Gebäudeversicherung

Aufräum- und Abbruchkosten: Versicherte Kosten nach einem Gebäudeschaden

Aktualisiert am
October 4, 2026
Von
Sascha Senninger

Was sind Aufräum- und Abbruchkosten?

Nach einem großen Schaden muss die Schadenstätte geräumt werden, bevor wieder aufgebaut werden kann. Aufräum- und Abbruchkosten umfassen den Abbruch stehengebliebener, nicht mehr verwendbarer Gebäudeteile, das Aufräumen, den Abtransport von Schutt und Resten zur nächsten Ablagerungsstätte sowie das Ablagern oder Vernichten. Gerade nach einem Brand oder einem Großschaden erreichen diese Kosten schnell erhebliche Summen.

Wie sind sie versichert?

In der Gebäudeversicherung gehören sie zu den versicherten Kosten. Viele Verträge ersetzen sie bis zu einem Prozentsatz der Versicherungssumme oder bis zu einem festen Betrag; teils sind sie ohne eigene Grenze im gleitenden Neuwert enthalten. Zusammen mit Bewegungs- und Schutzkosten sowie Mehrkosten durch behördliche Auflagen bilden sie einen wichtigen Teil der Gesamtentschädigung. Ob Versicherungsschutz besteht, hängt vom jeweiligen Versicherungsvertrag und den vereinbarten Bedingungen ab.

Worauf sollten Eigentümer achten?

  • Höhe der Grenze: Bei großen oder schwer zu räumenden Gebäuden reicht eine niedrige Pauschale oft nicht.
  • Kontaminierte Reste: Die Entsorgung belasteter Materialien, etwa nach Bränden oder bei Altbaustoffen, kann deutlich teurer sein und ist nicht immer gedeckt.
  • Dekontamination von Erdreich: Wird häufig gesondert geregelt.
  • Abgrenzung zur Wiederherstellung: Kosten für den Wiederaufbau zählen nicht dazu.

Was bedeutet das für Bestände?

Bei der Prüfung von Gebäudeverträgen sollten Grenzen für versicherte Kosten mit der Größe und Bauweise des Objekts abgeglichen werden. Unzureichende Grenzen sind eine typische Deckungslücke, die erst im Großschaden auffällt.

Häufig gestellte Fragen

Zählen Aufräumkosten zur Versicherungssumme?

Das hängt vom Vertrag ab. Teils werden sie zusätzlich zur Versicherungssumme bis zu einer Grenze ersetzt, teils sind sie in ihr enthalten.

Sind Kosten für Asbestentsorgung gedeckt?

Nicht automatisch. Die Entsorgung schadstoffhaltiger Materialien ist häufig begrenzt oder gesondert geregelt.

Fachbeitrag von SBC Immorisk

Sascha Senninger

Geschäftsführer, SBC symbio GmbH & Co. KG

Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO

SBC Immorisk ist die auf Versicherungs-, Risiko- und Schadenmanagement von Immobilienbeständen spezialisierte Marke der SBC symbio GmbH & Co. KG. Unsere Fachbeiträge richten sich an Hausverwaltungen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Bestandshalter.

Hinweis: Die Erklärungen im Glossar sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung. Ob Versicherungsschutz besteht, hängt immer vom jeweiligen Versicherungsvertrag und den vereinbarten Bedingungen ab.

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