Gebäudeversicherung

Betriebsunterbrechungsversicherung: Ertragsausfall nach einem Sachschaden

Aktualisiert am
October 4, 2026
Von
Sascha Senninger

Was ist eine Betriebsunterbrechungsversicherung?

Nach einem Brand oder einem großen Wasserschaden steht ein Betrieb oft still – Umsätze fallen weg, Löhne, Mieten und Kredite laufen aber weiter. Die Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt in diesem Fall den entgangenen Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten für die Dauer der Unterbrechung, begrenzt auf die vereinbarte Haftzeit. Voraussetzung ist ein versicherter Sachschaden, etwa durch Feuer, Leitungswasser oder Sturm.

Was ist typischerweise versichert?

  • Entgangener Betriebsgewinn
  • Fortlaufende Kosten wie Löhne, Mieten, Leasingraten und Zinsen
  • Mehrkosten, um den Betrieb aufrechtzuerhalten, etwa für Ausweichflächen
  • Je nach Vertrag Schäden durch Ausfälle bei Zulieferern oder Abnehmern (Rückwirkungsschäden)

Warum ist das für Immobilieneigentümer relevant?

Für selbst genutzte Gewerbeimmobilien ist die Betriebsunterbrechungsversicherung oft der wirtschaftlich wichtigste Baustein neben der gewerblichen Gebäudeversicherung. Vermieter sichern dagegen ihren Ertragsausfall über den Mietausfall ab. Für Bestandshalter mit gewerblichen Mietern ist außerdem wichtig, ob die Mieter eigene Betriebsunterbrechungsversicherungen haben – sonst steigt das Risiko von Zahlungsausfällen nach einem Schaden.

Worauf ist zu achten?

  • Die Haftzeit muss zur realistischen Wiederherstellungsdauer passen.
  • Die Versicherungssumme basiert auf dem Jahresergebnis plus fortlaufender Kosten und sollte regelmäßig aktualisiert werden.
  • Gefahren der Betriebsunterbrechung sollten mit denen der Sachversicherung übereinstimmen.

Ob Versicherungsschutz besteht, hängt vom konkreten Vertrag und den vereinbarten Bedingungen ab.

Häufig gestellte Fragen

Brauchen Vermieter eine Betriebsunterbrechungsversicherung?

Vermieter sichern ihren Ertragsausfall in der Regel über die Mietausfalldeckung. Die Betriebsunterbrechungsversicherung ist vor allem für Betriebe relevant, die Immobilien selbst nutzen.

Was ist die Haftzeit?

Der Zeitraum, für den der Versicherer den Ausfall nach einem Schaden höchstens ersetzt, etwa zwölf oder 24 Monate.

Fachbeitrag von SBC Immorisk

Sascha Senninger

Geschäftsführer, SBC symbio GmbH & Co. KG

Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO

SBC Immorisk ist die auf Versicherungs-, Risiko- und Schadenmanagement von Immobilienbeständen spezialisierte Marke der SBC symbio GmbH & Co. KG. Unsere Fachbeiträge richten sich an Hausverwaltungen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Bestandshalter.

Hinweis: Die Erklärungen im Glossar sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung. Ob Versicherungsschutz besteht, hängt immer vom jeweiligen Versicherungsvertrag und den vereinbarten Bedingungen ab.

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