Wertermittlung

Gleitender Neuwert: So passt sich die Gebäudeversicherung an Baukosten an

Aktualisiert am
October 4, 2026
Von
Sascha Senninger

Was bedeutet gleitender Neuwert?

Beim gleitenden Neuwert ist das Gebäude zu dem Betrag versichert, der zum Zeitpunkt des Schadens für die Wiederherstellung in gleicher Art und Güte nötig ist. Steigen die Baukosten, steigt die Deckung mit – ohne dass jedes Jahr eine neue Versicherungssumme vereinbart werden muss. Das Modell ist in der Wohngebäudeversicherung verbreitet.

Wie funktioniert das Modell?

  1. Der Neubauwert wird einmal auf die Preisbasis 1914 umgerechnet (Versicherungswert 1914).
  2. Der Versicherer veröffentlicht jährlich einen Anpassungsfaktor, der die Baukostenentwicklung abbildet. In den GDV-Musterbedingungen basiert er zu 80 Prozent auf dem Baupreisindex für Wohngebäude und zu 20 Prozent auf dem Tariflohnindex des Baugewerbes.
  3. Beitrag und Deckung werden mit diesem Faktor fortgeschrieben.

Damit löst der gleitende Neuwert ein Grundproblem fester Versicherungssummen: Ohne Anpassung würde eine einmal vereinbarte Summe mit jeder Baupreissteigerung relativ kleiner und führte zu Unterversicherung.

Was gleitet – und was nicht?

Der Faktor gleicht ausschließlich Preissteigerungen aus. Verändert sich das Gebäude selbst, etwa durch einen Dachausbau, einen Anbau oder eine hochwertige Modernisierung, muss der Wert 1914 angepasst werden. Sonst ist das Gebäude trotz gleitendem Neuwert untersichert. Auch ein von Beginn an zu niedrig angesetzter Wert wird durch den Faktor nicht korrigiert.

Gleitender Neuwert, Neuwert und Zeitwert

  • Neuwert: Wiederherstellungskosten zum Schadenzeitpunkt; bei festen Summen ohne automatische Anpassung.
  • Gleitender Neuwert: Neuwert mit automatischer Anpassung an die Baukosten.
  • Zeitwert: Neuwert abzüglich Wertminderung durch Alter und Abnutzung. Ist ein Gebäude stark entwertet, kann der Vertrag eine Entschädigung nur zum Zeitwert vorsehen.

Die volle Neuwertentschädigung ist in vielen Bedingungen daran geknüpft, dass das Gebäude innerhalb einer bestimmten Frist wiederhergestellt wird. Bis dahin wird häufig zunächst nur der Zeitwert ausgezahlt.

Was sollten Eigentümer und Hausverwaltungen beachten?

  • Prüfen, auf welcher Grundlage der Wert 1914 ursprünglich ermittelt wurde.
  • Bauliche Veränderungen zeitnah melden.
  • Die Bedingungen zur Wiederherstellungsfrist kennen, bevor nach einem Großschaden entschieden wird.

Ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht, hängt vom konkreten Vertrag und den vereinbarten Bedingungen ab.

Häufig gestellte Fragen

Steigt der Beitrag beim gleitenden Neuwert jedes Jahr?

Der Beitrag folgt dem Anpassungsfaktor. Steigen die Baukosten, steigt auch der Beitrag; sinken sie, kann der Faktor auch fallen.

Schützt der gleitende Neuwert immer vor Unterversicherung?

Nur, wenn der Ausgangswert korrekt ist und bauliche Veränderungen nachgemeldet werden. Einen falschen Grundwert gleicht der Faktor nicht aus.

Gilt der gleitende Neuwert auch für Gewerbeimmobilien?

Er ist vor allem im Wohngebäudebereich verbreitet. Gewerbliche Gebäude werden häufig mit festen Neuwertsummen und vereinbarten Summenanpassungen versichert.

Fachbeitrag von SBC Immorisk

Sascha Senninger

Geschäftsführer, SBC symbio GmbH & Co. KG

Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO

SBC Immorisk ist die auf Versicherungs-, Risiko- und Schadenmanagement von Immobilienbeständen spezialisierte Marke der SBC symbio GmbH & Co. KG. Unsere Fachbeiträge richten sich an Hausverwaltungen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Bestandshalter.

Hinweis: Die Erklärungen im Glossar sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung. Ob Versicherungsschutz besteht, hängt immer vom jeweiligen Versicherungsvertrag und den vereinbarten Bedingungen ab.

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