragserhöhung, Prämienerhöhung, Prämiensteigerung, Sanierung des Vertrags
Bei der Prämienkalkulation ermittelt der Versicherer den Beitrag aus erwarteten Schäden, Kosten und Sicherheitszuschlägen. Einfließen unter anderem Versicherungswert, Gefahren, Lage, Bauweise, Selbstbehalt und Schadenverlauf.
Beitragskalkulation, Tarifierung
Eine Prämiensteigerung ist eine Erhöhung des Versicherungsbeitrags, etwa durch Indexanpassung, Tarifänderung oder Sanierung nach Schäden.
Prävention umfasst Maßnahmen, die Schäden verhindern oder begrenzen, etwa Wartung, Leckagesensoren, Rückstausicherungen oder Brandschutz. Sie verbessert den Schadenverlauf und damit die Versicherbarkeit.
Schadenprävention, Vorsorge, Schadenverhütung
Produktionshallen dienen der Herstellung oder Verarbeitung von Waren. Maschinen, Prozesse und Materialien bestimmen das Brand- und Betriebsunterbrechungsrisiko; der Mieterbetrieb ist für den Gebäudeversicherer entscheidend.
Fertigungshalle, Werkhalle
Ein Rahmenvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Versicherer und Hausverwaltung, Makler oder Bestandshalter, die einheitliche Bedingungen und Beiträge für viele Objekte festlegt, unter der die einzelnen Gebäude dann versichert werden.
Rahmenvereinbarung, Rahmenkonzept, Hausverwalter-Rahmenvertrag, Sammelvertrag, Gruppenvertrag Gebäudeversicherung
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) leiten im Brandfall Rauch und Hitze ab, damit Rettungswege nutzbar bleiben und die Feuerwehr eingreifen kann. Sie müssen regelmäßig gewartet werden.
RWA, Rauch- und Wärmeabzugsanlage, Rauchabzugsklappe
Ein Rauchmelder (Rauchwarnmelder) ist ein Gerät, das Brandrauch frühzeitig erkennt und mit einem lauten Signal warnt; in allen Bundesländern besteht für Wohnungen eine gesetzliche Rauchwarnmelderpflicht.
Rauchwarnmelder, Rauchmelderpflicht, Heimrauchmelder, Rauchwarnmelderpflicht, DIN 14676
Ein Rauchschaden entsteht durch Rauch oder Ruß, etwa nach einem Brand. Als Folge eines versicherten Brandes ist er über die Gefahr Feuer gedeckt; Schäden durch Rauch aus bestimmungsgemäßen Feuerstätten sind meist ausgeschlossen.
Rußschaden, Verrußung
Rechenzentren konzentrieren hohe Werte in Elektronik, Kühlung und Stromversorgung. Versicherungsrelevant sind Gaslöschanlagen, Redundanz, Überspannungsschutz sowie Elektronik- und Betriebsunterbrechungsdeckungen.
Datacenter, Serverraum
Regiekosten sind Kosten für Organisation, Koordination und Überwachung der Schadenbeseitigung, etwa durch Hausverwaltung oder Bauleitung. Ob und in welcher Höhe sie ersetzt werden, regeln die Bedingungen.
Koordinationskosten, Schadenbearbeitungskosten
Regress bezeichnet den Rückgriff des Versicherers auf einen Dritten, der den Schaden verursacht hat; nach § 86 VVG geht ein Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen den Schadenverursacher auf den Versicherer über, soweit dieser den Schaden ersetzt.
Rückgriff, Regressanspruch, Forderungsübergang, § 86 VVG, Regressverzicht
Die Regulierungsdauer ist die Zeit von der Schadenmeldung bis zur Zahlung. Nach § 14 VVG wird die Leistung mit Abschluss der nötigen Erhebungen fällig; nach einem Monat kann eine Abschlagszahlung verlangt werden.
Bearbeitungsdauer, Regulierungszeit
Regulierungsverzug liegt vor, wenn ein Versicherer eine fällige Entschädigung trotz Mahnung oder nach Ablauf einer gesetzlichen Frist nicht zahlt; Voraussetzung ist, dass die zur Feststellung nötigen Erhebungen abgeschlossen sind oder unangemessen verzögert werden.
Zahlungsverzug des Versicherers, verzögerte Schadenregulierung, Leistungsverzug, Versicherer zahlt nicht
Reparaturkosten sind die Kosten, um eine beschädigte Sache wieder in den früheren Zustand zu versetzen. Bei einem Teilschaden ersetzt die Gebäudeversicherung in der Regel die notwendigen Reparaturkosten.
Instandsetzungskosten, Wiederherstellungskosten
Risiko bezeichnet in der Versicherung die Möglichkeit eines Schadens, bewertet nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Ausmaß. Umgangssprachlich wird auch das versicherte Objekt selbst als Risiko bezeichnet.
Gefahr, Wagnis
Eine Risikoanalyse ist die systematische Erfassung und Bewertung der Gefahren, die ein Gebäude oder Immobilienbestand bedrohen, mit dem Ziel, Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung oder Versicherung dieser Risiken abzuleiten.
Risikobewertung, Risikoermittlung, Risikoeinschätzung, Objektanalyse, Risikoprofil
Ein Risikoausschluss nimmt bestimmte Gefahren oder Schäden ausdrücklich vom Versicherungsschutz aus.
