Gebäudeversicherung
Mehrkosten in der Gebäudeversicherung: Auflagen und Preissteigerungen
Was sind Mehrkosten?
Nach einem größeren Schaden reicht es oft nicht, das Gebäude einfach wie vorher aufzubauen. Neue Bauvorschriften, energetische Anforderungen, Brandschutzauflagen oder Denkmalschutz können eine aufwendigere Wiederherstellung erzwingen. Zudem können die Baupreise zwischen Schaden und Wiederaufbau steigen. Die daraus entstehenden Mehrkosten sind nicht automatisch in der Entschädigung für den Sachschaden enthalten, sondern müssen als eigene Kostenposition vereinbart sein.
Welche Arten von Mehrkosten gibt es?
- Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen: Die Behörde verlangt, dass das Gebäude nach aktuellen Vorschriften wiederhergestellt wird, etwa mit verbessertem Brandschutz oder geänderter Ausführung.
- Mehrkosten durch Preissteigerungen: Zwischen Schadeneintritt und Wiederherstellung steigen die Kosten für Material und Arbeit.
- Mehrkosten durch Denkmalschutz: Die originalgetreue Wiederherstellung historischer Bausubstanz verursacht zusätzliche Kosten (Denkmalschutz).
Bei Verträgen zum gleitenden Neuwert sind Preissteigerungen bis zum Schadentag über den Anpassungsfaktor berücksichtigt; Mehrkosten für Steigerungen danach regeln die Bedingungen gesondert.
Warum sind die Entschädigungsgrenzen wichtig?
Mehrkosten werden häufig nur bis zu einem bestimmten Betrag oder Prozentsatz der Versicherungssumme ersetzt. Bei Großschäden an älteren Gebäuden können sie jedoch erheblich sein. Zu knappe Grenzen führen dann zu einer Deckungslücke. Bei älteren Gebäuden, Sonderbauten und Baudenkmalen sollten die vereinbarten Grenzen deshalb besonders kritisch geprüft werden.
Was sollten Eigentümer und Hausverwaltungen prüfen?
- Sind Mehrkosten durch behördliche Auflagen und Preissteigerungen vereinbart?
- Wie hoch sind die Entschädigungsgrenzen im Verhältnis zum Gebäudewert?
- Gibt es Fristen für die Wiederherstellung, an die die Erstattung geknüpft ist?
Ob Versicherungsschutz besteht, hängt vom konkreten Vertrag und den vereinbarten Bedingungen ab.
Häufig gestellte Fragen
Sind Mehrkosten durch neue Energievorschriften versichert?
Nur, wenn Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen vereinbart sind und die Voraussetzungen der Bedingungen erfüllt sind. Freiwillige Verbesserungen sind nicht versichert.
Was ist der Unterschied zwischen Mehrkosten und Aufräumkosten?
Aufräum- und Abbruchkosten betreffen die Beseitigung beschädigter Gebäudeteile. Mehrkosten betreffen die Wiederherstellung, wenn sie aufwendiger oder teurer wird.
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