Risikomanagement

Risikofragebogen: Grundlage der Risikobewertung durch den Versicherer

Aktualisiert am
October 4, 2026
Von
Sascha Senninger

Was ist ein Risikofragebogen?

Mit dem Risikofragebogen erhebt der Versicherer die Informationen, die er für die Entscheidung über Annahme, Beitrag und Bedingungen braucht. Bei Standardrisiken ist er oft Teil des Antrags. Bei gewerblichen, großen oder auffälligen Objekten werden ausführliche Fragebögen verwendet, teils ergänzt durch eine Risikobesichtigung.

Welche Angaben werden typischerweise abgefragt?

  • Adresse, Baujahr, Bauart und Dacheindeckung (Bauartklasse)
  • Nutzung, Mieterstruktur, Gewerbeanteile und Leerstand
  • Flächen, Geschosse, Keller, Tiefgarage
  • Haustechnik, Leitungsmaterialien, Sanierungsstände
  • Brandschutzeinrichtungen und Sicherungen
  • Vorschäden, Vorversicherer und Kündigungen

Warum sind die Angaben so wichtig?

Die Fragen im Risikofragebogen sind Fragen in Textform im Sinne der vorvertraglichen Anzeigepflicht nach § 19 VVG. Unrichtige oder unvollständige Antworten können dem Versicherer Rechte bis hin zum Rücktritt geben. Gleichzeitig bestimmt die Qualität der Angaben, wie gut ein Risiko am Markt platziert werden kann: Gut aufbereitete, plausible Informationen schaffen Vertrauen, unklare Angaben führen zu Zuschlägen oder Absagen.

Tipps für Hausverwaltungen und Eigentümer

  • Angaben nicht schätzen, sondern anhand von Unterlagen prüfen.
  • Vorschäden vollständig angeben und mit Ursache und Maßnahme erläutern.
  • Den ausgefüllten Fragebogen archivieren – er ist später Grundlage des Vertrags.
  • Änderungen nach Vertragsschluss als mögliche Gefahrerhöhung prüfen.

Die Ausführungen sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung.

Häufig gestellte Fragen

Was passiert, wenn ich eine Frage nicht beantworten kann?

Besser ist es, dies offen anzugeben, als zu schätzen. Fehlende Informationen können nachgereicht werden; falsche Angaben können den Versicherungsschutz gefährden.

Wer füllt den Risikofragebogen bei einer WEG aus?

In der Regel die Hausverwaltung für die Gemeinschaft, häufig mit Unterstützung des Maklers.

Fachbeitrag von SBC Immorisk

Sascha Senninger

Geschäftsführer, SBC symbio GmbH & Co. KG

Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO

SBC Immorisk ist die auf Versicherungs-, Risiko- und Schadenmanagement von Immobilienbeständen spezialisierte Marke der SBC symbio GmbH & Co. KG. Unsere Fachbeiträge richten sich an Hausverwaltungen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Bestandshalter.

Hinweis: Die Erklärungen im Glossar sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung. Ob Versicherungsschutz besteht, hängt immer vom jeweiligen Versicherungsvertrag und den vereinbarten Bedingungen ab.

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