Gebäudeversicherung
Allgefahrendeckung: Versicherungsschutz nach dem Ausschlussprinzip
Was ist eine Allgefahrendeckung?
Bei einer Allgefahrendeckung ist grundsätzlich jede Gefahr versichert, die zu einem Sachschaden führt – es sei denn, sie ist im Vertrag ausdrücklich ausgeschlossen. Sie wird auch All-Risk-Deckung genannt. Im Gegensatz dazu versichern klassische Verträge nur die einzeln benannten Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel.
Wie unterscheidet sich das Ausschlussprinzip vom Prinzip benannter Gefahren?
| Merkmal | Benannte Gefahren | Allgefahrendeckung |
|---|---|---|
| Versichert ist | nur, was genannt ist | alles, was nicht ausgeschlossen ist |
| Beweis | Versicherungsnehmer zeigt, dass eine versicherte Gefahr vorliegt | Versicherer muss in der Regel einen Ausschluss nachweisen |
| Lücken | zwischen den Gefahren möglich | geringer, abhängig von den Ausschlüssen |
| Typischer Einsatz | Wohngebäude, Standardrisiken | Gewerbe, größere Portfolios, hochwertige Objekte |
Was ist typischerweise ausgeschlossen?
Auch eine Allgefahrendeckung versichert nicht alles. Übliche Ausschlüsse sind Verschleiß und Abnutzung, Konstruktions- und Materialfehler, allmähliche Einwirkungen, Schwamm und Schimmel, Krieg und Kernenergie, häufig Cyberrisiken sowie bestimmte Elementargefahren, sofern sie nicht wieder eingeschlossen werden. Hinzu kommen Selbstbehalte, Entschädigungsgrenzen und teils Sublimits für einzelne Gefahren. Die Qualität einer Allgefahrendeckung zeigt sich daher vor allem in Umfang und Formulierung der Ausschlüsse.
Für wen ist eine Allgefahrendeckung sinnvoll?
Allgefahrenkonzepte sind verbreitet bei gewerblichen Gebäudeversicherungen, in Portfolioversicherungen und bei hochwertigen Objekten. Sie reduzieren Streit darüber, ob ein Schaden einer benannten Gefahr zuzuordnen ist, und vereinfachen die Verwaltung großer Bestände. Für Wohngebäude gibt es neben All-Risk-Modellen auch die Ergänzung um unbenannte Gefahren.
Worauf sollten Eigentümer achten?
- Ausschlüsse vollständig lesen und mit dem Risiko des Objekts abgleichen.
- Prüfen, ob Elementargefahren wieder eingeschlossen sind und mit welchen Grenzen.
- Sublimits für Kosten, Mietausfall oder Glas mit dem Bedarf vergleichen.
- Selbstbehalt und Beitrag im Verhältnis zu einer benannten Deckung bewerten.
Ob ein Schaden versichert ist, hängt auch bei einer Allgefahrendeckung vom konkreten Vertrag und den vereinbarten Bedingungen ab.
Häufig gestellte Fragen
Ist mit einer Allgefahrendeckung wirklich alles versichert?
Nein. Versichert ist alles, was nicht ausgeschlossen ist. Die Ausschlüsse bestimmen den tatsächlichen Umfang.
Wer muss im Schadenfall was beweisen?
Der Versicherungsnehmer muss den Sachschaden nachweisen. Will der Versicherer nicht zahlen, muss er in der Regel einen Ausschluss beweisen.
Ist eine Allgefahrendeckung teurer?
Oft ja, aber nicht zwangsläufig. Beitrag, Selbstbehalt und Ausschlüsse sollten gemeinsam mit einer Deckung für benannte Gefahren verglichen werden.
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