Eine Risikobesichtigung ist die Begehung eines Objekts durch den Versicherer, einen beauftragten Sachverständigen oder Risikoingenieur, um Bauart, Nutzung, Technik, Brandschutz und Schadenrisiken vor Ort zu bewerten.
Objektbesichtigung, Risikobegehung, Risk Survey, Risikoaufnahme, Besichtigungsbericht
Die Risikobewertung schätzt Wahrscheinlichkeit und Ausmaß möglicher Schäden ein und ist Teil der Risikoanalyse.
Ein Risikofragebogen ist ein Formular, mit dem ein Versicherer vor Vertragsschluss die für die Risikobewertung wesentlichen Merkmale eines Objekts abfragt – etwa Bauart, Nutzung, Technik, Brandschutz und Vorschäden.
Objektfragebogen, Antragsfragebogen, Risikoerfassungsbogen, Risikoerhebung, Underwriting-Fragebogen
Risikomanagement ist der systematische Prozess, Risiken zu erkennen, zu bewerten, zu steuern und zu überwachen; bei Immobilien umfasst es bauliche, technische, haftungsrechtliche und versicherungsbezogene Risiken.
Risikosteuerung, Risk Management, Immobilienrisikomanagement, Risikocontrolling, Risikotransfer
Bei der Risikoprüfung entscheidet der Versicherer anhand von Antrag, Fragebogen, Schadenhistorie und gegebenenfalls Besichtigung, ob und zu welchen Bedingungen er ein Risiko annimmt.
Underwriting, Annahmeprüfung, Zeichnungsprüfung
Risikosanierung bezeichnet bauliche, technische oder organisatorische Maßnahmen, mit denen Schadenursachen eines Objekts beseitigt werden, um den Schadenverlauf zu verbessern und Versicherbarkeit oder Konditionen zu sichern.
Sanierungsmaßnahme, Risikoverbesserung, Sanierungsauflage, Vertragssanierung, Objektsanierung
Risikotransfer bedeutet, finanzielle Folgen eines Risikos auf einen anderen zu übertragen, vor allem auf einen Versicherer. Er ist neben Vermeidung, Verminderung und Selbsttragen eine Strategie des Risikomanagements.
Ein Rohrbruch ist ein Bruch- oder Frostschaden an Rohren der Wasserversorgung oder Heizung; in der Gebäudeversicherung sind sowohl der Bruch selbst als auch die durch das austretende Wasser entstehenden Nässeschäden typischerweise versichert.
Wasserrohrbruch, Bruchschaden, Rohrbruchschaden, Rohrleckage, Leitungsbruch
Ein Rohrbruchschaden ist ein Bruch an Leitungen der Wasserversorgung oder Heizung samt der daraus entstehenden Wasserschäden.
Rückstau liegt vor, wenn Wasser aus der öffentlichen Kanalisation oder dem Entwässerungssystem des Grundstücks in ein Gebäude zurückdrückt und dort austritt, etwa über Bodenabläufe, Toiletten oder Waschbecken.
Rückstauschaden, Kanalrückstau, Abwasserrückstau, Rückstauereignis
Eine Rückstauklappe ist eine Absperrvorrichtung in der Entwässerungsleitung, die verhindert, dass Abwasser aus dem Kanal bei Rückstau in tiefer liegende Räume eines Gebäudes zurückfließt.
Rückstauverschluss, Rückstausicherung, Rückstauventil, Hebeanlage, Rückstauschutz
Ein Rückstauschaden entsteht, wenn Wasser aus der Kanalisation über Ableitungsrohre ins Gebäude zurückdrückt; versichert ist er meist über die Elementardeckung.
Ein Sachschaden ist die Beschädigung, Zerstörung oder das Abhandenkommen einer Sache. Er wird von Personen- und reinen Vermögensschäden unterschieden.
Substanzschaden, Sachschäden
Die Sachversicherung ersetzt Schäden an eigenen Sachen, etwa Gebäuden, Inventar oder technischen Anlagen. Zu ihr gehören Gebäude-, Inhalts-, Glas- und technische Versicherungen.
Sachversicherungen, Schadenversicherung
Sachverständigenkosten entstehen für Gutachter, die Ursache und Höhe eines Schadens feststellen. Beauftragt der Versicherer den Sachverständigen, trägt er die Kosten; für eigene Gutachter des Versicherungsnehmers gelten die Bedingungen, oft mit Selbstbeteiligung.
Gutachterkosten, Sachverständigenverfahren
Sanierung bezeichnet baulich die Behebung von Schäden oder Mängeln an Gebäuden. Versicherungsseitig meint Vertragssanierung die Anpassung eines schadenbelasteten Vertrags durch Beitrag, Selbstbehalt oder Auflagen.
Vertragssanierung, Gebäudesanierung
Sanierungsbedarf besteht, wenn Bauteile oder Anlagen eines Gebäudes erneuert werden müssen; aufgestauter Bedarf wird als Sanierungsstau bezeichnet.
Sanierungskosten sind Kosten für die Behebung von Schäden oder Mängeln. Versichert sind nur Kosten zur Beseitigung eines versicherten Schadens, nicht die Behebung von Verschleiß oder Instandhaltungsrückstau.
Sanierungsstau bezeichnet einen Zustand, in dem notwendige Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen an einem Gebäude über längere Zeit aufgeschoben wurden, sodass Bauteile und Technik ihre Lebensdauer überschritten haben.
