Gebäudeversicherung

Selbstbehalt in der Gebäudeversicherung: Formen, Wirkung und Strategie

Aktualisiert am
October 4, 2026
Von
Sascha Senninger

Was ist ein Selbstbehalt?

Ein Selbstbehalt bedeutet, dass der Versicherungsnehmer bei jedem Schaden einen festgelegten Teil selbst trägt. Der Versicherer zahlt nur den Betrag, der über diesen Eigenanteil hinausgeht. Selbstbehalt und Selbstbeteiligung werden im Alltag gleichbedeutend verwendet.

Welche Formen gibt es?

  • Fester Selbstbehalt: Ein fester Betrag je Schaden, etwa 500 € oder 2.500 €.
  • Prozentualer Selbstbehalt: Ein Prozentsatz des Schadens, häufig mit Mindest- und Höchstbetrag.
  • Gefahrenbezogener Selbstbehalt: Ein Selbstbehalt nur für bestimmte Gefahren, besonders verbreitet bei Leitungswasser oder Elementarschäden.
  • Jahresselbstbehalt: Ein Gesamtbetrag pro Versicherungsjahr, vor allem bei größeren Gewerbe- und Portfolioverträgen.
BeispielEntschädigung = Schaden − Selbstbehalt
Schaden8.000 €
Selbstbehalt1.000 €
Entschädigung7.000 €

Vereinfachte Darstellung ohne weitere Abzüge oder Entschädigungsgrenzen.

Warum vereinbaren Versicherer und Kunden Selbstbehalte?

Für den Versicherungsnehmer senkt ein Selbstbehalt die Prämie. Für den Versicherer reduziert er den Aufwand für viele Kleinschäden. Bei ungünstigem Schadenverlauf ist ein höherer Selbstbehalt häufig eine Bedingung des Versicherers, um einen Vertrag fortzuführen oder ein Risiko neu zu zeichnen (Neuplatzierung). Er wirkt dann direkt auf die Schadenquote und die Schadenfrequenz.

Wie wird ein Selbstbehalt in der WEG verteilt?

Tritt ein Schaden im Sondereigentum ein, stellt sich die Frage, ob der Selbstbehalt von der Gemeinschaft oder vom betroffenen Eigentümer getragen wird. Ohne Regelung gilt grundsätzlich der allgemeine Kostenverteilungsschlüssel. Die Eigentümer können nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG eine abweichende Verteilung beschließen, etwa eine Belastung des Eigentümers, in dessen Sondereigentum der Schaden entstanden ist. Hausverwaltungen sollten das vor Einführung eines höheren Selbstbehalts klären.

Wann ist ein höherer Selbstbehalt sinnvoll?

  • Wenn die Liquidität ausreicht, um wiederkehrende Kleinschäden selbst zu tragen.
  • Wenn die Prämienersparnis die erwarteten Eigenanteile übersteigt.
  • Wenn dadurch eine Fortführung des Vertrags oder bessere Bedingungen möglich werden.

Wichtig ist, Schäden unterhalb des Selbstbehalts trotzdem zu dokumentieren und – je nach Vertrag – zu melden. Ob eine Meldung erforderlich ist, regeln die Bedingungen.

Häufige Fehler

  • Der Selbstbehalt wird nur nach Prämie gewählt, ohne den Schadenverlauf zu betrachten.
  • In der WEG fehlt eine Regelung zur Verteilung.
  • Gefahrenbezogene Selbstbehalte werden beim Vertragsvergleich übersehen.

Ob und in welcher Höhe ein Selbstbehalt gilt, ergibt sich aus dem konkreten Vertrag.

Häufig gestellte Fragen

Ist Selbstbehalt dasselbe wie Selbstbeteiligung?

Ja. Beide Begriffe bezeichnen den Anteil am Schaden, den der Versicherungsnehmer selbst trägt.

Gilt der Selbstbehalt pro Schaden oder pro Jahr?

Üblich ist ein Selbstbehalt je Schadenfall. Bei größeren Verträgen gibt es auch Jahresselbstbehalte. Maßgeblich ist der Vertrag.

Muss ich Schäden unter dem Selbstbehalt melden?

Das hängt von den Bedingungen ab. Unabhängig davon ist eine interne Dokumentation sinnvoll, um Ursachen zu erkennen.

Fachbeitrag von SBC Immorisk

Sascha Senninger

Geschäftsführer, SBC symbio GmbH & Co. KG

Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO

SBC Immorisk ist die auf Versicherungs-, Risiko- und Schadenmanagement von Immobilienbeständen spezialisierte Marke der SBC symbio GmbH & Co. KG. Unsere Fachbeiträge richten sich an Hausverwaltungen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Bestandshalter.

Hinweis: Die Erklärungen im Glossar sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung. Ob Versicherungsschutz besteht, hängt immer vom jeweiligen Versicherungsvertrag und den vereinbarten Bedingungen ab.

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