Schadenmanagement

Leckageortung: Undichte Leitungen finden und Kosten richtig zuordnen

Aktualisiert am
October 4, 2026
Von
Sascha Senninger

Was ist Leckageortung?

Bei der Leckageortung wird die genaue Stelle gesucht, an der Wasser aus einer Leitung austritt – möglichst ohne Wände und Böden großflächig zu öffnen. Sie ist meist der erste Schritt nach einem Verdacht auf einen Leitungswasserschaden, etwa bei feuchten Stellen, Druckverlust in der Heizung oder einem auffällig hohen Wasserverbrauch.

Welche Verfahren gibt es?

  • Thermografie: Wärmebildkameras zeigen Temperaturunterschiede, etwa bei Heizungs- oder Warmwasserleitungen.
  • Akustische Ortung: Mikrofone erfassen das Geräusch austretenden Wassers.
  • Tracergas: Ein ungefährliches Prüfgas wird in die Leitung eingeleitet und an der Austrittsstelle gemessen.
  • Feuchtemessung und Kamerabefahrung: Ergänzend zur Eingrenzung, bei Abwasserleitungen häufig per Kamera.

Wer trägt die Kosten?

Viele Wohngebäudeversicherungen ersetzen die Kosten für das Auffinden der Schadenstelle, wenn ein versicherter Leitungswasserschaden vorliegt – teils mit Entschädigungsgrenzen. Stellt sich heraus, dass kein versicherter Schaden vorliegt, etwa bei undichten Fugen, können die Kosten beim Eigentümer bleiben. Die Regelungen unterscheiden sich je nach Vertrag.

Was sollten Hausverwaltungen beachten?

  • Feste Partner für Leckageortung und Trocknung bereithalten.
  • Schaden vor Beginn umfangreicher Arbeiten melden und mit dem Versicherer abstimmen.
  • Ergebnis und Ursache dokumentieren – das hilft bei der Regulierung und bei der Auswertung wiederkehrender Schäden (Schadenmanagement).

Ob Versicherungsschutz besteht, hängt vom konkreten Vertrag und den vereinbarten Bedingungen ab.

Häufig gestellte Fragen

Zahlt die Gebäudeversicherung die Leckageortung?

Häufig ja, wenn ein versicherter Leitungswasserschaden vorliegt. Teilweise gelten Entschädigungsgrenzen.

Darf ich die Leckageortung selbst beauftragen?

In der Regel ja, um Folgeschäden zu begrenzen. Sinnvoll ist eine vorherige oder zeitnahe Abstimmung mit dem Versicherer.

Fachbeitrag von SBC Immorisk

Sascha Senninger

Geschäftsführer, SBC symbio GmbH & Co. KG

Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO

SBC Immorisk ist die auf Versicherungs-, Risiko- und Schadenmanagement von Immobilienbeständen spezialisierte Marke der SBC symbio GmbH & Co. KG. Unsere Fachbeiträge richten sich an Hausverwaltungen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Bestandshalter.

Hinweis: Die Erklärungen im Glossar sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung. Ob Versicherungsschutz besteht, hängt immer vom jeweiligen Versicherungsvertrag und den vereinbarten Bedingungen ab.

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