Investitionsstau, Instandhaltungsstau, Instandhaltungsrückstau, Sanierungsrückstau, Sanierungsbedarf
Eine Sanierungsvereinbarung legt zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer fest, wie ein schadenbelasteter Vertrag fortgeführt wird, etwa mit höherem Selbstbehalt, Beitragszuschlag oder baulichen Maßnahmen innerhalb einer Frist.
Sanierungsklausel, Sanierungsauflage
Ein Schaden ist jede Einbuße an Rechtsgütern oder Vermögen. In der Versicherung wird zwischen Sach-, Personen- und Vermögensschäden unterschieden; versichert ist ein Schaden nur, wenn eine versicherte Gefahr ihn verursacht hat.
Schäden, Schadensfall
Die Schadenakte bündelt alle Unterlagen zu einem Schaden, etwa Meldung, Fotos, Gutachten, Rechnungen und Korrespondenz. Eine vollständige Akte beschleunigt die Regulierung und ist Grundlage für die Schadenhistorie.
Schadendokumentation
Der Schadenaufwand ist die Summe aus geleisteten Zahlungen und gebildeten Reserven für Schäden eines Zeitraums. Er ist der Zähler der Schadenquote.
Schadenlast, Schadensumme
Der Schadenbedarf setzt den Schadenaufwand ins Verhältnis zur Versicherungssumme, meist in Promille. Die Kennzahl zeigt, wie viel Schaden je versichertem Wert anfällt, und wird etwa in Marktstatistiken verwendet.
Das Schadenereignis ist der Vorgang, der einen Schaden auslöst, etwa ein Sturm oder Rohrbruch. Mehrere Schäden aus derselben Ursache können als ein Ereignis gelten, was für Selbstbehalt und Grenzen wichtig ist.
Ereignis, Serienschaden
Ein Schadenfall ist ein eingetretener Schaden, der dem Versicherer gemeldet wird. Liegt eine versicherte Gefahr vor, spricht man vom Versicherungsfall.
Schadensfall, Schadenfälle
Die Schadenfrequenz beschreibt die Anzahl der Schäden in einem bestimmten Zeitraum, oft bezogen auf ein Objekt, einen Vertrag oder eine Bezugsgröße wie Wohneinheiten; sie ergänzt die Schadenquote um die Häufigkeit.
Schadenhäufigkeit, Schadenshäufigkeit, Schadenzahl, Schadenintensität, Frequenzschäden
Die Schadenhistorie ist die Gesamtheit der dokumentierten Schäden eines Gebäudes, Vertrags oder Bestands über einen Zeitraum – mit Datum, Ursache, Schadenhöhe und Bearbeitungsstand.
Schadenverlauf, Schadenstatistik, Schadenhistory, Vorschadenverlauf, Schadenhistorie Gebäude
Die Schaden-Kosten-Quote (Combined Ratio) setzt Schadenaufwand und Betriebskosten eines Versicherers ins Verhältnis zu den verdienten Beiträgen; liegt sie über 100 Prozent, entsteht versicherungstechnisch ein Verlust.
Combined Ratio, kombinierte Schaden-Kosten-Quote, Schaden-Kostenquote, CoR
Schadenmanagement umfasst alle Maßnahmen, mit denen Schäden an Immobilien gemeldet, dokumentiert, begrenzt, reguliert und ausgewertet werden – von der Erstmeldung bis zur Ursachenanalyse und Prävention.
Schadenbearbeitung, Schadenabwicklung, Schadensmanagement, Claims Management, externe Schadenabteilung
Die Schadenmeldung ist die Anzeige eines Versicherungsfalls gegenüber dem Versicherer; nach § 30 VVG muss der Versicherungsnehmer den Eintritt des Versicherungsfalls unverzüglich anzeigen, nachdem er davon Kenntnis erlangt hat.
Schadenanzeige, Schadensmeldung, Anzeige des Versicherungsfalls, Schaden melden, Erstmeldung
Die Schadenminderungspflicht verpflichtet den Versicherungsnehmer nach § 82 VVG, bei Eintritt des Versicherungsfalls nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen und Weisungen des Versicherers zu befolgen.
Rettungspflicht, Abwendungs- und Minderungspflicht, Rettungsobliegenheit, Rettungskosten, Abwendungs- und Minderungskosten
Die Schadenquote setzt den Schadenaufwand eines Versicherungsvertrags oder Versicherungsbestands ins Verhältnis zu den dazugehörigen Versicherungsprämien innerhalb eines definierten Zeitraums.
Schadensquote, Schaden-Prämien-Verhältnis, Loss Ratio
Schadenregulierung ist das Verfahren, in dem ein Versicherer einen gemeldeten Schaden prüft, Ursache und Höhe feststellt und die vertraglich geschuldete Entschädigung leistet oder ablehnt.
Regulierung, Schadensregulierung, Schadenabwicklung, Leistungsprüfung, Schadenbearbeitung durch den Versicherer
Die Schadenreserve ist eine Rückstellung des Versicherers für gemeldete, aber noch nicht abgeschlossene Schäden. Sie fließt in den Schadenaufwand und damit in die Schadenquote ein; zu hohe Reserven verschlechtern den Verlauf rechnerisch.
Reserve, Schadenrückstellung
Schadensanierung umfasst die Maßnahmen nach einem Schaden, etwa Trocknung, Reinigung, Rückbau und Wiederherstellung. Sie sollte mit dem Versicherer abgestimmt und dokumentiert werden.
