Schwer versicherbare Immobilien

Gebäudeversicherung nach Kündigung: Fristen, Ursachen und Anschlussdeckung

Aktualisiert am
October 4, 2026
Von
Sascha Senninger

Was bedeutet eine Kündigung der Gebäudeversicherung?

Kündigt der Versicherer die Gebäudeversicherung, endet der Versicherungsschutz zu einem bestimmten Zeitpunkt. Bis dahin muss ein neuer Vertrag bestehen, sonst entsteht eine Deckungslücke. Weil der neue Versicherer nach Vorschäden und Kündigungen fragt, ist die Suche nach einer Anschlussdeckung oft anspruchsvoller als ein gewöhnlicher Wechsel.

Welche Arten der Kündigung gibt es?

  • Ordentliche Kündigung zum Ablauf: Der Versicherer verlängert den Vertrag nicht. Die Kündigungsfrist ergibt sich aus dem Vertrag; nach § 11 Abs. 3 VVG muss sie für beide Seiten gleich lang sein und zwischen einem und drei Monaten liegen.
  • Kündigung im Schadenfall: Nach § 92 VVG können beide Seiten nach Eintritt des Versicherungsfalls innerhalb eines Monats nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung kündigen. Die Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach Zugang wirksam.
  • Kündigung wegen Pflichtverletzungen: etwa nach Verletzung der Anzeigepflicht, bei Gefahrerhöhung oder Obliegenheitsverletzungen.

Was ist nach einer Kündigung zu tun?

  1. Frist prüfenWann endet der Schutz genau? Ist die Kündigung formell wirksam?
  2. Gründe analysierenSchadenverlauf, Ursachen, Objektzustand und offene Schäden auswerten.
  3. Unterlagen aufbereitenBereinigte Schadenstatistik, Sanierungsnachweise, Fotos, Objektdaten.
  4. Markt gezielt ansprechenPassende Versicherer auswählen, Risiko nachvollziehbar darstellen.
  5. Beschluss und AbschlussIn der WEG Beschluss vorbereiten, Lücken vermeiden.
  6. Ursachen behebenMaßnahmen umsetzen, damit sich die Situation nicht wiederholt.

Was bedeutet das für Hausverwaltungen?

Für Hausverwaltungen beginnt mit der Kündigung ein Wettlauf gegen die Zeit. Die Eigentümer müssen informiert, Angebote eingeholt und ein Beschluss über den neuen Vertrag gefasst werden – gegebenenfalls in einer außerordentlichen Versammlung oder im Umlaufverfahren. Wichtig ist, nicht überstürzt viele Versicherer anzufragen, sondern das Risiko vollständig und strukturiert darzustellen. Die Ursachen der Kündigung sollten parallel angegangen werden, etwa durch eine Risikosanierung.

Häufige Fehler

  • Die Kündigungsfrist wird unterschätzt, die Suche beginnt zu spät.
  • Vorschäden oder die Kündigung werden beim neuen Versicherer nicht angegeben.
  • Offene Schäden mit hohen Reserven verzerren die Statistik.
  • Ein neuer Vertrag wird ohne Prüfung von Deckungsumfang und Selbstbehalten abgeschlossen.

Ausführlich: Gebäudeversicherung gekündigt: Was jetzt zu tun ist. Die Ausführungen sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Rechtsberatung.

Häufig gestellte Fragen

Darf der Versicherer die Gebäudeversicherung nach einem Schaden kündigen?

Ja. Nach § 92 VVG haben beide Vertragsparteien nach einem Versicherungsfall ein Kündigungsrecht. Die Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach Zugang wirksam.

Muss ich die Kündigung beim neuen Versicherer angeben?

Wenn der neue Versicherer in Textform nach Vorversicherungen, Kündigungen oder Vorschäden fragt, müssen diese wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Was passiert, wenn bis zum Ablauf kein neuer Vertrag besteht?

Dann ist das Gebäude ab diesem Zeitpunkt nicht versichert. Schäden trägt der Eigentümer bzw. die Gemeinschaft selbst.

Fachbeitrag von SBC Immorisk

Sascha Senninger

Geschäftsführer, SBC symbio GmbH & Co. KG

Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO

SBC Immorisk ist die auf Versicherungs-, Risiko- und Schadenmanagement von Immobilienbeständen spezialisierte Marke der SBC symbio GmbH & Co. KG. Unsere Fachbeiträge richten sich an Hausverwaltungen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Bestandshalter.

Hinweis: Die Erklärungen im Glossar sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung. Ob Versicherungsschutz besteht, hängt immer vom jeweiligen Versicherungsvertrag und den vereinbarten Bedingungen ab.

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