Gebäudeversicherung

Vandalismus: Mutwillige Beschädigung von Gebäuden versichern

Aktualisiert am
October 4, 2026
Von
Sascha Senninger

Was versteht man unter Vandalismus?

Vandalismus ist die vorsätzliche Beschädigung oder Zerstörung fremden Eigentums ohne erkennbaren Zweck. Bei Gebäuden reicht das Spektrum von eingeschlagenen Scheiben über beschädigte Türen und Briefkastenanlagen bis zu Graffiti an Fassaden. Strafrechtlich handelt es sich in der Regel um Sachbeschädigung.

Ist Vandalismus versichert?

  • Vandalismus nach Einbruch: Beschädigungen durch einen Täter, der unbefugt ins Gebäude eingedrungen ist, sind in vielen Gebäude- und Inhaltsdeckungen eingeschlossen.
  • Vandalismus ohne Einbruch: Schäden an der Außenhaut, etwa an Fassade oder Eingangsbereich, sind meist nur über Zusatzbausteine oder eine Allgefahrendeckung versichert.
  • Graffiti: Häufig gesondert geregelt, teils mit Entschädigungsgrenzen oder Selbstbehalten.
  • Glasbruch: Wird oft über eine Glasversicherung abgedeckt.

Ob Versicherungsschutz besteht, hängt vom jeweiligen Versicherungsvertrag und den vereinbarten Bedingungen ab.

Welche Objekte sind besonders betroffen?

Erhöhtes Risiko besteht bei Leerstand, frei zugänglichen Tiefgaragen und Eingangsbereichen sowie bei Gewerbeimmobilien in exponierten Lagen. Bei leerstehenden Gebäuden verlangen Versicherer oft zusätzliche Sicherungsmaßnahmen, weil Leerstand eine Gefahrerhöhung darstellen kann.

Was ist im Schadenfall zu tun?

Vandalismusschäden sollten fotografiert, bei der Polizei angezeigt und dem Versicherer gemeldet werden. Die polizeiliche Anzeige wird von Versicherern regelmäßig verlangt. Häufen sich Schäden, lohnen sich Präventionsmaßnahmen wie Beleuchtung, Videotechnik oder Anti-Graffiti-Beschichtungen.

Häufig gestellte Fragen

Zahlt die Gebäudeversicherung Graffiti-Entfernung?

Nur wenn Graffiti ausdrücklich mitversichert ist, etwa über einen Zusatzbaustein. In der Grunddeckung ist es meist nicht enthalten.

Muss ich Vandalismus bei der Polizei anzeigen?

Versicherer verlangen in der Regel eine polizeiliche Anzeige, oft unverzüglich. Maßgeblich sind die Obliegenheiten im Vertrag.

Fachbeitrag von SBC Immorisk

Sascha Senninger

Geschäftsführer, SBC symbio GmbH & Co. KG

Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO

SBC Immorisk ist die auf Versicherungs-, Risiko- und Schadenmanagement von Immobilienbeständen spezialisierte Marke der SBC symbio GmbH & Co. KG. Unsere Fachbeiträge richten sich an Hausverwaltungen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Bestandshalter.

Hinweis: Die Erklärungen im Glossar sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung. Ob Versicherungsschutz besteht, hängt immer vom jeweiligen Versicherungsvertrag und den vereinbarten Bedingungen ab.

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