Versicherungsmakler & Beratung

Versicherungsmakler: Aufgaben, Pflichten und Haftung

Aktualisiert am
October 4, 2026
Von
Sascha Senninger

Was ist ein Versicherungsmakler?

Der Versicherungsmakler steht auf der Seite des Kunden. Nach § 59 Abs. 3 VVG ist Versicherungsmakler, wer gewerbsmäßig für den Auftraggeber die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen übernimmt, ohne von einem Versicherer damit betraut zu sein. Grundlage der Zusammenarbeit ist ein Maklermandat, häufig ergänzt um eine Maklervollmacht.

Worin unterscheidet sich der Makler vom Vertreter?

Versicherungsvertreter sind von einem oder mehreren Versicherern beauftragt und vermitteln deren Produkte. Der Makler soll dagegen eine hinreichende Zahl von Verträgen und Versicherern am Markt berücksichtigen (§ 60 VVG) und auf dieser Grundlage eine Empfehlung aussprechen, die den Bedürfnissen des Kunden entspricht. Gewerbsmäßig tätige Makler benötigen eine Erlaubnis nach § 34d GewO und eine Berufshaftpflichtversicherung; sie sind im Vermittlerregister eingetragen.

Welche Pflichten hat ein Versicherungsmakler?

  • Bedarf und Wünsche des Kunden erfragen und beraten (§ 61 VVG)
  • Rat und Gründe dokumentieren und vor Vertragsschluss übermitteln
  • Marktübersicht als Grundlage der Empfehlung
  • Verträge während der Laufzeit betreuen, je nach Mandat
  • Im Schadenfall unterstützen, soweit vereinbart

Haftet der Makler für Beratungsfehler?

Verletzt der Makler seine Beratungs- oder Dokumentationspflichten, kann er nach § 63 VVG zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet sein. Mehr dazu unter Maklerhaftung.

Welche Rolle spielt der Makler für Immobilienbestände?

Bei Hausverwaltungen und Bestandshaltern übernimmt der Makler oft die Ausschreibung von Gebäudeversicherungen, verhandelt Rahmenverträge und unterstützt bei schwierigen Platzierungen, etwa einer Neuplatzierung nach Kündigung.

Häufig gestellte Fragen

Wer bezahlt den Versicherungsmakler?

Häufig erhält der Makler eine Courtage vom Versicherer, die in der Prämie enthalten ist. Alternativ sind Honorarvereinbarungen möglich.

Wie erkenne ich, ob jemand Makler ist?

Über das Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info) lässt sich prüfen, mit welcher Erlaubnis ein Vermittler eingetragen ist. Zudem muss die Erstinformation den Status angeben.

Fachbeitrag von SBC Immorisk

Sascha Senninger

Geschäftsführer, SBC symbio GmbH & Co. KG

Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO

SBC Immorisk ist die auf Versicherungs-, Risiko- und Schadenmanagement von Immobilienbeständen spezialisierte Marke der SBC symbio GmbH & Co. KG. Unsere Fachbeiträge richten sich an Hausverwaltungen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Bestandshalter.

Hinweis: Die Erklärungen im Glossar sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung. Ob Versicherungsschutz besteht, hängt immer vom jeweiligen Versicherungsvertrag und den vereinbarten Bedingungen ab.

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