Versicherungsmakler & Beratung

Maklervollmacht: Was der Makler im Namen des Kunden darf

Aktualisiert am
October 4, 2026
Von
Sascha Senninger

Was ist eine Maklervollmacht?

Mit der Maklervollmacht kann der Versicherungsmakler gegenüber Versicherern im Namen seines Kunden auftreten. Sie ergänzt das Maklermandat: Das Mandat regelt das Innenverhältnis – also Aufgaben und Pflichten des Maklers –, die Vollmacht das Außenverhältnis, also was der Makler nach außen erklären darf.

Welche Befugnisse sind typisch?

  • Auskunft über bestehende Verträge und Schäden einholen
  • Verträge abschließen, ändern oder kündigen
  • Korrespondenz mit Versicherern führen und Post empfangen
  • Schäden melden und die Regulierung begleiten
  • Untervollmachten erteilen, soweit vereinbart

Der genaue Umfang ergibt sich aus dem Wortlaut. Versicherer prüfen bei weitreichenden Erklärungen wie Kündigungen häufig, ob die Vollmacht vorliegt.

Was gilt bei WEG und Hausverwaltung?

Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft erteilt der Verwalter die Vollmacht im Namen der Gemeinschaft. Für bedeutende Entscheidungen – etwa einen Versichererwechsel – sollte ein Beschluss der Eigentümer vorliegen, damit Verwalter und Makler auf sicherer Grundlage handeln. Bei Verwaltungen mit vielen Objekten werden Vollmachten häufig objektbezogen oder für einen Rahmenvertrag erteilt.

Kann die Vollmacht widerrufen werden?

Eine Vollmacht ist grundsätzlich jederzeit widerruflich, soweit sich aus dem zugrunde liegenden Vertrag nichts anderes ergibt (§ 168 BGB). Bei einem Maklerwechsel wird die neue Vollmacht dem Versicherer vorgelegt; die Betreuung geht dann auf den neuen Makler über.

Die Ausführungen sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung.

Häufig gestellte Fragen

Brauche ich neben dem Maklermandat eine Vollmacht?

Für die Kommunikation mit Versicherern in Ihrem Namen ist eine Vollmacht in der Praxis üblich. Mandat und Vollmacht werden oft in einem Dokument zusammengefasst.

Kann der Makler mit Vollmacht ohne Rücksprache kündigen?

Rechtlich hängt das vom Umfang der Vollmacht ab. Im Innenverhältnis sollte jede Kündigung mit dem Kunden abgestimmt sein.

Fachbeitrag von SBC Immorisk

Sascha Senninger

Geschäftsführer, SBC symbio GmbH & Co. KG

Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO

SBC Immorisk ist die auf Versicherungs-, Risiko- und Schadenmanagement von Immobilienbeständen spezialisierte Marke der SBC symbio GmbH & Co. KG. Unsere Fachbeiträge richten sich an Hausverwaltungen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Bestandshalter.

Hinweis: Die Erklärungen im Glossar sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung. Ob Versicherungsschutz besteht, hängt immer vom jeweiligen Versicherungsvertrag und den vereinbarten Bedingungen ab.

Mehr über SBC Immorisk

Versicherungsschutz für Ihre Immobilien prüfen

Wir prüfen Versicherungssummen, Deckungsumfang und Vertragsbedingungen Ihrer Objekte strukturiert – unabhängig und ohne Tarifrechner.