WEG & Hausverwaltung

WEG-Versicherung: Welche Versicherungen eine Wohnungseigentümergemeinschaft braucht

Aktualisiert am
October 4, 2026
Von
Sascha Senninger

Was ist eine WEG-Versicherung?

„WEG-Versicherung“ ist kein eigener Versicherungstyp, sondern die Sammelbezeichnung für die Verträge, die eine Wohnungseigentümergemeinschaft für ihr Gemeinschaftseigentum abschließt. Versicherungsnehmerin ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, die seit der WEG-Reform zum 1. Dezember 2020 nach § 9a WEG selbst rechtsfähig ist. Der WEG-Verwalter vertritt die Gemeinschaft nach außen und organisiert Abschluss, Anpassung und Schadenabwicklung.

Welche Versicherungen sind für eine WEG vorgesehen?

Nach § 19 Abs. 2 Nr. 3 WEG gehört zur ordnungsmäßigen Verwaltung insbesondere die angemessene Versicherung des gemeinschaftlichen Eigentums zum Neuwert sowie eine angemessene Haftpflichtversicherung. Daraus ergeben sich zwei Kernbausteine:

Je nach Objekt und Beschlusslage kommen weitere Verträge hinzu, zum Beispiel Elementarschutz, eine Glasversicherung, eine Gewässerschadenhaftpflicht für Öltanks, eine D&O- bzw. Vermögensschadenhaftpflicht für den Verwaltungsbeirat oder Bauversicherungen bei größeren Sanierungen.

Gemeinschafts- und Sondereigentum: Was ist versichert?

In der Praxis wird das ganze Gebäude – also Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum – häufig in einem einheitlichen Vertrag versichert, damit ein Leitungswasserschaden nicht an der Grenze zwischen beiden Eigentumsarten scheitert. Ob und in welchem Umfang Sondereigentum und Einbauten einzelner Eigentümer mitversichert sind, regeln der Vertrag und die Teilungserklärung. Die Einrichtung der Bewohner fällt nicht darunter; dafür sind Hausratversicherungen zuständig.

Wer entscheidet über die Versicherungen?

Grundlegende Entscheidungen – etwa der Einschluss von Elementargefahren, die Höhe eines Selbstbehalts oder ein Versichererwechsel – trifft die Eigentümerversammlung per Beschluss. Der Verwalter bereitet die Entscheidung vor, holt Angebote ein und setzt den Beschluss um. Fehler bei dieser Vorbereitung können zur Haftung des Verwalters führen.

Typische Besonderheiten bei WEG-Versicherungen

  • Selbstbehalt und Umlage: Wie Selbstbehalte bei Schäden im Sondereigentum verteilt werden, sollte durch Beschluss oder Gemeinschaftsordnung geregelt sein.
  • Schadenverlauf: Häufige Leitungswasserschäden führen zu Beitragserhöhungen oder Sanierungsauflagen – die Ursache liegt oft im Gemeinschaftseigentum.
  • Obliegenheiten: Wartungs- und Kontrollpflichten müssen organisiert werden, auch wenn sie von einzelnen Eigentümern oder Mietern abhängen.
  • Bauliche Veränderungen: Neue Balkone, Photovoltaik oder Wallboxen verändern Wert und Risiko und sollten dem Versicherer gemeldet werden.

Was bedeutet das für Hausverwaltungen?

Für WEG-Verwaltungen ist das Versicherungsmanagement ein Kernbestandteil der ordnungsmäßigen Verwaltung. Dazu gehören aktuelle Versicherungssummen, dokumentierte Beschlüsse, ein funktionierendes Schadenmanagement und eine transparente Kommunikation gegenüber den Eigentümern. Einen vollständigen Überblick bietet der Fachartikel Welche Versicherungen braucht eine WEG?

Ob Versicherungsschutz besteht, hängt immer vom jeweiligen Versicherungsvertrag und den vereinbarten Bedingungen ab. Die Erläuterungen ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Häufig gestellte Fragen

Muss eine WEG eine Gebäudeversicherung abschließen?

Das Wohnungseigentumsgesetz zählt die Neuwertversicherung des Gemeinschaftseigentums zur ordnungsmäßigen Verwaltung. Jeder Eigentümer kann daher verlangen, dass eine angemessene Versicherung besteht.

Wer ist Versicherungsnehmer bei der WEG-Versicherung?

Versicherungsnehmerin ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Der Verwalter handelt für sie.

Ist der Verwaltungsbeirat über die WEG mitversichert?

Nicht automatisch. Für Vermögensschäden, die Beiratsmitglieder verursachen, kann eine eigene Absicherung beschlossen werden. Unentgeltlich tätige Beiräte haften nach § 29 Abs. 3 WEG nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Fachbeitrag von SBC Immorisk

Sascha Senninger

Geschäftsführer, SBC symbio GmbH & Co. KG

Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO

SBC Immorisk ist die auf Versicherungs-, Risiko- und Schadenmanagement von Immobilienbeständen spezialisierte Marke der SBC symbio GmbH & Co. KG. Unsere Fachbeiträge richten sich an Hausverwaltungen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Bestandshalter.

Hinweis: Die Erklärungen im Glossar sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung. Ob Versicherungsschutz besteht, hängt immer vom jeweiligen Versicherungsvertrag und den vereinbarten Bedingungen ab.

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