Gebäudeversicherung

Allgefahrendeckung: Versicherungsschutz nach dem Ausschlussprinzip

Aktualisiert am
October 4, 2026
Von
Sascha Senninger

Was ist eine Allgefahrendeckung?

Bei einer Allgefahrendeckung ist grundsätzlich jede Gefahr versichert, die zu einem Sachschaden führt – es sei denn, sie ist im Vertrag ausdrücklich ausgeschlossen. Sie wird auch All-Risk-Deckung genannt. Im Gegensatz dazu versichern klassische Verträge nur die einzeln benannten Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel.

Wie unterscheidet sich das Ausschlussprinzip vom Prinzip benannter Gefahren?

Merkmal Benannte Gefahren Allgefahrendeckung
Versichert ist nur, was genannt ist alles, was nicht ausgeschlossen ist
Beweis Versicherungsnehmer zeigt, dass eine versicherte Gefahr vorliegt Versicherer muss in der Regel einen Ausschluss nachweisen
Lücken zwischen den Gefahren möglich geringer, abhängig von den Ausschlüssen
Typischer Einsatz Wohngebäude, Standardrisiken Gewerbe, größere Portfolios, hochwertige Objekte

Was ist typischerweise ausgeschlossen?

Auch eine Allgefahrendeckung versichert nicht alles. Übliche Ausschlüsse sind Verschleiß und Abnutzung, Konstruktions- und Materialfehler, allmähliche Einwirkungen, Schwamm und Schimmel, Krieg und Kernenergie, häufig Cyberrisiken sowie bestimmte Elementargefahren, sofern sie nicht wieder eingeschlossen werden. Hinzu kommen Selbstbehalte, Entschädigungsgrenzen und teils Sublimits für einzelne Gefahren. Die Qualität einer Allgefahrendeckung zeigt sich daher vor allem in Umfang und Formulierung der Ausschlüsse.

Für wen ist eine Allgefahrendeckung sinnvoll?

Allgefahrenkonzepte sind verbreitet bei gewerblichen Gebäudeversicherungen, in Portfolioversicherungen und bei hochwertigen Objekten. Sie reduzieren Streit darüber, ob ein Schaden einer benannten Gefahr zuzuordnen ist, und vereinfachen die Verwaltung großer Bestände. Für Wohngebäude gibt es neben All-Risk-Modellen auch die Ergänzung um unbenannte Gefahren.

Worauf sollten Eigentümer achten?

  • Ausschlüsse vollständig lesen und mit dem Risiko des Objekts abgleichen.
  • Prüfen, ob Elementargefahren wieder eingeschlossen sind und mit welchen Grenzen.
  • Sublimits für Kosten, Mietausfall oder Glas mit dem Bedarf vergleichen.
  • Selbstbehalt und Beitrag im Verhältnis zu einer benannten Deckung bewerten.

Ob ein Schaden versichert ist, hängt auch bei einer Allgefahrendeckung vom konkreten Vertrag und den vereinbarten Bedingungen ab.

Häufig gestellte Fragen

Ist mit einer Allgefahrendeckung wirklich alles versichert?

Nein. Versichert ist alles, was nicht ausgeschlossen ist. Die Ausschlüsse bestimmen den tatsächlichen Umfang.

Wer muss im Schadenfall was beweisen?

Der Versicherungsnehmer muss den Sachschaden nachweisen. Will der Versicherer nicht zahlen, muss er in der Regel einen Ausschluss beweisen.

Ist eine Allgefahrendeckung teurer?

Oft ja, aber nicht zwangsläufig. Beitrag, Selbstbehalt und Ausschlüsse sollten gemeinsam mit einer Deckung für benannte Gefahren verglichen werden.

Fachbeitrag von SBC Immorisk

Sascha Senninger

Geschäftsführer, SBC symbio GmbH & Co. KG

Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO

SBC Immorisk ist die auf Versicherungs-, Risiko- und Schadenmanagement von Immobilienbeständen spezialisierte Marke der SBC symbio GmbH & Co. KG. Unsere Fachbeiträge richten sich an Hausverwaltungen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Bestandshalter.

Hinweis: Die Erklärungen im Glossar sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung. Ob Versicherungsschutz besteht, hängt immer vom jeweiligen Versicherungsvertrag und den vereinbarten Bedingungen ab.

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