WEG & Hausverwaltung

Sondereigentum in der WEG: Was dazu gehört und wie es versichert ist

Aktualisiert am
October 4, 2026
Von
Sascha Senninger

Was ist Sondereigentum?

Sondereigentum ist der Teil einer Wohnungseigentumsanlage, der einem einzelnen Eigentümer allein gehört – etwa die Räume einer Wohnung mit ihren nichttragenden Innenwänden, Bodenbelägen und Einbauten. Es ist immer mit einem Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum verbunden. Bei Wohnungen spricht man von Wohnungseigentum, bei Gewerberäumen, Lagern oder Garagen von Teileigentum. Seit der WEG-Reform kann sich das Sondereigentum auch auf Stellplätze und Teile des Grundstücks erstrecken (§ 3 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 WEG).

Was gehört typischerweise zum Sondereigentum?

  • Nichttragende Innenwände und Innentüren
  • Boden-, Wand- und Deckenbeläge innerhalb der Wohnung
  • Sanitärobjekte und Leitungen ab der Abzweigung von der Steigleitung
  • Einbauküchen und sonstige Einbauten, soweit sie wesentliche Bestandteile sind

Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus Gesetz und Teilungserklärung. Bauteile, die für Bestand oder Sicherheit des Gebäudes erforderlich sind, bleiben stets Gemeinschaftseigentum.

Wie ist Sondereigentum versichert?

In vielen Wohnungseigentümergemeinschaften versichert die Gemeinschaft das gesamte Gebäude einschließlich des Sondereigentums in einer Wohngebäudeversicherung. Hochwertige Ausbauten einzelner Eigentümer können jedoch über den vereinbarten Standard hinausgehen. Die Einrichtung und bewegliche Gegenstände der Bewohner sind über Hausratversicherungen abzusichern. Für vermietete Wohnungen ist zusätzlich eine eigene Haftpflichtabsicherung des Vermieters zu prüfen.

Was bedeutet das bei Schäden?

Bei Schäden, die im Sondereigentum entstehen, stellt sich oft die Frage, wer den Selbstbehalt trägt und wer die Wiederherstellung organisiert. Hausverwaltungen sollten dazu klare Beschlüsse herbeiführen und die Eigentümer über den Umfang der Gebäudeversicherung informieren.

Die Ausführungen sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich mein Sondereigentum selbst versichern?

Wenn die Gemeinschaft das gesamte Gebäude versichert, ist das Sondereigentum meist eingeschlossen. Hochwertige individuelle Ausbauten und der Hausrat sollten gesondert geprüft werden.

Was ist Teileigentum?

Sondereigentum an Räumen, die nicht Wohnzwecken dienen, etwa Gewerbeeinheiten, Lager oder Garagen.

Fachbeitrag von SBC Immorisk

Sascha Senninger

Geschäftsführer, SBC symbio GmbH & Co. KG

Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO

SBC Immorisk ist die auf Versicherungs-, Risiko- und Schadenmanagement von Immobilienbeständen spezialisierte Marke der SBC symbio GmbH & Co. KG. Unsere Fachbeiträge richten sich an Hausverwaltungen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Bestandshalter.

Hinweis: Die Erklärungen im Glossar sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung. Ob Versicherungsschutz besteht, hängt immer vom jeweiligen Versicherungsvertrag und den vereinbarten Bedingungen ab.

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