Schadenbeseitigung, Sanierung nach Schaden
Die Schadenshäufigkeit beschreibt, wie oft Schäden in einem Zeitraum auftreten; Fachbegriff ist Schadenfrequenz.
Schadenverhütung umfasst alle Maßnahmen, die den Eintritt von Schäden verhindern sollen, etwa Wartung, Brandschutz und technische Sicherungen.
Der Schadenverlauf zeigt Zahl, Höhe und Ursachen der Schäden eines Vertrags oder Objekts über mehrere Jahre.
Schulgebäude sind Sonderbauten mit vielen Nutzern und strengen Brandschutzanforderungen. Kommunale Schulen werden häufig über kommunale Schadenausgleiche oder Rahmenverträge abgesichert, private Träger versichern individuell.
Schulgebäude, Bildungsimmobilie
Als schwer versicherbar gilt eine Immobilie, für die Versicherer Schutz nur mit Einschränkungen, Auflagen und Zuschlägen oder gar nicht anbieten – etwa wegen Vorschäden, Sanierungsstau, Leerstand, besonderer Nutzung oder Elementarrisiken.
schwer versicherbare Immobilien, Sonderrisiko Gebäude, unversicherbares Gebäude, problematisches Risiko, Risikoimmobilie
Der Selbstbehalt ist der vertraglich vereinbarte Betrag oder Anteil eines Schadens, den der Versicherungsnehmer selbst trägt; der Versicherer leistet nur für den darüber hinausgehenden Teil.
Selbstbeteiligung, SB, Eigenanteil, Selbstbehaltsregelung, Selbstbehaltserhöhung, Abzugsfranchise
Eine Selbstbehaltserhöhung hebt den Eigenanteil je Schaden an, etwa als Sanierungsmaßnahme bei häufigen Schäden oder zur Beitragssenkung.
Andere Bezeichnung für den Selbstbehalt: der Betrag, den der Versicherungsnehmer bei einem Schaden selbst trägt.
Selbstbehalt, SB
Ein Seniorenheim ist eine Wohn- und Pflegeeinrichtung für ältere Menschen mit besonderen Anforderungen an Brandschutz und Evakuierung.
Solarthermieanlagen erzeugen mit Kollektoren Wärme für Warmwasser oder Heizung. Austretende Wärmeträgerflüssigkeit ist in vielen Gebäudebedingungen dem Leitungswasser gleichgestellt; Sturm- und Hagelschäden an Kollektoren sind über die Grunddeckung erfasst, sofern die Anlage mitversichert ist.
Solarthermieanlage, Solarkollektor, Solarheizung
Sondereigentum ist nach § 1 Abs. 2 und 3 WEG das alleinige Eigentum an einer bestimmten Wohnung (Wohnungseigentum) oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen (Teileigentum) in Verbindung mit einem Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum.
Wohnungseigentum, Teileigentum, Sondereigentumseinheit, SE
Ein Sonderkündigungsrecht erlaubt die Beendigung eines Versicherungsvertrags außerhalb des regulären Ablaufs, etwa nach einer Prämienerhöhung ohne entsprechende Leistungsänderung (§ 40 VVG), nach einem Schadenfall (§ 92 VVG) oder bei Veräußerung der versicherten Sache (§ 96 VVG).
außerordentliche Kündigung, Sonderkündigung, Kündigung bei Beitragserhöhung, § 40 VVG, Kündigung nach Eigentümerwechsel
Ein Sondernutzungsrecht erlaubt einem Wohnungseigentümer, einen Teil des Gemeinschaftseigentums allein zu nutzen, etwa einen Garten oder Stellplatz. Die Fläche bleibt Gemeinschaftseigentum; wer Kosten und Erhaltung trägt, regelt die Gemeinschaftsordnung.
SNR, Sondernutzungsfläche
Als Sonderrisiko gelten Objekte oder Nutzungen, die nicht in Standardtarife passen, etwa wegen hoher Brandlast, besonderer Bauweise, Denkmalschutz, Leerstand oder ungewöhnlicher Nutzung. Sie werden individuell geprüft und platziert.
Sonderrisiken, Spezialrisiko, Industrierisiko
Sozialimmobilien dienen sozialen Zwecken, etwa Pflegeheime, betreutes Wohnen, Kitas oder Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Betreiber, Nutzergruppen und Brandschutz prägen das Versicherungsrisiko.
Sozialimmobilien, betreutes Wohnen
Eine Speicherbatterie speichert elektrische Energie, im Gebäude meist als Batteriespeicher für Solarstrom.
Eine Sprinkleranlage ist eine selbsttätige Löschanlage, die bei einem Brand im Bereich der ausgelösten Sprinklerköpfe Wasser abgibt, um das Feuer zu löschen oder bis zum Eintreffen der Feuerwehr unter Kontrolle zu halten.
Sprinkler, Sprinklerung, Wassersprinkleranlage, automatische Löschanlage, Sprinkler-Leckage
Starkregen ist Niederschlag mit großer Menge in kurzer Zeit, der lokal zu Überflutungen und Rückstau führen kann; Schäden daraus sind in der Gebäudeversicherung in der Regel nur über den Elementarschutz versichert.
Starkregenereignis, Wolkenbruch, Sturzflut, Starkniederschlag, Starkregenrisiko, Starkregenschaden
Das Starkregenrisiko beschreibt die Gefährdung eines Standorts durch Überflutung infolge heftiger Niederschläge, unabhängig von der Nähe zu Gewässern.
