Versicherungsrecht
Obliegenheit: Pflichten des Versicherungsnehmers und Folgen von Verstößen
Was ist eine Obliegenheit?
Obliegenheiten sind Verhaltensregeln, die der Versicherungsnehmer beachten muss, um seinen Versicherungsschutz zu erhalten. Anders als echte Vertragspflichten kann der Versicherer ihre Einhaltung nicht einklagen. Verletzt der Versicherungsnehmer sie aber, kann der Versicherer je nach Schwere des Verstoßes die Leistung kürzen, verweigern oder den Vertrag kündigen. Die zentrale Vorschrift ist § 28 VVG.
Welche Obliegenheiten gibt es?
Vor dem Versicherungsfall gelten vor allem vertraglich vereinbarte Sicherheitsvorschriften, zum Beispiel:
- Gebäude und Anlagen in ordnungsgemäßem Zustand halten
- Leerstehende Gebäude kontrollieren, beheizen oder Leitungen entleeren (Leerstand)
- Rückstausicherungen funktionsfähig halten (Rückstauklappe)
- Gesetzliche, behördliche und vereinbarte Sicherheitsvorschriften einhalten, etwa zu Brandschutz und Elektroanlagen
Nach dem Versicherungsfall gelten insbesondere:
- Schaden unverzüglich anzeigen (Schadenmeldung)
- Schaden abwenden und mindern (Schadenminderungspflicht)
- Weisungen des Versicherers einholen und befolgen
- Schadenstelle bis zur Freigabe nicht verändern, soweit zumutbar
- Auskünfte erteilen und Belege vorlegen
Welche Folgen hat eine Obliegenheitsverletzung?
| Verschulden | Typische Rechtsfolge nach § 28 VVG |
|---|---|
| Vorsatz | Leistungsfreiheit, sofern vertraglich vereinbart |
| Grobe Fahrlässigkeit | Kürzung der Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens |
| Einfache Fahrlässigkeit | keine Leistungskürzung |
Der Versicherer bleibt dennoch zur Leistung verpflichtet, soweit die Verletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für den Umfang der Leistung ursächlich war (Kausalitätsgegenbeweis) – außer bei Arglist. Bei Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheiten nach dem Versicherungsfall setzt die Leistungsfreiheit eine vorherige Belehrung in Textform voraus. Bei Obliegenheiten vor dem Versicherungsfall kann der Versicherer zudem innerhalb eines Monats nach Kenntnis kündigen. Zur Abgrenzung siehe auch grobe Fahrlässigkeit.
Was bedeutet das für Hausverwaltungen?
Hausverwaltungen müssen viele Obliegenheiten organisatorisch sicherstellen, obwohl die Ausführung oft bei Hausmeistern, Dienstleistern oder Bewohnern liegt. Sinnvoll sind eine Übersicht der Obliegenheiten je Vertrag, klare Zuständigkeiten, Wartungspläne und eine lückenlose Dokumentation. Mehr dazu: Obliegenheiten im Versicherungsmanagement von Hausverwaltungen.
Welche Obliegenheiten gelten, ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag und den vereinbarten Bedingungen. Die Ausführungen sind keine Rechtsberatung.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Obliegenheit und Pflicht?
Eine Pflicht kann eingeklagt werden. Eine Obliegenheit nicht – ihre Verletzung führt aber zu Nachteilen beim Versicherungsschutz.
Führt jede Obliegenheitsverletzung zum Verlust des Versicherungsschutzes?
Nein. Bei einfacher Fahrlässigkeit bleibt die Leistung bestehen, bei grober Fahrlässigkeit wird gekürzt, und auch bei Vorsatz kann der Kausalitätsgegenbeweis geführt werden, solange keine Arglist vorliegt.
Wer muss beweisen, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorlag?
Nach § 28 Abs. 2 VVG trägt der Versicherungsnehmer die Beweislast für das Nichtvorliegen grober Fahrlässigkeit; Vorsatz muss der Versicherer beweisen.
Verwandte Begriffe
Versicherungsschutz für Ihre Immobilien prüfen
Wir prüfen Versicherungssummen, Deckungsumfang und Vertragsbedingungen Ihrer Objekte strukturiert – unabhängig und ohne Tarifrechner.
