Wertermittlung

Unterversicherung: Ursachen, Berechnung und Folgen im Schadenfall

Aktualisiert am
October 4, 2026
Von
Sascha Senninger

Was bedeutet Unterversicherung?

Von Unterversicherung spricht man, wenn ein Gebäude mit einer geringeren Summe versichert ist, als es nach den Vertragsbedingungen tatsächlich wert ist. Rechtsgrundlage ist § 75 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG): Ist die Versicherungssumme erheblich niedriger als der Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls, ist der Versicherer nur nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zu diesem Wert zur Leistung verpflichtet.

Wie wird die Entschädigung bei Unterversicherung berechnet?

FormelEntschädigung = Schaden × Versicherungssumme ÷ Versicherungswert
Schaden100.000 €
Versichert / tatsächlicher Wert1,6 Mio. / 2 Mio. €
Entschädigung80.000 €

Vereinfachtes Beispiel: Das Gebäude ist nur zu 80 Prozent seines Werts versichert. Deshalb werden auch Teilschäden nur zu 80 Prozent ersetzt – der Eigentümer trägt 20.000 € selbst.

Wichtig: Die Kürzung betrifft nicht nur Totalschäden, sondern jeden einzelnen Schaden. Gerade bei häufigen Leitungswasserschäden summiert sich die Lücke über die Jahre.

Wie entsteht Unterversicherung?

  • Falsche Ausgangswerte: Der Wert 1914 oder die Neuwertsumme wurde bei Vertragsbeginn zu niedrig angesetzt.
  • Bauliche Veränderungen: Dachausbau, Anbau, Aufstockung oder hochwertige Sanierungen wurden nicht nachgemeldet.
  • Fehlende Anpassung: Feste Summen ohne Anpassungsklausel halten mit steigenden Baupreisen nicht Schritt (Baupreisindex).
  • Übernommene Altwerte: Beim Versichererwechsel werden Summen ungeprüft fortgeschrieben.
  • Verwechslung mit dem Kaufpreis: Markt- oder Verkehrswerte werden als Versicherungswert verwendet.

Wie lässt sich Unterversicherung vermeiden?

Der wirksamste Schutz ist eine korrekte, dokumentierte Wertermittlung. Viele Wohngebäudeverträge enthalten einen Unterversicherungsverzicht, wenn die Summe nach einem anerkannten Verfahren ermittelt wurde und die Angaben zum Gebäude zutreffen. Bei gleitendem Neuwert sorgt der Anpassungsfaktor für den Ausgleich von Preissteigerungen – aber nicht für Veränderungen am Gebäude.

Was bedeutet das für Hausverwaltungen?

Für Hausverwaltungen ist die Prüfung der Versicherungssummen ein wesentlicher Teil des Versicherungsmanagements. Unterversicherung fällt meist erst nach einem großen Schaden auf – dann ist die Lücke nicht mehr zu schließen, und die Frage nach der Verantwortung stellt sich schnell (Hausverwalterhaftung). Eine systematische Prüfung im Bestand, etwa im Rahmen einer Portfolioanalyse, ist deshalb sinnvoll.

Häufige Fehler

  • Unterversicherung wird nur mit Totalschäden in Verbindung gebracht.
  • Der Unterversicherungsverzicht wird angenommen, obwohl seine Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
  • Wohnflächenänderungen werden im Wohnflächenmodell nicht gemeldet.

Ausführliche Rechenbeispiele finden Sie im Fachartikel Wert 1914 einfach erklärt. Ob eine Unterversicherung vorliegt, hängt vom konkreten Vertrag, den Bedingungen und den tatsächlichen Werten ab.

Häufig gestellte Fragen

Ab wann liegt eine Unterversicherung vor?

Nach § 75 VVG, wenn die Versicherungssumme erheblich niedriger ist als der Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Viele Bedingungen enthalten eigene Regelungen oder Toleranzen.

Wird bei Unterversicherung auch ein kleiner Schaden gekürzt?

Grundsätzlich ja, denn die Proportionalregel gilt für jeden Schaden. Ausnahmen ergeben sich nur aus vertraglichen Vereinbarungen wie einem Unterversicherungsverzicht.

Was ist das Gegenteil von Unterversicherung?

Überversicherung: Die Versicherungssumme übersteigt den Versicherungswert erheblich. Nach § 74 VVG kann dann eine Herabsetzung der Summe und der Prämie verlangt werden.

Fachbeitrag von SBC Immorisk

Sascha Senninger

Geschäftsführer, SBC symbio GmbH & Co. KG

Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO

SBC Immorisk ist die auf Versicherungs-, Risiko- und Schadenmanagement von Immobilienbeständen spezialisierte Marke der SBC symbio GmbH & Co. KG. Unsere Fachbeiträge richten sich an Hausverwaltungen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Bestandshalter.

Hinweis: Die Erklärungen im Glossar sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung. Ob Versicherungsschutz besteht, hängt immer vom jeweiligen Versicherungsvertrag und den vereinbarten Bedingungen ab.

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