Elementar- & Naturgefahren

Sturmschaden und Hagelschaden: Wann die Gebäudeversicherung zahlt

Aktualisiert am
October 4, 2026
Von
Sascha Senninger

Was gilt als Sturm?

Nach den gängigen Bedingungen der Wohngebäudeversicherung ist Sturm eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort, also etwa ab 62 km/h. Lässt sich die Windstärke am Versicherungsort nicht feststellen, wird ein Sturm häufig angenommen, wenn die Luftbewegung in der Umgebung Schäden an einwandfreien Gebäuden angerichtet hat oder der Schaden am versicherten Gebäude bei einwandfreiem Zustand nur durch Sturm entstanden sein kann. Hagel ist fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern.

Welche Schäden sind typischerweise versichert?

  • Unmittelbare Einwirkung von Sturm oder Hagel, etwa abgedeckte Dächer oder zerstörte Fenster
  • Schäden durch vom Sturm umgeworfene Bäume oder Gebäudeteile
  • Folgeschäden, wenn Regen durch ein vom Sturm verursachtes Loch im Dach eindringt

Was ist häufig nicht versichert?

Nicht versichert sind in der Regel Schäden durch Sturmflut, durch Regen oder Schnee, der durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster oder Außentüren eindringt, sowie Schäden, die auf einen schlechten baulichen Zustand zurückgehen. Überschwemmungen durch Unwetter fallen unter die Elementarschadenversicherung.

Was sollten Eigentümer und Hausverwaltungen beachten?

  • Dächer, Fassadenteile und Dachaufbauten regelmäßig kontrollieren und Wartungen dokumentieren.
  • Bei Sturmwarnungen lose Gegenstände sichern und Fenster schließen.
  • Nach einem Sturm Schäden sichern, fotografieren und unverzüglich melden (Schadenmeldung).
  • Photovoltaikanlagen und Dachaufbauten im Versicherungsschutz berücksichtigen (Photovoltaikanlage).
  • Haftungsrisiken durch herabfallende Teile beachten (Verkehrssicherungspflicht).

Ob Versicherungsschutz besteht, hängt vom konkreten Vertrag und den vereinbarten Bedingungen ab.

Häufig gestellte Fragen

Woher weiß ich, ob Windstärke 8 erreicht wurde?

Messwerte des Deutschen Wetterdienstes oder privater Wetterdienste können als Nachweis dienen. Viele Versicherer prüfen das selbst anhand der Daten für den Standort.

Ist ein umgestürzter Baum ohne Sturm versichert?

Nicht über die Sturmgefahr. Je nach Vertrag kann ein solcher Schaden über unbenannte Gefahren oder einen Anprallbaustein gedeckt sein.

Fachbeitrag von SBC Immorisk

Sascha Senninger

Geschäftsführer, SBC symbio GmbH & Co. KG

Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO

SBC Immorisk ist die auf Versicherungs-, Risiko- und Schadenmanagement von Immobilienbeständen spezialisierte Marke der SBC symbio GmbH & Co. KG. Unsere Fachbeiträge richten sich an Hausverwaltungen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Bestandshalter.

Hinweis: Die Erklärungen im Glossar sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung. Ob Versicherungsschutz besteht, hängt immer vom jeweiligen Versicherungsvertrag und den vereinbarten Bedingungen ab.

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