Schadenmanagement
Frostschaden an Leitungen: Versicherungsschutz und Pflichten im Winter
Was ist ein Frostschaden?
Gefriert Wasser in einer Leitung, dehnt es sich aus und kann Rohre, Armaturen oder Heizkörper sprengen. Beim Auftauen tritt dann Wasser aus und verursacht Nässeschäden. In der Wohngebäudeversicherung gehören Frostschäden an Leitungen und Anlagen zur Gefahr Leitungswasser – sowohl der Bruch selbst als auch der Folgeschaden durch austretendes Wasser (Leitungswasserschaden).
Wo entstehen Frostschäden typischerweise?
- In unbeheizten Kellern, Garagen und Dachräumen
- An Außenwasserhähnen und Gartenleitungen
- In leerstehenden Wohnungen oder Gewerbeeinheiten
- Bei Heizungsausfall während einer Kälteperiode
- An Wärmepumpen und Solarthermieanlagen ohne ausreichenden Frostschutz
Welche Pflichten gelten?
Viele Bedingungen enthalten Sicherheitsvorschriften für die kalte Jahreszeit: Gebäude und Gebäudeteile müssen ausreichend beheizt und kontrolliert werden, oder alle wasserführenden Anlagen sind abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten. Wird gegen diese Obliegenheiten verstoßen, kann der Versicherer die Leistung je nach Verschulden kürzen oder verweigern. Besonders kritisch ist Leerstand.
Was sollten Hausverwaltungen tun?
- Vor dem Winter Außenleitungen absperren und entleeren.
- Leerstehende Einheiten in einen Kontrollplan aufnehmen und Kontrollen dokumentieren.
- Heizungsstörungen schnell beheben lassen und Bewohner informieren.
- Gefährdete Leitungen dämmen oder mit Begleitheizung sichern.
Ob ein Frostschaden versichert ist, hängt vom Vertrag, den vereinbarten Bedingungen und der Einhaltung der Obliegenheiten ab.
Häufig gestellte Fragen
Zahlt die Gebäudeversicherung bei einem Frostschaden?
In der Regel ja, als Teil der Gefahr Leitungswasser – sofern die Frostschutz-Obliegenheiten eingehalten wurden.
Wie warm muss ein Gebäude im Winter gehalten werden?
Eine feste Temperatur nennen viele Bedingungen nicht; gefordert ist eine ausreichende Beheizung, die ein Einfrieren verhindert. Alternativ sind die Leitungen zu entleeren.
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