Gebäudetechnik

Überspannungsschaden: Blitz, Netz und Versicherungsschutz

Aktualisiert am
October 4, 2026
Von
Sascha Senninger

Was ist ein Überspannungsschaden?

Bei einer Überspannung liegt kurzzeitig eine deutlich höhere Spannung an, als elektrische Geräte und Anlagen aushalten. Häufigste Ursache ist ein Blitzeinschlag in der Nähe, der über Strom-, Telefon- oder Datenleitungen ins Gebäude wirkt. Auch Schaltvorgänge im Netz können Überspannungen auslösen. Betroffen sind etwa Heizungssteuerungen, Aufzugstechnik, Türsprechanlagen, Brandmeldeanlagen oder Wechselrichter von Photovoltaikanlagen.

Ist ein Überspannungsschaden versichert?

Der direkte Blitzschlag gehört zur Gefahr Feuer. Überspannungsschäden durch indirekten Blitz sind in vielen modernen Gebäudetarifen eingeschlossen, teils nur bis zu einer Entschädigungsgrenze; in älteren Verträgen fehlen sie häufig. Überspannungen ohne Blitzbezug, etwa aus Netzschwankungen, sind oft nicht versichert oder nur in erweiterten Deckungen wie einer Allgefahrendeckung oder einer technischen Versicherung. Ob Versicherungsschutz besteht, hängt vom jeweiligen Versicherungsvertrag und den vereinbarten Bedingungen ab.

Was gehört zum Gebäude, was zum Inhalt?

Die Gebäudeversicherung erfasst fest eingebaute Gebäudetechnik. Elektrogeräte der Bewohner fallen in die Hausratversicherung. Bei gemischt genutzten Objekten sollte geklärt sein, welche Anlagen wem zugeordnet sind.

Wie lassen sich Schäden vermeiden?

  • Blitz- und Überspannungsschutz nach Stand der Technik installieren lassen
  • Schutzkonzepte bei Nachrüstung von PV, Wallbox oder Batteriespeicher mitprüfen
  • Schäden mit Prüfbericht eines Elektrofachbetriebs dokumentieren

Häufig gestellte Fragen

Wie weise ich einen Überspannungsschaden nach?

Üblich ist ein Bericht eines Elektrofachbetriebs zur Schadenursache, ergänzt durch Blitzortungsdaten, die Versicherer häufig selbst abfragen.

Gibt es eine Höchstgrenze für Überspannungsschäden?

Viele Verträge begrenzen die Entschädigung auf einen Prozentsatz der Versicherungssumme oder einen festen Betrag. Maßgeblich sind die Bedingungen.

Fachbeitrag von SBC Immorisk

Sascha Senninger

Geschäftsführer, SBC symbio GmbH & Co. KG

Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO

SBC Immorisk ist die auf Versicherungs-, Risiko- und Schadenmanagement von Immobilienbeständen spezialisierte Marke der SBC symbio GmbH & Co. KG. Unsere Fachbeiträge richten sich an Hausverwaltungen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Bestandshalter.

Hinweis: Die Erklärungen im Glossar sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung. Ob Versicherungsschutz besteht, hängt immer vom jeweiligen Versicherungsvertrag und den vereinbarten Bedingungen ab.

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