Gebäudeversicherung

Mehrfamilienhaus versichern: Risiken, Bausteine und typische Fehler

Aktualisiert am
October 4, 2026
Von
Sascha Senninger

Was ist ein Mehrfamilienhaus?

Ein Mehrfamilienhaus ist ein Wohngebäude mit mehreren abgeschlossenen Wohneinheiten. Eine einheitliche gesetzliche Mindestzahl gibt es nicht; in Statistik und Versicherungspraxis gelten Gebäude ab drei Wohnungen meist als Mehrfamilienhaus. Es kann einem einzelnen Eigentümer gehören, in Wohnungseigentum aufgeteilt sein oder Teil eines größeren Immobilienbestands sein.

Warum ist ein MFH versicherungstechnisch besonders?

Im Vergleich zum Einfamilienhaus wirken mehrere Faktoren zusammen:

  • Lange Leitungsnetze: Steigleitungen, Verteilungen und viele Anschlüsse erhöhen die Wahrscheinlichkeit von Leitungswasserschäden und Rohrbrüchen.
  • Viele Nutzer: Das Verhalten einzelner Bewohner – etwa beim Heizen, Lüften oder bei Abwesenheit – wirkt sich auf das gesamte Gebäude aus.
  • Gemeinschaftsflächen: Treppenhäuser, Keller, Tiefgaragen und Außenanlagen bringen Brandlasten und Haftungsrisiken mit sich.
  • Ertragswert: Bei vermieteten Objekten führt jeder größere Schaden zu Mietausfall.

Welche Versicherungen braucht ein Mehrfamilienhaus?

Grundlage ist die Wohngebäudeversicherung mit Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Hinzu kommen die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht und je nach Lage die Elementarschadenversicherung. Geprüft werden sollten außerdem Mietausfall, Ableitungsrohre auf dem Grundstück, Überspannung sowie Technik wie Photovoltaik, Aufzüge oder Wärmepumpen. Bei Wohnungseigentum gelten zusätzlich die Besonderheiten der WEG-Versicherung.

Wie wird die Versicherungssumme für ein MFH bestimmt?

Mehrfamilienhäuser werden überwiegend zum gleitenden Neuwert versichert, häufig mit einer Summe im Wert 1914. Maßgeblich sind Bauweise, Wohnfläche, Ausstattung, Keller- und Dachgeschossausbau sowie besondere Bauteile. Fehlerhafte Angaben können zu Unterversicherung führen. Bei Altbauten mit hochwertigen Details ist eine fachkundige Wertermittlung besonders wichtig.

Beispiel aus der Praxis

Praxisbeispiel

In einem Mehrfamilienhaus aus den 1970er-Jahren mit 18 Wohnungen treten innerhalb von drei Jahren fünf Rohrbrüche an den verzinkten Steigleitungen auf. Jeder Schaden ist für sich überschaubar. Zusammen führen sie zu einer hohen Schadenquote, und der Versicherer verlangt zur Verlängerung einen Leitungswasser-Selbstbehalt sowie einen Sanierungsplan für die Strangleitungen.

Was sollten Eigentümer und Hausverwaltungen beachten?

Ob Versicherungsschutz besteht, hängt immer vom konkreten Versicherungsvertrag und den vereinbarten Bedingungen ab.

Häufig gestellte Fragen

Ab wie vielen Wohnungen gilt ein Haus als Mehrfamilienhaus?

Eine einheitliche Definition gibt es nicht. Versicherer und Statistik ordnen Gebäude meist ab drei Wohneinheiten als Mehrfamilienhaus ein; einzelne Tarife verwenden eigene Grenzen.

Warum ist die Versicherung eines Mehrfamilienhauses teurer als die eines Einfamilienhauses?

Größere Gebäudewerte, längere Leitungsnetze und mehr Nutzer führen zu höheren Schadenwahrscheinlichkeiten, vor allem bei Leitungswasser.

Können die Kosten auf Mieter umgelegt werden?

Die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung zählen nach der Betriebskostenverordnung zu den umlagefähigen Betriebskosten, sofern der Mietvertrag dies vorsieht.

Fachbeitrag von SBC Immorisk

Sascha Senninger

Geschäftsführer, SBC symbio GmbH & Co. KG

Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO

SBC Immorisk ist die auf Versicherungs-, Risiko- und Schadenmanagement von Immobilienbeständen spezialisierte Marke der SBC symbio GmbH & Co. KG. Unsere Fachbeiträge richten sich an Hausverwaltungen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Bestandshalter.

Hinweis: Die Erklärungen im Glossar sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung. Ob Versicherungsschutz besteht, hängt immer vom jeweiligen Versicherungsvertrag und den vereinbarten Bedingungen ab.

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