Studentenwohnheime und Micro-Apartments haben viele kleine Einheiten mit häufigem Bewohnerwechsel. Relevant sind Leitungswasserrisiken, Vandalismus, Brandschutz in Gemeinschaftsküchen und die Abgrenzung zu Beherbergungsbetrieben.
Micro-Apartments, Studierendenwohnheim
Sturm ist in der Gebäudeversicherung eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 und zählt zu den Grundgefahren.
Die Sturm-/Hagelversicherung deckt Schäden durch Sturm und Hagel und ist Teil der verbundenen Gebäudeversicherung.
Ein Sturmschaden ist ein Schaden durch eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8; zusammen mit Hagel gehört er zu den Grundgefahren der Wohngebäudeversicherung.
Sturm, Hagel, Hagelschaden, Sturm-/Hagelversicherung, Sturmversicherung, Windstärke 8
Die Technische Gebäudeausrüstung umfasst alle fest eingebauten technischen Anlagen eines Gebäudes, etwa Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro, Aufzüge und Gebäudeautomation. Ihr Anteil am Gebäudewert und an Schadenrisiken wächst.
TGA, Gebäudetechnik, Haustechnik
Technischer Brandschutz umfasst Anlagen wie Brandmelde-, Lösch- und Rauchabzugsanlagen, die Brände früh erkennen oder bekämpfen.
Technische Versicherungen decken Schäden an Maschinen, elektronischen Geräten und technischen Anlagen, die durch unvorhergesehene Ereignisse wie Bedienungsfehler, Kurzschluss, Überspannung oder Konstruktionsfehler entstehen; dazu zählen etwa Maschinen-, Elektronik- und Photovoltaikversicherung.
Maschinenversicherung, Elektronikversicherung, Anlagenversicherung, Photovoltaikversicherung, Maschinenbruchversicherung, TV
Die Teilungserklärung ist die Erklärung des Eigentümers gegenüber dem Grundbuchamt, mit der ein Grundstück nach § 8 WEG in Miteigentumsanteile aufgeteilt und mit Sondereigentum an Wohnungen oder anderen Räumen verbunden wird; sie wird meist mit der Gemeinschaftsordnung verbunden.
Teilungserklärung WEG, Gemeinschaftsordnung, Aufteilungsplan, Abgeschlossenheitsbescheinigung
Tiefgaragen sind unterirdische Stellplatzanlagen. Versicherungsrelevant sind Fahrzeugbrände, Rauchabzug, Überflutung durch Starkregen oder Rückstau sowie Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge.
Garage, Parkhaus, Stellplatzanlage
Ein Totalschaden liegt vor, wenn eine Sache vollständig zerstört ist oder eine Reparatur wirtschaftlich nicht sinnvoll ist. In der Gebäudeversicherung richtet sich die Entschädigung dann nach dem vereinbarten Versicherungswert.
Vollschaden, Totalverlust
Eine Trafostation wandelt Mittelspannung in Niederspannung um und versorgt größere Gebäude oder Areale. Brand-, Überspannungs- und Ausfallrisiken machen Wartung, Brandschutz und gegebenenfalls eine Elektronik- oder Maschinenversicherung relevant.
Transformatorstation, Umspannstation, Netzstation
Trocknungskosten entstehen für die technische Trocknung durchfeuchteter Bauteile nach einem Wasserschaden, inklusive Gerätemiete und Strom. Nach einem versicherten Leitungswasserschaden sind sie in der Regel Teil der Entschädigung.
Bautrocknung, Estrichtrocknung
Überschwemmung bezeichnet in der Elementarschadenversicherung die Überflutung von Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen Oberflächenwasser, etwa durch Ausuferung von Gewässern oder durch Witterungsniederschläge wie Starkregen.
Überflutung, Überschwemmungsschaden, Überschwemmung des Versicherungsgrundstücks, Flutschaden
Ein Überschwemmungsschaden entsteht, wenn Oberflächenwasser das Grundstück überflutet und Gebäude beschädigt; versichert ist er über die Elementarschadenversicherung.
Überspannung ist eine kurzzeitig erhöhte elektrische Spannung, etwa durch Blitz in der Umgebung, die Geräte und Anlagen beschädigen kann.
Ein Überspannungsschaden ist ein Schaden an elektrischen Einrichtungen durch eine kurzzeitig erhöhte Spannung, häufig infolge eines Blitzeinschlags in der Umgebung (indirekter Blitzschlag); in der Gebäudeversicherung ist er je nach Bedingungen eingeschlossen oder als Zusatzbaustein versicherbar.
Überspannung, Überspannungsschäden durch Blitz, indirekter Blitzschlag, Blitzüberspannung, Überspannungsschutz
Als unbenannte Gefahren bezeichnet man einen Deckungsbaustein, der Schäden durch plötzliche, unvorhergesehene Ereignisse versichert, die nicht als eigene Gefahr im Vertrag genannt und nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind.
Unbenannte Gefahren-Deckung, sonstige Gefahren, Auffangdeckung, erweiterte Deckung, Extended Coverage
Unterversicherung liegt vor, wenn die vereinbarte Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Versicherungswert; der Versicherer darf die Entschädigung dann grundsätzlich im Verhältnis von Versicherungssumme zu Versicherungswert kürzen.
