WEG & Hausverwaltung

Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG): Rechte, Pflichten und Versicherung

Aktualisiert am
October 4, 2026
Von
Sascha Senninger

Was ist eine Wohnungseigentümergemeinschaft?

Sobald ein Gebäude nach dem Wohnungseigentumsgesetz aufgeteilt ist, bilden alle Eigentümer eine Gemeinschaft. Seit der WEG-Reform 2020 ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) selbst rechtsfähig (§ 9a WEG): Sie kann Verträge schließen, etwa Versicherungsverträge, und verwaltet das Gemeinschaftseigentum. Grundlage ist die Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung.

Wer handelt für die Gemeinschaft?

Die Eigentümer entscheiden durch Beschlüsse in der Eigentümerversammlung. Nach außen wird die Gemeinschaft durch den WEG-Verwalter vertreten (§ 9b WEG). Er setzt Beschlüsse um und trifft Maßnahmen untergeordneter Bedeutung sowie dringende Maßnahmen selbst (§ 27 WEG).

Welche Versicherungen braucht eine WEG?

Einen Überblick gibt die WEG-Versicherung. Nach § 19 Abs. 2 Nr. 3 WEG gehört die angemessene Versicherung des Gemeinschaftseigentums zum Neuwert sowie die angemessene Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung zur ordnungsmäßigen Verwaltung.

Was ist bei Schäden zu beachten?

Bei Schäden stellt sich oft die Frage, ob Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum betroffen ist und wer einen Selbstbehalt trägt. Eine klare Regelung in Beschlüssen oder Gemeinschaftsordnung vermeidet Streit.

Ausführlich: Versicherungen für die WEG im Überblick. Die Ausführungen sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung.

Häufig gestellte Fragen

Wer ist Versicherungsnehmer bei der WEG-Gebäudeversicherung?

In der Regel die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, vertreten durch den Verwalter.

Wer entscheidet über einen Versichererwechsel?

Grundsätzlich die Eigentümerversammlung per Beschluss; der Verwalter bereitet die Entscheidung vor.

Fachbeitrag von SBC Immorisk

Sascha Senninger

Geschäftsführer, SBC symbio GmbH & Co. KG

Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO

SBC Immorisk ist die auf Versicherungs-, Risiko- und Schadenmanagement von Immobilienbeständen spezialisierte Marke der SBC symbio GmbH & Co. KG. Unsere Fachbeiträge richten sich an Hausverwaltungen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Bestandshalter.

Hinweis: Die Erklärungen im Glossar sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung. Ob Versicherungsschutz besteht, hängt immer vom jeweiligen Versicherungsvertrag und den vereinbarten Bedingungen ab.

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