Haftung
Bauherrenhaftpflicht: Haftungsschutz für Bauherren und WEGs
Was ist eine Bauherrenhaftpflicht?
Wer baut oder umfangreich saniert, eröffnet eine Gefahrenquelle und trägt dafür Verantwortung – auch wenn die Arbeiten von Unternehmen ausgeführt werden. Die Bauherrenhaftpflicht schützt den Bauherrn vor Schadensersatzansprüchen Dritter, etwa wenn ein Passant über ungesichertes Baumaterial stürzt oder ein Nachbargebäude durch Bauarbeiten beschädigt wird. Sie prüft die Haftungsfrage, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und zahlt berechtigte.
Warum haftet der Bauherr?
Der Bauherr bleibt neben den ausführenden Unternehmen für die Sicherheit der Baustelle verantwortlich. Zu seinen Pflichten gehören insbesondere die sorgfältige Auswahl fachkundiger Unternehmen, die Koordination und eine angemessene Überwachung (Verkehrssicherungspflicht). Werden diese Pflichten verletzt, kann der Bauherr haften – neben oder anstelle des Bauunternehmens.
Wann ist die Bauherrenhaftpflicht nötig?
Kleinere Arbeiten an bestehenden Gebäuden sind häufig über die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht bis zu einer bestimmten Bausumme mitversichert. Größere Vorhaben – Neubau, Aufstockung, Dachgeschossausbau oder umfangreiche Sanierungen – übersteigen diese Grenze oft. Dann ist eine eigene Bauherrenhaftpflicht sinnvoll. Maßgeblich ist die im Vertrag genannte Bausummengrenze.
Was bedeutet das für WEGs und Hausverwaltungen?
Saniert eine Wohnungseigentümergemeinschaft das Gemeinschaftseigentum, ist sie Bauherrin. Hausverwaltungen sollten vor Baubeginn klären, ob die bestehende Haftpflicht der Gemeinschaft das Vorhaben einschließt oder ob eine Bauherrenhaftpflicht zu beschließen ist. Ergänzend ist die Versicherung der Bauleistung selbst zu prüfen (Bauleistungsversicherung).
Ob Versicherungsschutz besteht, hängt vom konkreten Vertrag und den vereinbarten Bedingungen ab.
Häufig gestellte Fragen
Brauche ich eine Bauherrenhaftpflicht, wenn ein Generalunternehmer baut?
Häufig ja. Der Bauherr bleibt für Auswahl und Überwachung verantwortlich und kann neben dem Unternehmen haften.
Wie lange gilt die Bauherrenhaftpflicht?
In der Regel für die Dauer des Bauvorhabens bis zur Fertigstellung, teils mit vereinbarter Höchstlaufzeit. Danach greift die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
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