Unterdeckung, Unterversicherungseinwand, Proportionalregel, Pro-rata-Kürzung
Beim Unterversicherungsverzicht verzichtet der Versicherer vertraglich darauf, die Entschädigung wegen Unterversicherung zu kürzen – in der Regel unter der Voraussetzung, dass der Versicherungswert nach einem anerkannten Verfahren ermittelt wurde und die Angaben zum Gebäude zutreffen.
Verzicht auf Unterversicherung, Verzicht auf den Einwand der Unterversicherung, UVV
Vandalismus bezeichnet die vorsätzliche, sinnlose Zerstörung oder Beschädigung fremder Sachen; in der Gebäudeversicherung ist Vandalismus nach einem Einbruch häufig mitversichert, Vandalismus ohne Einbruch und Graffiti dagegen meist nur über Zusatzbausteine oder erweiterte Deckungen.
mutwillige Beschädigung, böswillige Beschädigung, Vandalismusschaden, Graffiti, Vandalismus nach Einbruch
Die verbundene Gebäudeversicherung fasst die Gefahren Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel in einem Vertrag zusammen; für Wohngebäude ist das die Wohngebäudeversicherung.
Die Verkehrssicherungspflicht verpflichtet denjenigen, der eine Gefahrenquelle schafft oder beherrscht – etwa ein Grundstück oder Gebäude –, zumutbare Vorkehrungen zu treffen, damit Dritte nicht zu Schaden kommen.
Verkehrssicherung, Verkehrssicherungspflichten, Streupflicht, Räumpflicht, Baumkontrolle, Betreiberpflichten
Ein (reiner) Vermögensschaden ist ein finanzieller Nachteil, der weder aus einem Personen- noch aus einem Sachschaden folgt, etwa durch eine versäumte Frist oder fehlenden Versicherungsschutz. Abgesichert wird er über eine Vermögensschadenhaftpflicht.
reiner Vermögensschaden, echter Vermögensschaden
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung deckt Ansprüche Dritter wegen reiner Vermögensschäden, die durch berufliche Fehler entstehen – also Schäden, denen kein Personen- oder Sachschaden vorausgeht.
VSH, Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, Berufshaftpflicht Hausverwalter, Hausverwalterversicherung, Vermögensschaden
Versicherbarkeit beschreibt, ob und zu welchen Bedingungen ein Risiko am Markt versichert werden kann. Sie hängt etwa von Schadenhistorie, Zustand, Lage, Nutzung und Marktlage ab.
versicherbar, Annahmefähigkeit
Der Versicherer ist das Unternehmen, das gegen Prämie das Risiko übernimmt und im Versicherungsfall leistet. In Deutschland unterliegen Versicherer der Aufsicht der BaFin.
Versicherungsunternehmen, Versicherungsgesellschaft, Risikoträger
Versicherungsbedingungen legen Umfang, Ausschlüsse, Pflichten und Leistungen eines Vertrags fest; die Grundlage bilden die Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Der Versicherungsfall ist das Ereignis, das die Leistungspflicht des Versicherers auslöst, in der Gebäudeversicherung etwa ein Schaden durch eine versicherte Gefahr. Sein Eintritt ist unverzüglich anzuzeigen (§ 30 VVG).
Leistungsfall, versicherter Schaden
Ein Versicherungsmakler vermittelt Versicherungsverträge im Auftrag des Kunden, ohne von einem Versicherer damit betraut zu sein (§ 59 Abs. 3 VVG); er ist dem Kunden gegenüber zur bedarfsgerechten Beratung auf Grundlage einer hinreichenden Marktuntersuchung verpflichtet.
Makler, Versicherungsmaklerin, Maklerbüro, unabhängiger Versicherungsvermittler
Der Versicherungsnehmer ist der Vertragspartner des Versicherers: Er schließt den Vertrag, zahlt die Prämie und trägt die Obliegenheiten. Bei einer WEG ist das in der Regel die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.
VN, Vertragspartner
Der Versicherungsort ist das im Vertrag bezeichnete Grundstück oder Gebäude, auf das sich der Versicherungsschutz bezieht. Schäden außerhalb des Versicherungsorts sind meist nicht oder nur eingeschränkt versichert.
Versicherungsgrundstück, Risikoort
Die Versicherungsprämie ist der Beitrag, den der Versicherungsnehmer für den Versicherungsschutz zahlt.
Versicherungsschutz ist die Zusage des Versicherers, für versicherte Gefahren und Schäden im vereinbarten Umfang zu leisten. Ob er im Einzelfall besteht, hängt vom jeweiligen Vertrag und den vereinbarten Bedingungen ab.
Deckungsschutz, Versicherungsdeckung
Die Versicherungssumme ist der im Versicherungsvertrag vereinbarte Betrag, der den Versicherungswert abbilden soll und die Grundlage für Beitrag und Entschädigung bildet.
VS, Deckungssumme Sachversicherung, vereinbarte Summe, Versicherungssummenermittlung
Der Versicherungsvertrag verpflichtet den Versicherer, ein bestimmtes Risiko abzusichern, und den Versicherungsnehmer, die Prämie zu zahlen (§ 1 VVG). Die Inhalte ergeben sich aus Antrag, Police, Bedingungen und Klauseln.
Vertrag, Versicherungsverträge
Der Versicherungswert ist der Wert der versicherten Sache, nach dem sich Versicherungssumme und Entschädigung richten; in der Gebäudeversicherung ist das je nach Vereinbarung etwa der gleitende Neuwert, der Neuwert, der Zeitwert oder der gemeine Wert.
