WEG & Hausverwaltung
WEG-Verwalter: Aufgaben, Befugnisse und Pflichten bei Versicherungen
Was ist ein WEG-Verwalter?
Der WEG-Verwalter verwaltet das gemeinschaftliche Eigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft und vertritt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gerichtlich und außergerichtlich (§ 9b WEG). Er wird durch Beschluss der Eigentümerversammlung bestellt und kann eine natürliche oder juristische Person sein. Die Bestellung erfolgt nach § 26 WEG für höchstens fünf Jahre, bei der ersten Bestellung nach Begründung des Wohnungseigentums für höchstens drei Jahre.
Welche Aufgaben hat der WEG-Verwalter?
Seit der WEG-Reform zum 1. Dezember 2020 ist der Verwalter nach § 27 WEG berechtigt und verpflichtet, Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, die untergeordnete Bedeutung haben und nicht zu erheblichen Verpflichtungen führen oder die zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines Nachteils erforderlich sind. Weitergehende Entscheidungen trifft die Eigentümerversammlung. Zu den Aufgaben zählen unter anderem:
- Durchführung von Beschlüssen und Eigentümerversammlungen
- Aufstellung von Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung (§ 28 WEG)
- Führung der Beschluss-Sammlung
- Erhaltung des Gemeinschaftseigentums und Organisation von Wartungen
- Verwaltung der Versicherungen und Bearbeitung von Schäden
Welche Pflichten bestehen bei Versicherungen?
Die angemessene Versicherung des Gemeinschaftseigentums zum Neuwert und eine angemessene Haftpflichtversicherung gehören nach § 19 Abs. 2 Nr. 3 WEG zur ordnungsmäßigen Verwaltung (WEG-Versicherung). Der Verwalter muss deshalb unter anderem sicherstellen, dass Verträge bestehen, Prämien gezahlt, Schäden unverzüglich gemeldet und Obliegenheiten eingehalten werden. Über größere Änderungen – etwa einen Versichererwechsel oder den Einschluss von Elementargefahren – sollte er die Eigentümer informieren und eine Beschlussfassung vorbereiten.
Was bedeutet „zertifizierter Verwalter“?
Nach § 26a WEG darf sich als zertifizierter Verwalter bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt. Wohnungseigentümer können grundsätzlich die Bestellung eines zertifizierten Verwalters verlangen; für kleine Gemeinschaften gelten Ausnahmen.
Wie haftet der WEG-Verwalter?
Verletzt der Verwalter schuldhaft seine Pflichten, kann er der Gemeinschaft gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet sein (Hausverwalterhaftung). Typische Beispiele im Versicherungsbereich sind verpasste Fristen, nicht gemeldete Schäden oder fehlende Hinweise auf erkennbare Deckungslücken. Gewerbsmäßige Verwalter von Wohnimmobilien müssen nach § 34c GewO in Verbindung mit § 15 MaBV eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen (Vermögensschadenhaftpflicht).
Ausführlich: Verwalterhaftung: Wann haftet eine Hausverwaltung? Die Ausführungen sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung.
Häufig gestellte Fragen
Wer bestellt den WEG-Verwalter?
Die Eigentümerversammlung durch Mehrheitsbeschluss. Die Bestellung ist auf höchstens fünf Jahre begrenzt, die erste Bestellung nach Begründung des Wohnungseigentums auf drei Jahre.
Darf der WEG-Verwalter die Gebäudeversicherung allein wechseln?
Ein Versichererwechsel ist in der Regel keine Maßnahme untergeordneter Bedeutung und sollte durch Beschluss der Gemeinschaft legitimiert werden, sofern keine abweichende Ermächtigung besteht.
Kann ein WEG-Verwalter jederzeit abberufen werden?
Seit der WEG-Reform kann der Verwalter jederzeit abberufen werden. Der Verwaltervertrag endet spätestens sechs Monate nach der Abberufung.
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