Versicherungsrecht

Kündigung im Schadenfall: Rechte von Versicherer und Versicherungsnehmer

Aktualisiert am
October 4, 2026
Von
Sascha Senninger

Was regelt die Kündigung im Schadenfall?

Nach einem Versicherungsfall dürfen beide Vertragspartner eine Sachversicherung wie die Gebäudeversicherung außerordentlich kündigen. Rechtsgrundlage ist § 92 VVG. Das Recht soll beiden Seiten ermöglichen, nach einem Schaden zu entscheiden, ob sie den Vertrag fortsetzen wollen – etwa weil der Versicherungsnehmer mit der Regulierung unzufrieden ist oder der Versicherer das Risiko neu bewertet.

Welche Fristen gelten?

  • Zeitraum: Die Kündigung ist bis zum Ablauf eines Monats nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.
  • Kündigung durch den Versicherer: Sie wird einen Monat nach ihrem Zugang wirksam.
  • Kündigung durch den Versicherungsnehmer: Sie kann sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt wirksam werden, spätestens zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode.

Die Bedingungen können Details konkretisieren. Ob eine Kündigung fristgerecht und wirksam ist, sollte im Einzelfall geprüft werden.

Warum kündigen Versicherer nach einem Schaden?

Häufige Gründe sind eine hohe Schadenquote, wiederkehrende Schäden derselben Ursache, ein Großschaden oder ein erkennbarer Sanierungsstau. Oft kommt die Kündigung nach einem eher kleinen Schaden, der das Fass zum Überlaufen bringt. Eine Kündigung ist keine Aussage darüber, dass ein Gebäude nicht versicherbar ist – sie erschwert aber die Suche nach einem neuen Vertrag.

Was sollten Hausverwaltungen tun?

Mit Zugang der Kündigung bleibt meist nur ein Monat bis zum Ende des Schutzes. In dieser Zeit müssen Unterlagen aufbereitet, Versicherer angesprochen und in der WEG ein Beschluss vorbereitet werden. Ein strukturiertes Vorgehen beschreibt die Seite Gebäudeversicherung nach Kündigung.

Die Ausführungen sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung.

Häufig gestellte Fragen

Kann der Versicherer auch nach einem abgelehnten Schaden kündigen?

Das Kündigungsrecht knüpft an den Eintritt eines Versicherungsfalls an. Ob auch bei abgelehnter Leistung gekündigt werden kann, hängt von den Umständen und der Rechtsprechung ab.

Wie lange habe ich nach einer Kündigung des Versicherers Schutz?

Die Kündigung des Versicherers wird nach § 92 VVG einen Monat nach Zugang wirksam. Bis dahin besteht der Vertrag fort.

Fachbeitrag von SBC Immorisk

Sascha Senninger

Geschäftsführer, SBC symbio GmbH & Co. KG

Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO

SBC Immorisk ist die auf Versicherungs-, Risiko- und Schadenmanagement von Immobilienbeständen spezialisierte Marke der SBC symbio GmbH & Co. KG. Unsere Fachbeiträge richten sich an Hausverwaltungen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Bestandshalter.

Hinweis: Die Erklärungen im Glossar sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung. Ob Versicherungsschutz besteht, hängt immer vom jeweiligen Versicherungsvertrag und den vereinbarten Bedingungen ab.

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