Wert der versicherten Sache, Versicherungswertermittlung, Wertermittlung Gebäudeversicherung
Der Versicherungswert 1914 ist eine Rechengröße der Gebäudeversicherung, die den ortsüblichen Neubauwert eines Gebäudes in Preisen des Jahres 1914 ausdrückt und über einen Anpassungsfaktor auf das aktuelle Baukostenniveau umgerechnet wird.
Wert 1914, Versicherungssumme 1914, VS 1914, Mark 1914, Goldmark 1914
Die Versicherungswertberechnung ermittelt den Wert, nach dem ein Gebäude versichert wird, etwa per Wertermittlungsbogen oder Gutachten.
Die Vertragskündigung beendet einen Versicherungsvertrag ordentlich zum Ablauf oder außerordentlich aus besonderem Anlass.
Der Verwalter führt die Geschäfte einer Wohnungseigentümergemeinschaft und vertritt sie nach außen (WEG-Verwalter).
Verwalterhaftung beschreibt die Haftung von Haus- und WEG-Verwaltern für Schäden aus Pflichtverletzungen gegenüber Eigentümern oder Dritten.
Der Verwaltervertrag regelt Leistungen, Vergütung und Pflichten zwischen WEG und Verwalter. Von ihm zu unterscheiden ist die Bestellung, die nach § 26 WEG höchstens fünf Jahre, bei der Erstbestellung höchstens drei Jahre dauert.
Verwaltungsvertrag, Verwalterbestellung
Der Verwaltungsbeirat unterstützt und überwacht den Verwalter einer WEG (§ 29 WEG). Er prüft etwa Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung; für unentgeltlich tätige Beiräte ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Beirat, WEG-Beirat
Verwaltungsgebäude werden von Unternehmen oder Behörden für Büro- und Verwaltungstätigkeiten genutzt. Ihr Risiko ähnelt dem von Bürogebäuden, mit Fokus auf Gebäudetechnik, IT und Leitungswasser.
Verwaltungsbau
Ein Vorschaden ist ein Schaden, der vor Beginn eines neuen Versicherungsvertrags an einem Gebäude eingetreten ist; Vorschäden müssen auf Nachfrage des Versicherers angegeben werden und beeinflussen Annahme, Prämie und Bedingungen.
Vorschäden, Gebäude mit Vorschäden, Vorschadenfreiheit, frühere Schäden
Die Vorschadenbelastung beschreibt Zahl und Höhe früherer Schäden eines Objekts, oft ausgedrückt als Vorschadenquote.
Die Vorschadenquote beschreibt das Verhältnis der Schäden aus früheren Versicherungsjahren zu den in diesem Zeitraum gezahlten Prämien und dient Versicherern bei Neuabschluss oder Wechsel als Grundlage der Risikobewertung.
Vorschadensquote, Vorschadenbelastung, Vorschadenverlauf, historische Schadenquote
Der Vorschadenverlauf dokumentiert Schäden der vergangenen Jahre und ist Grundlage für Annahme und Beitrag beim neuen Versicherer.
Eine Wallbox ist eine fest installierte Ladestation für Elektrofahrzeuge; in Gebäuden und Tiefgaragen berührt sie Gebäudeversicherung, Haftpflicht, Brandschutz und – in Wohnungseigentümergemeinschaften – die Regeln für bauliche Veränderungen.
Ladestation, Ladepunkt, Ladeinfrastruktur, E-Ladestation, Ladebox, Elektroauto laden
Eine Wärmepumpe ist eine Heizungsanlage, die Wärme aus Luft, Erdreich oder Grundwasser nutzbar macht; als Teil der Gebäudetechnik ist sie in der Gebäudeversicherung meist gegen benannte Gefahren versichert, technische Defekte jedoch oft nicht.
Luftwärmepumpe, Luft-Wasser-Wärmepumpe, Erdwärmepumpe, Sole-Wasser-Wärmepumpe, Wärmepumpenheizung
Wasserschaden ist ein Sammelbegriff für Schäden durch eindringendes oder austretendes Wasser; versicherungstechnisch ist entscheidend, ob die Ursache Leitungswasser, Überschwemmung, Rückstau, Niederschlag oder Löschwasser ist.
Wasserschäden, Feuchtigkeitsschaden, Wasserschaden Wohnung, Wasser im Keller, Nässeschaden
Ein WEG-Beschluss ist eine Entscheidung der Eigentümerversammlung, meist mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen (§ 25 WEG). Beschlüsse können binnen eines Monats gerichtlich angefochten werden (§ 45 WEG).
Eigentümerbeschluss, Beschluss der Eigentümerversammlung, Umlaufbeschluss
Als WEG-Versicherung bezeichnet man die Versicherungen, die eine Gemeinschaft der Wohnungseigentümer für das Gemeinschaftseigentum abschließt – im Kern die Gebäudeversicherung zum Neuwert und die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
Versicherung WEG, Versicherungen der Eigentümergemeinschaft, WEG-Gebäudeversicherung, Gemeinschaftsversicherung
Der WEG-Verwalter ist das Organ der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, das deren gemeinschaftliches Eigentum verwaltet, die Beschlüsse durchführt und die Gemeinschaft nach außen vertritt.
Verwalter, WEG-Verwaltung, Wohnungseigentumsverwalter, zertifizierter Verwalter, Verwalter nach WEG
Wiederaufbau ist die Wiederherstellung eines zerstörten Gebäudes. Den Teil der Neuwertentschädigung, der den Zeitwert übersteigt, zahlt der Versicherer meist erst, wenn die Wiederherstellung gesichert ist (§ 93 VVG, Wiederherstellungsklausel).
