Gebäudeversicherung

Bauleistungsversicherung: Schutz für Bauvorhaben und Sanierungen

Aktualisiert am
October 4, 2026
Von
Sascha Senninger

Was ist eine Bauleistungsversicherung?

Die Bauleistungsversicherung versichert die Bauleistung selbst – also das, was auf der Baustelle neu entsteht oder umgebaut wird – gegen unvorhergesehene Schäden bis zur Abnahme. Sie wird auch Bauwesenversicherung genannt. Versicherungsnehmer kann der Bauherr sein (Grundlage meist die ABN, Allgemeine Bedingungen für die Bauwesenversicherung von Gebäudeneubauten durch Auftraggeber) oder ein Bauunternehmen für seine eigene Leistung (ABU).

Was ist typischerweise versichert?

  • Schäden durch außergewöhnliche Witterung wie Starkregen oder Sturm an der unfertigen Bauleistung
  • Vandalismus und Diebstahl fest eingebauter Teile
  • Schäden durch Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler, soweit sie zu Folgeschäden an der Bauleistung führen
  • Unbekannte Eigenschaften des Baugrunds, je nach Bedingungen

Nicht versichert sind in der Regel der Mangel selbst, normale Witterung, mit der gerechnet werden muss, und Schäden an Baumaschinen und Geräten. Feuer ist bei Bauherrenpolicen oft nur eingeschränkt enthalten und wird dann über die Feuerrohbauversicherung oder die bestehende Gebäudeversicherung abgedeckt.

Warum ist sie auch bei Sanierungen relevant?

Bei Umbauten im Bestand – etwa einer Dachsanierung, Aufstockung oder Strangsanierung – überschneiden sich Bauleistung und bestehendes Gebäude. Die Gebäudeversicherung deckt Schäden am Altbau nur im Rahmen ihrer Gefahren; die Bauleistung selbst ist dort oft nicht erfasst. Zudem erhöhen Bauarbeiten die Gefahr, etwa durch Heißarbeiten, und können eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung darstellen. Für Bauvorhaben empfiehlt sich deshalb eine Abstimmung zwischen Bauleistungs-, Gebäude- und Bauherrenhaftpflichtversicherung.

Was bedeutet das für Hausverwaltungen?

Bei größeren Sanierungen in Wohnungseigentümergemeinschaften sollte die Versicherung der Bauphase Teil des Beschlusses sein. Zu klären ist, ob die beauftragten Unternehmen eigene Bauleistungsversicherungen haben, ob die Gemeinschaft eine Bauherrenpolice abschließt und ob der Gebäudeversicherer informiert ist.

Ob Versicherungsschutz besteht, hängt vom konkreten Vertrag und den vereinbarten Bedingungen ab.

Häufig gestellte Fragen

Brauche ich eine Bauleistungsversicherung bei einer Sanierung?

Bei größeren Umbauten ist sie häufig sinnvoll, weil die Gebäudeversicherung die entstehende Bauleistung meist nicht oder nur eingeschränkt abdeckt.

Wer zahlt die Bauleistungsversicherung?

Der Versicherungsnehmer, also Bauherr oder Bauunternehmen. Die Kosten können vertraglich anteilig auf die beteiligten Gewerke umgelegt werden.

Fachbeitrag von SBC Immorisk

Sascha Senninger

Geschäftsführer, SBC symbio GmbH & Co. KG

Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO

SBC Immorisk ist die auf Versicherungs-, Risiko- und Schadenmanagement von Immobilienbeständen spezialisierte Marke der SBC symbio GmbH & Co. KG. Unsere Fachbeiträge richten sich an Hausverwaltungen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Bestandshalter.

Hinweis: Die Erklärungen im Glossar sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung. Ob Versicherungsschutz besteht, hängt immer vom jeweiligen Versicherungsvertrag und den vereinbarten Bedingungen ab.

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