Haftung

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht: Schutz für Eigentümer und WEGs

Aktualisiert am
October 4, 2026
Von
Sascha Senninger

Was ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht schützt Eigentümer vor Schadensersatzansprüchen, die Dritte wegen eines Unfalls oder Schadens auf oder durch das Grundstück geltend machen. Sie prüft die Haftungsfrage, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und zahlt berechtigte – bis zur vereinbarten Deckungssumme. Anders als die Gebäudeversicherung, die Schäden am eigenen Gebäude ersetzt, betrifft sie Schäden bei anderen.

Welche Schäden sind typisch?

  • Ein Passant stürzt auf einem nicht geräumten oder gestreuten Gehweg.
  • Ein Dachziegel oder ein Ast fällt auf ein parkendes Auto.
  • Ein Besucher verletzt sich im Treppenhaus wegen defekter Beleuchtung.
  • Eine Dachlawine beschädigt Eigentum Dritter.

Grundlage ist meist die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Nach § 836 BGB haftet der Grundstücksbesitzer zudem für Schäden durch Einsturz oder Ablösen von Gebäudeteilen, wenn er nicht nachweist, die erforderliche Sorgfalt beachtet zu haben.

Für wen ist sie wichtig?

Für vermietete Immobilien, Mehrfamilienhäuser, Gewerbeobjekte und unbebaute Grundstücke ist eine eigene Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht üblich. Selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser sind dagegen häufig über die Privathaftpflicht abgedeckt. Für Wohnungseigentümergemeinschaften gehört eine angemessene Haftpflichtversicherung nach § 19 Abs. 2 Nr. 3 WEG zur ordnungsmäßigen Verwaltung (WEG-Versicherung).

Worauf ist zu achten?

  • Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ausreichend wählen.
  • Prüfen, ob kleinere Bauvorhaben bis zu einer Bausumme mitversichert sind (Bauherrenhaftpflicht).
  • Gewässerschadenrisiken, etwa durch Öltanks, gesondert betrachten.
  • Photovoltaik- und Ladeinfrastruktur auf Haftungsrisiken prüfen.

Ob Versicherungsschutz besteht, hängt vom konkreten Vertrag und den vereinbarten Bedingungen ab.

Häufig gestellte Fragen

Brauche ich als Vermieter eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?

Für vermietete Objekte ist sie dringend zu empfehlen, weil die Privathaftpflicht diese Risiken meist nicht oder nur eingeschränkt abdeckt.

Sind die Kosten auf Mieter umlegbar?

Ja. Die Kosten der Haftpflichtversicherung für Gebäude und Grundstück zählen nach der Betriebskostenverordnung zu den umlagefähigen Betriebskosten, sofern der Mietvertrag dies vorsieht.

Fachbeitrag von SBC Immorisk

Sascha Senninger

Geschäftsführer, SBC symbio GmbH & Co. KG

Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO

SBC Immorisk ist die auf Versicherungs-, Risiko- und Schadenmanagement von Immobilienbeständen spezialisierte Marke der SBC symbio GmbH & Co. KG. Unsere Fachbeiträge richten sich an Hausverwaltungen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Bestandshalter.

Hinweis: Die Erklärungen im Glossar sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung. Ob Versicherungsschutz besteht, hängt immer vom jeweiligen Versicherungsvertrag und den vereinbarten Bedingungen ab.

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