Wertermittlung
Versicherungswert: Grundlage für Versicherungssumme und Entschädigung
Was ist der Versicherungswert?
Der Versicherungswert gibt an, was die versicherte Sache im Sinne des Vertrags wert ist. Er bildet die Grundlage für die Versicherungssumme und begrenzt, was im Schadenfall ersetzt wird. Welcher Wertbegriff gilt, legen die Bedingungen fest.
Welche Wertbegriffe gibt es in der Gebäudeversicherung?
- Gleitender Neuwert: Ortsüblicher Neubauwert, ausgedrückt in Preisen von 1914 (Versicherungswert 1914) und über den Baupreisindex fortgeschrieben – in der Wohngebäudeversicherung der Regelfall.
- Neuwert: Kosten für die Wiederherstellung in gleicher Art und Güte zum aktuellen Preisniveau.
- Zeitwert: Neuwert abzüglich Wertminderung durch Alter und Abnutzung.
- Gemeiner Wert: Erzielbarer Verkaufspreis, etwa bei Gebäuden, die zum Abbruch bestimmt oder dauerhaft entwertet sind.
Warum ist der Versicherungswert so wichtig?
Liegt die Versicherungssumme unter dem Versicherungswert, droht Unterversicherung: Die Entschädigung wird nach § 75 VVG anteilig gekürzt. Beim gleitenden Neuwert bieten Versicherer oft einen Unterversicherungsverzicht an, wenn der Wert nach anerkannten Verfahren ermittelt wurde. Umbauten, Anbauten oder Modernisierungen verändern den Versicherungswert und sollten gemeldet werden.
Wie wird der Versicherungswert ermittelt?
Gängig sind Wertermittlungsbögen nach Wohnfläche und Ausstattung, Umrechnungen aus Baukosten sowie Gutachten durch Sachverständige. Bei größeren oder ungewöhnlichen Objekten ist ein Gutachten meist die belastbarste Grundlage.
Ausführlich: Wert 1914 erklärt. Prüfung von Beständen: Gebäudewerte prüfen.
Häufig gestellte Fragen
Ist der Versicherungswert gleich dem Verkehrswert?
Nein. Der Verkehrswert ist ein Marktwert inklusive Grundstück. Der Versicherungswert bezieht sich auf die Wiederherstellung des Gebäudes.
Wann sollte der Versicherungswert überprüft werden?
Nach Um- und Anbauten, Modernisierungen, Nutzungsänderungen und wenn die letzte Wertermittlung lange zurückliegt.
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