Wiederherstellung, Wiederherstellungsklausel
Wiederherstellungskosten sind die Kosten, um ein beschädigtes oder zerstörtes Gebäude in gleicher Art und Güte wiederherzustellen. Sie sind Maßstab der Neuwertentschädigung.
Wiederbeschaffungskosten, Neubaukosten
Der Wiederherstellungswert ist der Betrag, der nötig wäre, um ein Gebäude neu zu errichten; er bildet die Grundlage des Gebäudewerts in der Versicherung.
Der Wirtschaftsplan ist die Grundlage für die Hausgeldvorschüsse einer WEG (§ 28 Abs. 1 WEG). Er enthält die erwarteten Kosten des Jahres, etwa Versicherungsprämien, Bewirtschaftung und Zuführung zur Erhaltungsrücklage.
WEG-Wirtschaftsplan, Budget
Eine Wohnanlage besteht aus mehreren Wohngebäuden mit gemeinsamen Außenanlagen, oft mit Tiefgarage und als WEG organisiert. Versichert wird sie meist über einen gemeinsamen Gebäudevertrag mit allen Gebäuden.
Wohnkomplex, Wohnquartier
Die Wohnfläche ist die Grundfläche der Räume einer Wohnung, berechnet etwa nach der Wohnflächenverordnung. Viele Tarife nutzen sie zur Ermittlung des Versicherungswerts, falsche Angaben können zu Unterversicherung führen.
Wohnflächenberechnung, WoFlV
Ein Wohngebäude dient überwiegend Wohnzwecken, etwa als Ein- oder Mehrfamilienhaus. Versichert wird es über eine Wohngebäudeversicherung; gewerbliche Anteile sind meist nur bis zu einer Grenze möglich.
Wohnhaus, Wohnimmobilie
Die Wohngebäudeversicherung ist die Gebäudeversicherung für Gebäude, die überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden, und deckt in der Regel Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, optional auch durch Elementargefahren.
Verbundene Wohngebäudeversicherung, VGV, Hausversicherung, Wohngebäudeschutz
Ein Wohn- und Geschäftshaus kombiniert Wohnungen mit Gewerbeflächen, meist im Erdgeschoss; Gewerbeanteil und Betriebsart beeinflussen die Versicherung.
Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum (§ 1 Abs. 2 WEG). Für nicht zu Wohnzwecken dienende Räume spricht man von Teileigentum.
Eigentumswohnung, Teileigentum, Miteigentumsanteil
Die Wohnungseigentümergemeinschaft (GdWE) ist die rechtsfähige Gemeinschaft aller Wohnungs- und Teileigentümer eines Objekts; sie verwaltet das Gemeinschaftseigentum und wird durch den Verwalter vertreten (§§ 9a, 9b WEG).
WEG, GdWE, Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, Eigentümergemeinschaft, Eigentümerversammlung
Der Zeitwert ist der Neuwert einer Sache abzüglich der Wertminderung, die durch Alter, Abnutzung und Gebrauch eingetreten ist.
Zeitwertentschädigung, Zeitwertversicherung, Wiederbeschaffungswert abzüglich Abnutzung, Restwert
Bei der Zeitwertentschädigung ersetzt der Versicherer den Neuwert abzüglich der Wertminderung durch Alter und Abnutzung.
Zuleitungsrohre versorgen das Gebäude mit Wasser. Bruchschäden daran sind innerhalb des Gebäudes Teil der Leitungswasserdeckung, außerhalb des Gebäudes auf dem Versicherungsgrundstück je nach Bedingungen.
Zuleitungsrohre, Wasserzuleitung, Frischwasserleitung
ZÜRS (Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen) ist ein Geoinformationssystem des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft, mit dem Versicherer Adressen in vier Hochwasser-Gefährdungsklassen einstufen.
ZÜRS Geo, ZUERS, Zuers, ZÜRS-Zone, ZÜRS-Gefährdungsklasse, Hochwasserzone
ZÜRS-Gefährdungsklasse 1 umfasst Standorte, die statistisch seltener als einmal in 200 Jahren von Hochwasser betroffen sind. Elementarschutz ist hier in der Regel ohne Weiteres erhältlich.
GK 1, Gefährdungsklasse 1, ZÜRS-Zone 1
ZÜRS-Gefährdungsklasse 2 umfasst Standorte, die statistisch einmal in 100 bis 200 Jahren von Hochwasser betroffen sind. Elementarschutz ist meist zu Standardbedingungen möglich.
GK 2, Gefährdungsklasse 2, ZÜRS-Zone 2
ZÜRS-Gefährdungsklasse 3 umfasst Standorte, die statistisch einmal in 10 bis 100 Jahren von Hochwasser betroffen sind. Versicherer verlangen hier häufig höhere Selbstbehalte, Beiträge oder eine individuelle Prüfung.
GK 3, Gefährdungsklasse 3, ZÜRS-Zone 3
ZÜRS-Gefährdungsklasse 4 umfasst Standorte, die statistisch mindestens einmal in 10 Jahren von Hochwasser betroffen sind. Elementarschutz ist hier oft nur eingeschränkt, mit Auflagen oder über Speziallösungen erhältlich.
GK 4, Gefährdungsklasse 4, ZÜRS-Zone 4
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