Gebäudeversicherung
Glasversicherung für Gebäude: Was bei Glasbruch versichert ist
Was ist eine Glasversicherung?
Die Glasversicherung ersetzt die Kosten, wenn Verglasungen zu Bruch gehen – egal ob durch Unachtsamkeit, Vandalismus, Spannungsrisse oder einen Ballwurf. Sie unterscheidet sich damit von der Gebäudeversicherung, die Glasbruch nur ersetzt, wenn er durch eine versicherte Gefahr wie Sturm, Hagel oder Brand verursacht wurde.
Was ist typischerweise versichert?
- Fenster- und Türverglasungen, auch Isolierverglasungen
- Glasdächer, Wintergartenverglasungen und Lichtkuppeln
- Treppenhaus- und Eingangsverglasungen
- Je nach Vertrag Glaskeramik-Kochfelder oder Schaufensterscheiben bei Gewerbe
- Kosten für Notverglasungen, Gerüste und Beseitigung von Hindernissen, teils mit Grenzen
Was ist meist nicht versichert?
Häufig ausgeschlossen sind Beschädigungen der Oberfläche wie Kratzer, Schäden an Rahmen und Beschlägen sowie Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion, die bereits über die Feuerversicherung gedeckt sind. Undichte Isolierglasscheiben ohne Bruch sind in vielen Bedingungen ebenfalls nicht erfasst.
Wann lohnt sich eine Glasversicherung?
Bei Mehrfamilienhäusern mit großen Treppenhausverglasungen, bei Gewerbeobjekten mit Schaufenstern oder bei moderner Architektur mit hohem Glasanteil kann die Glasversicherung sinnvoll sein. In Wohnungseigentümergemeinschaften wird sie häufig für das Gemeinschaftseigentum abgeschlossen; Glas im Sondereigentum ist je nach Vertrag mitversichert oder durch die Eigentümer selbst abzusichern. Vor dem Abschluss lohnt ein Vergleich von Beitrag, typischen Schadenhäufigkeiten und Selbstbehalt.
Ob Versicherungsschutz besteht, hängt vom konkreten Vertrag und den vereinbarten Bedingungen ab.
Häufig gestellte Fragen
Ist Glasbruch in der Gebäudeversicherung enthalten?
Nur, wenn er durch eine versicherte Gefahr wie Sturm, Hagel oder Brand entsteht. Für Glasbruch aus anderen Ursachen ist eine Glasversicherung nötig.
Sind blinde Isolierglasscheiben versichert?
Meist nicht, weil kein Bruch vorliegt. Einige Bedingungen schließen undichte Randverbunde ausdrücklich ein; maßgeblich ist der Vertrag.
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