Wertermittlung
Neuwert in der Gebäudeversicherung: Definition und Entschädigung
Was ist der Neuwert?
Der Neuwert entspricht den Kosten, ein beschädigtes oder zerstörtes Gebäude in gleicher Art und Güte wieder neu zu errichten. Maßgeblich ist das Preisniveau zum Zeitpunkt des Schadens. Einbezogen sind üblicherweise auch Baunebenkosten wie Architekten- und Planungsleistungen. Der Neuwert ist bei den meisten Gebäudeversicherungen der maßgebliche Versicherungswert.
Wie unterscheidet sich der Neuwert von anderen Werten?
- Zeitwert: Neuwert abzüglich der Wertminderung durch Alter und Abnutzung.
- Gleitender Neuwert: Neuwert, der über einen Anpassungsfaktor automatisch an die Baukostenentwicklung gekoppelt ist.
- Verkehrswert: Marktpreis einschließlich Grundstück – für die Gebäudeversicherung nicht maßgeblich.
Wie wird nach Neuwert entschädigt?
Viele Bedingungen zahlen zunächst den Zeitwertschaden. Den darauf aufbauenden Neuwertanteil – also die Differenz zwischen Zeitwert und Neuwert – erhält der Versicherungsnehmer erst, wenn die Wiederherstellung sichergestellt ist, häufig innerhalb einer Frist von drei Jahren. Diese sogenannte Wiederherstellungsklausel ist in § 93 VVG gesetzlich anerkannt. Wer nicht wiederaufbaut, erhält deshalb oft nur den Zeitwert.
Was sollten Eigentümer beachten?
- Die Versicherungssumme muss dem Neuwert entsprechen, sonst droht Unterversicherung.
- Nach einem Großschaden frühzeitig über den Wiederaufbau entscheiden und Fristen beachten.
- Bei stark sanierungsbedürftigen Gebäuden prüfen, ob der Vertrag nur noch eine Zeitwertentschädigung vorsieht.
Ob und in welcher Höhe entschädigt wird, hängt vom konkreten Vertrag und den vereinbarten Bedingungen ab.
Häufig gestellte Fragen
Bekomme ich den Neuwert auch ohne Wiederaufbau?
Meist nicht. Viele Bedingungen zahlen ohne Wiederherstellung nur den Zeitwert; der Neuwertanteil wird erst gezahlt, wenn die Wiederherstellung sichergestellt ist.
Was ist eine Neuwertversicherung?
Eine Versicherung, bei der der Neuwert der versicherten Sache als Versicherungswert gilt – im Gegensatz zur Zeitwertversicherung.
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