Schadenmanagement

Großschaden: Was darunter fällt und was nach einem Großschaden wichtig ist

Aktualisiert am
October 4, 2026
Von
Sascha Senninger

Was ist ein Großschaden?

Als Großschaden gilt ein Schaden, dessen Aufwand deutlich über dem üblichen Niveau eines Vertrags, Bestands oder einer Sparte liegt. Wo die Grenze verläuft, legt jeder Versicherer selbst fest – für ein Einfamilienhaus kann sie ganz anders liegen als für ein Gewerbeportfolio. Typische Großschäden an Immobilien sind Brände, großflächige Leitungswasserschäden, Sturm- und Hagelschäden an Dächern sowie Überschwemmungen.

Wie läuft die Bearbeitung eines Großschadens ab?

  • Sofortmaßnahmen: Sicherung des Gebäudes, Notdächer, Trocknung, Schutz vor Witterung und Plünderung (Bewegungs- und Schutzkosten sind häufig versichert).
  • Regulierer und Sachverständige: Der Versicherer setzt meist einen Schadenregulierer ein; teils werden auch auf Seiten des Versicherungsnehmers Sachverständige beauftragt.
  • Abschlagszahlungen: Bei langen Erhebungen können nach § 14 Abs. 2 VVG Abschläge verlangt werden.
  • Wiederherstellung: Planung, Genehmigungen, eventuell Mehrkosten durch behördliche Auflagen, Aufräum- und Abbruchkosten und Mietausfall.

Wie wirkt sich ein Großschaden auf den Vertrag aus?

Ein einzelner Großschaden kann die Schadenquote eines Vertrags für Jahre prägen. Viele Versicherer betrachten Großschäden bei der Bewertung jedoch getrennt von der Schadenfrequenz: Ein Brand durch Blitzschlag sagt weniger über das künftige Risiko aus als eine Serie von Rohrbrüchen. Trotzdem kann ein Großschaden zu einer Kündigung im Schadenfall oder zu geänderten Konditionen führen.

Wo zeigen sich typische Schwachstellen?

Großschäden machen Schwächen im Vertrag sichtbar, die im Alltag nicht auffallen: eine zu niedrige Versicherungssumme (Unterversicherung), zu knappe Entschädigungsgrenzen für Kostenpositionen, ein zu kurzer Mietausfallzeitraum oder fehlende Deckung für denkmalschutzbedingte Mehrkosten.

Was bedeutet das für Hausverwaltungen und Eigentümer?

  • Notfallkontakte und Dienstleister für Sicherung und Trocknung vorab festlegen.
  • Fotos, Pläne und Bestandsunterlagen griffbereit halten.
  • Entscheidungen über Wiederaufbau in der WEG frühzeitig vorbereiten.
  • Nach dem Schaden die Ursachen auswerten und den Vertrag prüfen.

Ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht, hängt vom konkreten Vertrag und den vereinbarten Bedingungen ab.

Häufig gestellte Fragen

Ab welchem Betrag spricht man von einem Großschaden?

Eine allgemeine Grenze gibt es nicht. Versicherer legen eigene Schwellen fest, die vom Vertrag, vom Bestand und von der Sparte abhängen.

Führt ein Großschaden automatisch zur Kündigung?

Nein. Ein Versicherer kann nach einem Schadenfall kündigen, muss es aber nicht. Entscheidend sind Ursache, bisheriger Verlauf und Risikobewertung.

Wer koordiniert die Wiederherstellung nach einem Großschaden?

In der WEG übernimmt das in der Regel der Verwalter nach Beschluss der Gemeinschaft, bei Einzeleigentümern der Eigentümer selbst, oft mit Unterstützung von Sachverständigen und Makler.

Fachbeitrag von SBC Immorisk

Sascha Senninger

Geschäftsführer, SBC symbio GmbH & Co. KG

Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO

SBC Immorisk ist die auf Versicherungs-, Risiko- und Schadenmanagement von Immobilienbeständen spezialisierte Marke der SBC symbio GmbH & Co. KG. Unsere Fachbeiträge richten sich an Hausverwaltungen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Bestandshalter.

Hinweis: Die Erklärungen im Glossar sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung. Ob Versicherungsschutz besteht, hängt immer vom jeweiligen Versicherungsvertrag und den vereinbarten Bedingungen ab.

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