Versicherungsmakler & Beratung
Maklermandat: Was ein Auftrag an den Versicherungsmakler regelt
Was ist ein Maklermandat?
Mit einem Maklermandat beauftragt ein Kunde einen Versicherungsmakler, ihn in Versicherungsfragen zu vertreten, zu beraten und zu betreuen. Das Mandat wird in einem Maklervertrag festgehalten, der Umfang, Pflichten und Vergütung regelt. Meist erteilt der Kunde zusätzlich eine Maklervollmacht, damit der Makler gegenüber Versicherern handeln kann.
Was regelt der Maklervertrag?
- Umfang: Welche Sparten und Objekte sind erfasst – etwa nur die Gebäudeversicherung oder alle Versicherungen eines Bestands?
- Leistungen: Bestandsaufnahme, Risikoanalyse, Marktvergleich, Vertragsverwaltung, Schadenbetreuung, Fristenüberwachung.
- Mitwirkung: Welche Informationen der Kunde liefern muss, etwa Objektdaten oder Änderungen am Risiko.
- Vergütung: In der Regel Courtage durch den Versicherer; alternativ oder ergänzend Honorar.
- Haftung und Laufzeit: Haftungsregelungen in den gesetzlichen Grenzen, Kündigungsfristen.
- Datenschutz: Verarbeitung personenbezogener und objektbezogener Daten.
Warum ist das Mandat für Hausverwaltungen wichtig?
Für Hausverwaltungen klärt das Mandat, wer welche Aufgaben im Versicherungsmanagement übernimmt. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften ist zu beachten, dass Versicherungsnehmerin die Gemeinschaft ist: Das Mandat muss deshalb von der Gemeinschaft bzw. in ihrem Namen erteilt werden, häufig auf Grundlage eines Beschlusses. Eine saubere Aufgabenverteilung reduziert die Haftungsrisiken der Verwaltung (Hausverwalterhaftung) und schafft klare Zuständigkeiten gegenüber dem Makler (Maklerhaftung).
Was passiert bei einem Maklerwechsel?
Mit dem neuen Mandat und einer neuen Vollmacht kann der Makler bei den Versicherern beantragen, die Betreuung der bestehenden Verträge zu übernehmen. Die Verträge selbst laufen in der Regel unverändert weiter. Wichtig ist eine vollständige Übergabe der Unterlagen und offener Schäden.
Worauf sollten Auftraggeber achten?
- Ist der Makler im Vermittlerregister nach § 34d GewO eingetragen?
- Sind Leistungsumfang und Zuständigkeiten konkret beschrieben?
- Ist geregelt, wie Schäden gemeldet und Fristen überwacht werden?
- Hat der Makler Erfahrung mit dem jeweiligen Immobilientyp und Bestand?
Mehr zu unserer Arbeitsweise: Leistungen für Hausverwaltungen.
Häufig gestellte Fragen
Kostet ein Maklermandat etwas?
In vielen Fällen wird der Makler über die Courtage des Versicherers vergütet, die in der Prämie enthalten ist. Es gibt auch Honorarmodelle.
Kann eine WEG einen Makler beauftragen?
Ja. Die Gemeinschaft als Versicherungsnehmerin kann einen Makler beauftragen, in der Regel auf Grundlage eines Beschlusses und vertreten durch den Verwalter.
Was ist der Unterschied zwischen Maklervertrag und Maklervollmacht?
Der Maklervertrag regelt das Rechtsverhältnis zwischen Kunde und Makler. Die Vollmacht berechtigt den Makler, gegenüber Versicherern für den Kunden zu handeln.
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