Schadenmanagement
Regulierungsverzug: Wann ein Versicherer zu spät zahlt
Was bedeutet Regulierungsverzug?
Regulierungsverzug bedeutet, dass ein Versicherer mit einer fälligen Leistung in Verzug gerät. Umgangssprachlich wird der Begriff oft schon verwendet, wenn eine Schadenregulierung lange dauert. Rechtlich ist das zu unterscheiden: Solange der Versicherer die zur Feststellung des Schadens notwendigen Erhebungen noch durchführt, ist die Leistung nach § 14 VVG grundsätzlich noch nicht fällig – und ohne Fälligkeit kein Verzug.
Wann ist die Versicherungsleistung fällig?
- Fälligkeit: Mit Beendigung der nötigen Erhebungen zum Versicherungsfall und zum Umfang der Leistung (§ 14 Abs. 1 VVG).
- Abschlagszahlung: Sind die Erhebungen einen Monat nach der Anzeige nicht beendet, kann der Versicherungsnehmer einen Abschlag in Höhe des voraussichtlichen Mindestbetrags verlangen (§ 14 Abs. 2 VVG). Die Frist ist gehemmt, solange die Erhebungen durch Verschulden des Versicherungsnehmers nicht beendet werden können.
- Verzinsung in der Sachversicherung: Nach § 91 VVG ist die Entschädigung nach Ablauf eines Monats seit der Anzeige mit 4 Prozent pro Jahr zu verzinsen, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen verlangt werden können.
Wann gerät der Versicherer in Verzug?
Nach den allgemeinen Regeln (§ 286 BGB) tritt Verzug bei einer fälligen Leistung in der Regel nach einer Mahnung ein. Dann können Verzugszinsen (§ 288 BGB) und gegebenenfalls ein Verzugsschaden geltend gemacht werden. Verzögert der Versicherer die Erhebungen ohne sachlichen Grund, kann die Fälligkeit unter Umständen früher angenommen werden. Ob das zutrifft, ist eine Frage des Einzelfalls.
Was können Hausverwaltungen und Eigentümer tun?
- Fehlende Unterlagen beim Versicherer konkret erfragen und vollständig nachreichen.
- Den Stand der Prüfung schriftlich abfragen und Fristen setzen.
- Bei größeren Schäden Abschlagszahlungen nach § 14 Abs. 2 VVG verlangen.
- Eine Mahnung aussprechen, wenn die Leistung fällig ist.
- Bei anhaltendem Streit Makler, Sachverständige oder Rechtsbeistand einbeziehen; für Verbraucher besteht zudem der Weg zum Versicherungsombudsmann.
Warum ist das Thema für Hausverwaltungen besonders relevant?
Bei großen Schäden in Mehrfamilienhäusern geht es oft um hohe Beträge, die Handwerker und Eigentümer vorfinanzieren müssten. Verzögerungen belasten die Liquidität der Gemeinschaft und führen zu Konflikten mit Eigentümern und Mietern. Ein strukturiertes Schadenmanagement mit dokumentierten Fristen und Unterlagen ist die beste Grundlage, um berechtigte Ansprüche durchzusetzen.
Ausführlich: Gebäudeversicherung zahlt nicht: Was tun bei verzögerter Schadenregulierung? Die Ausführungen sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Häufig gestellte Fragen
Ab wann ist ein Versicherer im Verzug?
In der Regel erst, wenn die Leistung fällig ist und eine Mahnung erfolgt ist. Fällig ist sie nach Abschluss der notwendigen Erhebungen.
Kann ich Zinsen verlangen, wenn die Regulierung lange dauert?
In der Sachversicherung ist die Entschädigung nach § 91 VVG einen Monat nach der Schadenanzeige mit 4 Prozent jährlich zu verzinsen. Bei Verzug können höhere Verzugszinsen in Betracht kommen.
Was ist eine Abschlagszahlung?
Eine Teilzahlung in Höhe des Betrags, den der Versicherer nach Lage der Dinge mindestens zu zahlen hat. Sie kann einen Monat nach der Schadenanzeige verlangt werden, wenn die Erhebungen noch laufen.
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