Schadenmanagement

Wasserschaden am Gebäude: Ursachen und welche Versicherung zuständig ist

Aktualisiert am
October 4, 2026
Von
Sascha Senninger

Was ist ein Wasserschaden?

„Wasserschaden“ beschreibt das Schadenbild, nicht die Ursache. Für die Versicherung kommt es aber genau auf die Ursache an: Je nachdem, woher das Wasser stammt, greift eine andere Gefahr – oder gar kein Versicherungsschutz.

Welche Ursachen gibt es – und was greift?

Ursache Typische Zuordnung
Rohrbruch, undichte Leitung, Heizung Leitungswasser in der Gebäudeversicherung
Überflutung durch Starkregen oder Hochwasser Elementarschadenversicherung (Überschwemmung)
Wasser aus der Kanalisation Elementarschadenversicherung (Rückstau)
Regen durch sturmbeschädigtes Dach Sturm in der Gebäudeversicherung
Löschwasser nach Brand Feuer in der Gebäudeversicherung
Undichte Fugen, aufsteigende Feuchte, Grundwasser häufig nicht versichert

Die Zuordnung hängt immer von den Definitionen im konkreten Vertrag ab. Näheres zu den einzelnen Gefahren: Leitungswasserschaden, Überschwemmung, Rückstau und Sturmschaden.

Was ist nach einem Wasserschaden zu tun?

  1. Wasserzufuhr stoppen und Strom in betroffenen Bereichen sichern.
  2. Schäden fotografieren, Wasser entfernen, Folgeschäden begrenzen (Schadenminderungspflicht).
  3. Schaden unverzüglich melden (Schadenmeldung).
  4. Ursache durch Leckageortung klären lassen.
  5. Trocknung fachgerecht durchführen und dokumentieren.

Was bedeutet das für Hausverwaltungen?

In Mehrfamilienhäusern sind Wasserschäden die häufigsten Schadenfälle. Eine klare Abfolge für Erstmaßnahmen, verlässliche Dienstleister und die Dokumentation der Ursache sind Grundlage für eine zügige Regulierung und eine saubere Schadenhistorie.

Ob Versicherungsschutz besteht, hängt vom konkreten Vertrag und den vereinbarten Bedingungen ab.

Häufig gestellte Fragen

Ist jeder Wasserschaden ein Leitungswasserschaden?

Nein. Leitungswasser setzt voraus, dass Wasser bestimmungswidrig aus dem Leitungssystem austritt. Wasser von außen fällt unter andere Gefahren oder ist nicht versichert.

Wer zahlt einen Wasserschaden, der vom Nachbarn kommt?

Schäden am Gebäude reguliert zunächst die Gebäudeversicherung. Ob Haftungsansprüche gegen den Verursacher bestehen, hängt vom Verschulden ab; der Versicherer kann gegebenenfalls Regress nehmen.

Fachbeitrag von SBC Immorisk

Sascha Senninger

Geschäftsführer, SBC symbio GmbH & Co. KG

Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO

SBC Immorisk ist die auf Versicherungs-, Risiko- und Schadenmanagement von Immobilienbeständen spezialisierte Marke der SBC symbio GmbH & Co. KG. Unsere Fachbeiträge richten sich an Hausverwaltungen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Bestandshalter.

Hinweis: Die Erklärungen im Glossar sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung. Ob Versicherungsschutz besteht, hängt immer vom jeweiligen Versicherungsvertrag und den vereinbarten Bedingungen ab.

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