Wertermittlung

Versicherungssumme in der Gebäudeversicherung: Bedeutung und Ermittlung

Aktualisiert am
October 4, 2026
Von
Sascha Senninger

Was ist die Versicherungssumme?

Die Versicherungssumme ist der Betrag, mit dem eine Sache im Vertrag versichert ist. Sie wird zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer vereinbart und soll dem Versicherungswert entsprechen – also dem Wert, der nach den Bedingungen im Schadenfall maßgeblich ist. In der Gebäudeversicherung ist das meist der Neubau- bzw. Wiederherstellungswert.

Versicherungssumme, Versicherungswert und Deckungssumme

  • Versicherungswert: der tatsächliche Wert nach den Bedingungen, z. B. der Neuwert.
  • Versicherungssumme: der vereinbarte Betrag, der diesen Wert abbilden soll.
  • Deckungssumme: Höchstbetrag in der Haftpflichtversicherung, bis zu dem der Versicherer für Ansprüche Dritter einsteht.

Weichen Versicherungssumme und Versicherungswert voneinander ab, entsteht entweder Unterversicherung (Summe zu niedrig) oder Überversicherung (Summe zu hoch).

Wie wird die Versicherungssumme für ein Gebäude ermittelt?

Bei Wohngebäuden wird die Summe häufig als Versicherungswert 1914 angegeben und über den gleitenden Neuwert fortgeschrieben. Grundlage sind Summenermittlungsbögen, Wohnflächenmodelle oder Sachverständigengutachten. Bei gewerblichen Gebäuden werden oft feste Neuwertsummen auf Basis von Baukosten, Bruttogeschossfläche oder Gutachten vereinbart, ergänzt um Vorsorgeversicherungen oder Summenanpassungsklauseln.

Zusätzlich gibt es für bestimmte Positionen eigene Summen oder Höchstentschädigungen, etwa für Aufräum- und Abbruchkosten, Mehrkosten oder Mietausfall.

Warum ist die richtige Versicherungssumme so wichtig?

Die Versicherungssumme bestimmt den Beitrag und begrenzt die Leistung. Ist sie zu niedrig, wird im Schadenfall gekürzt – nicht nur bei Totalschäden, sondern anteilig bei jedem Schaden. Ist sie zu hoch, zahlt der Eigentümer dauerhaft zu viel. Ein Unterversicherungsverzicht kann das Risiko einer Kürzung begrenzen, setzt aber korrekte Angaben voraus.

Was bedeutet das für Hausverwaltungen und Bestandshalter?

  • Summen nach Modernisierungen, Ausbauten oder Nutzungsänderungen überprüfen.
  • Grundlagen der Summenermittlung je Objekt dokumentieren.
  • Im Bestand Plausibilitätsprüfungen durchführen, etwa über Kennwerte je Quadratmeter (Portfolioanalyse).

Mehr zur Prüfung bestehender Summen: Gebäudewerte prüfen. Ob die vereinbarte Summe ausreicht, hängt vom konkreten Gebäude und Vertrag ab.

Häufig gestellte Fragen

Ist die Versicherungssumme der Betrag, den ich im Schadenfall erhalte?

Nicht unbedingt. Ersetzt wird der tatsächliche Schaden im Rahmen des Vertrags, höchstens bis zur Versicherungssumme bzw. zu vereinbarten Entschädigungsgrenzen.

Kann ich die Versicherungssumme selbst festlegen?

Formal wird sie vereinbart. Damit sie im Schadenfall trägt, sollte sie aber auf einer nachvollziehbaren Wertermittlung beruhen.

Was passiert, wenn die Summe zu hoch ist?

Dann liegt Überversicherung vor. Nach § 74 VVG können beide Seiten eine Herabsetzung der Summe mit entsprechender Beitragsminderung verlangen.

Fachbeitrag von SBC Immorisk

Sascha Senninger

Geschäftsführer, SBC symbio GmbH & Co. KG

Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO

SBC Immorisk ist die auf Versicherungs-, Risiko- und Schadenmanagement von Immobilienbeständen spezialisierte Marke der SBC symbio GmbH & Co. KG. Unsere Fachbeiträge richten sich an Hausverwaltungen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Bestandshalter.

Hinweis: Die Erklärungen im Glossar sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung. Ob Versicherungsschutz besteht, hängt immer vom jeweiligen Versicherungsvertrag und den vereinbarten Bedingungen ab.

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