Risikomanagement

Risikobesichtigung: Wenn der Versicherer das Objekt vor Ort prüft

Aktualisiert am
October 4, 2026
Von
Sascha Senninger

Was ist eine Risikobesichtigung?

Bei einer Risikobesichtigung macht sich der Versicherer vor Ort ein Bild vom Objekt. Sie wird vor allem bei gewerblichen Risiken, großen Wohnanlagen, Sonderbauten oder auffälligen Schadenverläufen durchgeführt – vor Vertragsschluss, zur Verlängerung oder nach einem größeren Schaden. Durchgeführt wird sie von Risikoingenieuren des Versicherers oder beauftragten Sachverständigen.

Was wird begutachtet?

  • Bauart, Zustand und Unterhaltung des Gebäudes
  • Nutzung, Lagerung und Brandlasten
  • Baulicher und anlagentechnischer Brandschutz
  • Elektroanlagen und Prüfnachweise
  • Haustechnik, Leitungen und Schutz gegen Leitungswasser
  • Schutz gegen Naturgefahren und Einbruch

Welche Folgen hat die Besichtigung?

Das Ergebnis fließt in Annahme, Beitrag und Bedingungen ein. Häufig enthält der Bericht Empfehlungen oder verbindliche Auflagen, etwa die Behebung von Elektromängeln, das Freiräumen von Brandabschnitten oder die Wartung von Anlagen. Verbindliche Auflagen können als vertragliche Obliegenheiten vereinbart werden; ihre Nichterfüllung kann den Versicherungsschutz gefährden.

Wie bereitet man sich vor?

  • Prüfberichte, Wartungsnachweise und Brandschutzunterlagen bereitlegen.
  • Zugang zu Technikräumen, Dachflächen und Lagerbereichen sicherstellen.
  • Bekannte Mängel vorab beheben oder einen Maßnahmenplan vorlegen.
  • Einen kompetenten Ansprechpartner für Rückfragen benennen.

Eine gut vorbereitete Besichtigung ist eine Chance, ein Risiko besser darzustellen – gerade bei einer Neuplatzierung. Weiterführend: Risikoanalyse.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich eine Risikobesichtigung zulassen?

Eine Pflicht besteht nur, wenn sie vertraglich vereinbart ist. Ohne Besichtigung kann der Versicherer jedoch die Annahme verweigern oder vorsichtiger kalkulieren.

Wer trägt die Kosten einer Risikobesichtigung?

In der Regel der Versicherer. Kosten für die Umsetzung von Auflagen trägt der Eigentümer.

Fachbeitrag von SBC Immorisk

Sascha Senninger

Geschäftsführer, SBC symbio GmbH & Co. KG

Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO

SBC Immorisk ist die auf Versicherungs-, Risiko- und Schadenmanagement von Immobilienbeständen spezialisierte Marke der SBC symbio GmbH & Co. KG. Unsere Fachbeiträge richten sich an Hausverwaltungen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Bestandshalter.

Hinweis: Die Erklärungen im Glossar sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung. Ob Versicherungsschutz besteht, hängt immer vom jeweiligen Versicherungsvertrag und den vereinbarten Bedingungen ab.

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