Elementar- & Naturgefahren

Elementarschadenversicherung: Schutz vor Überschwemmung, Rückstau und Co.

Aktualisiert am
October 4, 2026
Von
Sascha Senninger

Was ist eine Elementarschadenversicherung?

Die Elementarschadenversicherung ist ein Zusatzbaustein zur Gebäudeversicherung, der Schäden durch Naturgefahren abdeckt, die in der Grunddeckung nicht enthalten sind. Sturm und Hagel sind meist bereits Teil der Wohngebäudeversicherung. Für Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben und weitere Elementargefahren muss der Elementarschutz in der Regel gesondert vereinbart werden.

Welche Gefahren sind typischerweise versichert?

  • Überschwemmungdurch Ausuferung von Gewässern oder Witterungsniederschläge, z. B. Starkregen
  • RückstauWasser tritt aus der Kanalisation in das Gebäude
  • Erdbebennaturbedingte Erschütterung des Erdbodens
  • Erdsenkung und Erdrutschnaturbedingte Absenkung oder Abrutschen von Erdmassen
  • Schneedruck und LawinenWirkung großer Schnee- und Eismassen
  • Vulkanausbruchin Deutschland von geringer praktischer Bedeutung

Die genauen Definitionen ergeben sich aus den Bedingungen. So setzt eine Überschwemmung in der Regel voraus, dass der Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen Oberflächenwasser überflutet ist. Eindringendes Grundwasser ist oft nur versichert, wenn es infolge einer Überschwemmung oder von Niederschlägen an die Oberfläche tritt.

Wie bewerten Versicherer das Elementarrisiko?

Für das Hochwasserrisiko nutzen Versicherer das Zonierungssystem ZÜRS Geo des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit vier Gefährdungsklassen. Für Starkregen gibt es zusätzlich Starkregengefährdungsklassen, die die Lage im Gelände berücksichtigen. Je nach Einstufung unterscheiden sich Prämie, Selbstbehalt und Annahmebereitschaft. Laut GDV ist ein Großteil der Gebäude in Deutschland grundsätzlich gegen Elementarschäden versicherbar; in Lagen mit häufigen Überschwemmungen kann der Schutz aber nur eingeschränkt, mit hohen Selbstbehalten oder nach baulichen Schutzmaßnahmen erhältlich sein.

Warum ist Elementarschutz auch abseits von Flüssen relevant?

Starkregen kann überall auftreten. Schäden entstehen häufig nicht durch übertretende Flüsse, sondern durch oberflächlich abfließendes Wasser in Hanglagen und Senken oder durch Rückstau aus überlasteten Kanälen. Gerade Untergeschosse, Tiefgaragen und Technikräume von Mehrfamilienhäusern sind betroffen.

Was sollten Hausverwaltungen und Eigentümer beachten?

  • Prüfen, ob Elementarschutz tatsächlich vereinbart ist – und für welche Gefahren.
  • Selbstbehalte und Entschädigungsgrenzen kennen.
  • Rückstausicherungen einbauen und warten, da sie häufig Voraussetzung für den Rückstauschutz sind.
  • In der WEG über den Einschluss von Elementargefahren beschließen und die Entscheidung dokumentieren.

Ausführlich: Elementarschäden versichern: Was die Gebäudeversicherung wirklich abdeckt und ZÜRS-Zonen erklärt. Ob Versicherungsschutz besteht, hängt vom konkreten Vertrag und den vereinbarten Bedingungen ab.

Häufig gestellte Fragen

Ist Starkregen über die Elementarschadenversicherung versichert?

Schäden durch Überschwemmung infolge von Starkregen sind typischerweise über den Elementarbaustein versichert. Wasser, das ohne Überflutung des Grundstücks durch undichte Bauteile eindringt, ist dagegen oft nicht gedeckt.

Gibt es eine Pflicht zur Elementarschadenversicherung?

Eine allgemeine gesetzliche Pflicht besteht derzeit nicht. Die Einführung einer Pflichtversicherung wird politisch diskutiert; maßgeblich ist die jeweils aktuelle Rechtslage.

Bekomme ich in ZÜRS-Zone 4 noch eine Elementarversicherung?

Das ist schwierig, aber nicht immer ausgeschlossen. Oft sind Einzelfallprüfungen, hohe Selbstbehalte oder bauliche Schutzmaßnahmen nötig.

Fachbeitrag von SBC Immorisk

Sascha Senninger

Geschäftsführer, SBC symbio GmbH & Co. KG

Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO

SBC Immorisk ist die auf Versicherungs-, Risiko- und Schadenmanagement von Immobilienbeständen spezialisierte Marke der SBC symbio GmbH & Co. KG. Unsere Fachbeiträge richten sich an Hausverwaltungen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Bestandshalter.

Hinweis: Die Erklärungen im Glossar sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung. Ob Versicherungsschutz besteht, hängt immer vom jeweiligen Versicherungsvertrag und den vereinbarten Bedingungen ab.

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