Gebäudeversicherung
Wohngebäudeversicherung: Was sie abdeckt und worauf es ankommt
Was ist eine Wohngebäudeversicherung?
Die Wohngebäudeversicherung ist die Gebäudeversicherung für Ein- und Mehrfamilienhäuser sowie für Wohnanlagen, die überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden. Sie ersetzt Schäden am Gebäude und an seinen Bestandteilen, die durch versicherte Gefahren entstehen. Weil mehrere Gefahren in einem Vertrag zusammengefasst werden, spricht man auch von der verbundenen Wohngebäudeversicherung (VGV).
Grundlage sind die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers. Viele orientieren sich an den unverbindlichen Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), den VGB, weichen davon aber teils erheblich ab.
Welche Gefahren deckt die Wohngebäudeversicherung ab?
- Feuer: Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion sowie Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs.
- Leitungswasser: Bruch- und Frostschäden an Wasserleitungen sowie Nässeschäden durch bestimmungswidrig austretendes Wasser (Leitungswasserschaden).
- Sturm und Hagel: Schäden durch wetterbedingte Luftbewegung ab Windstärke 8 und durch Hagelschlag (Sturmschaden).
- Weitere Naturgefahren: Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch – meist nur über die Elementarschadenversicherung.
Daneben sind häufig Kosten mitversichert, etwa Aufräum- und Abbruchkosten, Bewegungs- und Schutzkosten sowie Mehrkosten durch behördliche Auflagen. Der Mietausfall für unbewohnbar gewordene Wohnungen ist in vielen Tarifen für einen begrenzten Zeitraum enthalten.
Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
Wohngebäude werden meist zum gleitenden Neuwert versichert. Die Versicherungssumme wird dabei als Versicherungswert 1914 angegeben und über einen Anpassungsfaktor an die aktuelle Baukostenentwicklung gekoppelt. Alternativ bieten viele Versicherer Tarife nach Wohnfläche an, bei denen keine Versicherungssumme im klassischen Sinn genannt wird. In beiden Fällen gilt: Stimmen die Angaben zum Gebäude nicht, kann im Schadenfall Unterversicherung drohen, sofern kein Unterversicherungsverzicht greift.
Wohngebäudeversicherung im Mehrfamilienhaus und in der WEG
In einem Mehrfamilienhaus sind die Schadenhäufigkeit und damit die Bedeutung des Vertrags deutlich höher als im Einfamilienhaus. Lange Leitungsnetze, viele Nutzer und gemeinschaftlich genutzte Technik führen dazu, dass Leitungswasserschaden und Rohrbruch den Schadenverlauf prägen. Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist die Gemeinschaft Versicherungsnehmerin; die Hausverwaltung organisiert Vertrag und Schadenabwicklung. Was eine WEG insgesamt versichern sollte, erläutert der Beitrag Welche Versicherungen braucht eine WEG?
Welche Zusatzbausteine sind sinnvoll?
Welche Ergänzungen sinnvoll sind, hängt vom Gebäude und vom Standort ab. Häufig geprüft werden:
- Elementarschutz, besonders bei Lage in Gewässernähe oder mit Starkregenrisiko
- Versicherung von Ableitungsrohren auf dem Grundstück
- Überspannungsschäden durch Blitz
- Photovoltaik, Wärmepumpe und Wallbox
- Verzicht auf die Kürzung bei grober Fahrlässigkeit
- Unbenannte Gefahren als Auffangdeckung
Häufige Fehler
- Angaben zur Wohnfläche, zu Ausbauten oder zur Ausstattung sind veraltet.
- Gewerbeeinheiten im Haus werden nicht gemeldet, obwohl sie das Risiko verändern (Mischnutzung).
- Leitungswasser-Obliegenheiten bei Frost und Leerstand werden nicht beachtet.
- Der Vertrag wird jahrelang nicht überprüft, obwohl sich Gebäude und Bedingungen geändert haben.
Ob Versicherungsschutz besteht, hängt vom jeweiligen Versicherungsvertrag und den vereinbarten Bedingungen ab.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Wohngebäude- und Gebäudeversicherung?
Die Wohngebäudeversicherung ist eine Form der Gebäudeversicherung für überwiegend zu Wohnzwecken genutzte Gebäude. Für gewerblich genutzte Gebäude gibt es eigene Konzepte.
Was bedeutet „verbundene“ Wohngebäudeversicherung?
Mehrere Gefahren – typischerweise Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel – sind in einem Vertrag zusammengefasst.
Ist Starkregen in der Wohngebäudeversicherung versichert?
Schäden durch Überschwemmung infolge von Starkregen sind in der Regel nur mit einem Elementarbaustein versichert. Maßgeblich sind die Bedingungen des konkreten Vertrags.
Wie oft sollte der Vertrag geprüft werden?
Spätestens nach baulichen Veränderungen, einer Nutzungsänderung oder einem größeren Schaden – und unabhängig davon in regelmäßigen Abständen, weil sich Bedingungen am Markt weiterentwickeln.
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