Wertermittlung

Unterversicherungsverzicht: Voraussetzungen und Grenzen

Aktualisiert am
October 4, 2026
Von
Sascha Senninger

Was bedeutet Unterversicherungsverzicht?

Mit dem Unterversicherungsverzicht verpflichtet sich der Versicherer, im Schadenfall keine Kürzung wegen Unterversicherung vorzunehmen. Gesetzlich darf er die Entschädigung nach § 75 VVG kürzen, wenn die Versicherungssumme erheblich unter dem Versicherungswert liegt. Der Verzicht ist eine vertragliche Abweichung von dieser Regel zugunsten des Versicherungsnehmers.

Unter welchen Voraussetzungen gilt der Verzicht?

Der Verzicht ist fast immer an Bedingungen geknüpft. Typisch sind:

  • Die Versicherungssumme wurde nach einem anerkannten Verfahren ermittelt – etwa mit dem Summenermittlungsbogen des Versicherers oder durch ein Sachverständigengutachten.
  • Beim Wohnflächenmodell: Die angegebene Wohnfläche und die Ausstattungsmerkmale entsprechen den Tatsachen.
  • Bauliche Veränderungen, die den Wert erhöhen, wurden dem Versicherer gemeldet.
  • Die Summe wird über den vereinbarten Mechanismus angepasst, etwa beim gleitenden Neuwert.

Wo liegen die Grenzen?

Der Unterversicherungsverzicht ist kein Freibrief für beliebige Summen. Waren die Angaben zur Ermittlung unzutreffend – zum Beispiel eine zu niedrige Wohnfläche oder eine verschwiegene Dachgeschossnutzung – entfällt der Verzicht häufig ganz oder teilweise. Zudem gilt er nur bis zur vereinbarten Höchstentschädigung und nur für die Positionen, auf die er sich erstreckt. Bei gewerblichen Verträgen mit festen Summen wird teils ein begrenzter Verzicht vereinbart, etwa bis zu einem bestimmten Prozentsatz oder einem Betrag je Schaden.

Warum ist der Verzicht für Hausverwaltungen wichtig?

Für Hausverwaltungen ist der Unterversicherungsverzicht eine wichtige Absicherung gegen Bewertungsfehler, die oft Jahrzehnte zurückliegen. Voraussetzung ist, dass die Grundlagen der Summenermittlung dokumentiert und veränderte Objektdaten gemeldet werden. Wer einen Bestand übernimmt, sollte prüfen, ob für jedes Objekt ein Verzicht besteht und ob seine Voraussetzungen noch erfüllt sind.

Was sollten Eigentümer prüfen?

  • Steht der Verzicht ausdrücklich in Police oder Bedingungen?
  • Auf welcher Grundlage wurde der Wert 1914 oder die Wohnfläche angegeben?
  • Wurden Umbauten, Ausbauten und Modernisierungen nachgemeldet?
  • Gibt es Begrenzungen auf bestimmte Beträge oder Positionen?

Ob ein Unterversicherungsverzicht besteht und greift, hängt allein vom konkreten Versicherungsvertrag und den vereinbarten Bedingungen ab.

Häufig gestellte Fragen

Ist der Unterversicherungsverzicht automatisch in jeder Wohngebäudeversicherung enthalten?

Nein. Er ist zwar weit verbreitet, muss aber vertraglich vereinbart sein und setzt meist eine bestimmte Form der Summenermittlung voraus.

Gilt der Verzicht auch, wenn ich falsche Angaben gemacht habe?

In der Regel nicht. Unzutreffende Angaben zur Wohnfläche oder zur Ausstattung können den Verzicht entfallen lassen.

Schützt der Verzicht auch vor zu niedrigen Höchstentschädigungen?

Nein. Er betrifft die proportionale Kürzung wegen Unterversicherung, nicht vertraglich vereinbarte Entschädigungsgrenzen.

Fachbeitrag von SBC Immorisk

Sascha Senninger

Geschäftsführer, SBC symbio GmbH & Co. KG

Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO

SBC Immorisk ist die auf Versicherungs-, Risiko- und Schadenmanagement von Immobilienbeständen spezialisierte Marke der SBC symbio GmbH & Co. KG. Unsere Fachbeiträge richten sich an Hausverwaltungen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Bestandshalter.

Hinweis: Die Erklärungen im Glossar sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung. Ob Versicherungsschutz besteht, hängt immer vom jeweiligen Versicherungsvertrag und den vereinbarten Bedingungen ab.

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