Versicherungsmakler & Beratung
Maklerhaftung: Pflichten und Haftung des Versicherungsmaklers
Was bedeutet Maklerhaftung?
Ein Versicherungsmakler haftet seinem Kunden für Schäden, die aus einer schuldhaften Verletzung seiner Pflichten entstehen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn er einen erkennbaren Absicherungsbedarf nicht anspricht, einen ungeeigneten Vertrag empfiehlt oder Fristen und Meldungen versäumt, für die er zuständig ist. Grundlage sind der Maklervertrag, die Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes und die Rechtsprechung.
Warum haftet ein Makler besonders weitgehend?
Der Versicherungsmakler steht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als sogenannter Sachwalter auf der Seite des Kunden – grundlegend ist das Sachwalterurteil aus dem Jahr 1985. Anders als ein Versicherungsvertreter, der im Lager des Versicherers steht, ist der Makler den Interessen seines Kunden verpflichtet. Daraus folgen umfassende Beratungs- und Betreuungspflichten.
Welche gesetzlichen Pflichten hat ein Makler?
- Beratungsgrundlage (§ 60 VVG): Der Makler muss seinem Rat eine hinreichende Zahl von auf dem Markt angebotenen Verträgen und Versicherern zugrunde legen, sofern er den Kunden nicht ausdrücklich auf eine eingeschränkte Auswahl hinweist.
- Beratung und Dokumentation (§ 61 VVG): Er muss Bedürfnisse erfragen, beraten, die Gründe für seinen Rat angeben und dies dokumentieren.
- Information (§ 62 VVG): Die Informationen sind dem Kunden grundsätzlich in Textform zu übermitteln.
- Schadensersatz (§ 63 VVG): Verletzt der Makler diese Pflichten schuldhaft, ist er zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Wie ist das Haftungsrisiko abgesichert?
Versicherungsmakler brauchen eine Erlaubnis nach § 34d GewO. Voraussetzung ist unter anderem eine Berufshaftpflichtversicherung, deren Mindestversicherungssummen sich aus der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) ergeben. Kunden können die Registrierung eines Maklers im Vermittlerregister der Industrie- und Handelskammern prüfen.
Was bedeutet das für Hausverwaltungen?
Für Hausverwaltungen ist die Zusammenarbeit mit einem Makler ein wichtiger Baustein, um eigene Haftungsrisiken zu reduzieren (Hausverwalterhaftung). Voraussetzung ist eine klare Aufgabenverteilung im Mandat: Wer prüft Versicherungssummen? Wer meldet Schäden? Wer überwacht Fristen? Dokumentierte Empfehlungen und Entscheidungen der Eigentümer schaffen Klarheit, falls später Fragen zur Verantwortung entstehen.
Mehr dazu in unserem Haftungs- und Versicherungsreport. Unsere gesetzlichen Erstinformationen finden Sie unter Erstinformation. Die Ausführungen sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung.
Häufig gestellte Fragen
Haftet ein Makler für jede Deckungslücke?
Nein. Er haftet, wenn er eine Pflicht schuldhaft verletzt hat und der Schaden darauf beruht, etwa weil er auf einen erkennbaren Bedarf nicht hingewiesen hat.
Worin unterscheidet sich der Makler vom Versicherungsvertreter?
Der Vertreter ist im Auftrag eines oder mehrerer Versicherer tätig. Der Makler wird vom Kunden beauftragt und steht auf dessen Seite.
Wie erkenne ich, ob ein Makler zugelassen ist?
Über das Vermittlerregister der Industrie- und Handelskammern, in dem Versicherungsvermittler mit ihrer Erlaubnisart eingetragen sind.
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