Elementar- & Naturgefahren

Überschwemmung: Definition in der Elementarschadenversicherung

Aktualisiert am
October 4, 2026
Von
Sascha Senninger

Was gilt als Überschwemmung?

Versicherungsrechtlich liegt eine Überschwemmung vor, wenn Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen Oberflächenwasser überflutet werden. Ursache kann das Ausufern von oberirdischen Gewässern sein (Hochwasser) oder ein Witterungsniederschlag wie Starkregen. Viele Bedingungen erfassen auch austretendes Grundwasser, wenn es infolge von Ausuferung oder Niederschlag an die Erdoberfläche tritt. Die genaue Definition steht in den jeweiligen Bedingungen.

Welche Versicherung deckt Überschwemmungsschäden?

Die Gefahren der Standard-Wohngebäudeversicherung – Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel – umfassen keine Überschwemmung. Schutz besteht nur mit einer Elementarschadenversicherung als Zusatzbaustein. Ob sie angeboten wird und zu welchen Konditionen, hängt unter anderem von der Gefährdungsklasse nach ZÜRS ab.

Wie grenzt sich Überschwemmung von anderen Wasserschäden ab?

  • Rückstau: Wasser dringt aus der Kanalisation über Ableitungsrohre ins Gebäude – meist ein eigener Tatbestand in der Elementardeckung.
  • Leitungswasserschaden: Wasser tritt bestimmungswidrig aus Rohren oder Anlagen aus – Teil der Grunddeckung.
  • Grundwasser: Steigendes Grundwasser ohne Bezug zu Ausuferung oder Niederschlag ist häufig ausgeschlossen.
  • Sturmflut: In vielen Bedingungen ausdrücklich ausgeschlossen.

Was bedeutet das für Eigentümer und Hausverwaltungen?

Auch Gebäude außerhalb klassischer Hochwassergebiete können durch Starkregen überflutet werden. Für Bestände sollte geprüft werden, ob die Elementardeckung besteht, welcher Selbstbehalt gilt und ob Wartezeiten vereinbart sind. Ob Versicherungsschutz besteht, hängt vom jeweiligen Versicherungsvertrag und den vereinbarten Bedingungen ab.

Ausführlich: Elementarschäden versichern: Deckungsumfang.

Häufig gestellte Fragen

Ist eine Überschwemmung durch Starkregen versichert?

Mit einer Elementarschadenversicherung in der Regel ja, sofern die Voraussetzungen der Bedingungen erfüllt sind. Ohne Elementardeckung besteht in der Wohngebäudeversicherung meist kein Schutz.

Zählt Wasser im Keller immer als Überschwemmung?

Nein. Entscheidend ist die Ursache: Rückstau, Leitungswasser, Grundwasser oder Oberflächenwasser werden unterschiedlich behandelt.

Fachbeitrag von SBC Immorisk

Sascha Senninger

Geschäftsführer, SBC symbio GmbH & Co. KG

Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO

SBC Immorisk ist die auf Versicherungs-, Risiko- und Schadenmanagement von Immobilienbeständen spezialisierte Marke der SBC symbio GmbH & Co. KG. Unsere Fachbeiträge richten sich an Hausverwaltungen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Bestandshalter.

Hinweis: Die Erklärungen im Glossar sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung. Ob Versicherungsschutz besteht, hängt immer vom jeweiligen Versicherungsvertrag und den vereinbarten Bedingungen ab.

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