Schadenmanagement

Schadenregulierung: Ablauf, Beteiligte und typische Verzögerungen

Aktualisiert am
October 4, 2026
Von
Sascha Senninger

Was bedeutet Schadenregulierung?

Unter Schadenregulierung versteht man alle Schritte, mit denen ein Versicherer einen Versicherungsfall bearbeitet – von der Prüfung der Deckung über die Feststellung der Schadenhöhe bis zur Zahlung. Sie ist das Gegenstück zum Schadenmanagement auf Seite des Versicherungsnehmers, das Meldung, Dokumentation und Koordination umfasst.

Wie läuft eine Schadenregulierung ab?

  1. Meldung: Der Versicherungsnehmer zeigt den Schaden an (Schadenmeldung).
  2. Deckungsprüfung: Der Versicherer prüft, ob ein Versicherungsfall vorliegt, ob die Gefahr versichert ist und ob Obliegenheiten eingehalten wurden.
  3. Schadenfeststellung: Bei größeren Schäden beauftragt der Versicherer einen Regulierer oder Sachverständigen. Kostenvoranschläge und Gutachten werden ausgewertet.
  4. Leistungsentscheidung: Der Versicherer erkennt die Leistung ganz oder teilweise an oder lehnt sie mit Begründung ab.
  5. Zahlung: Die Entschädigung wird ausgezahlt, bei Neuwertverträgen teils gestaffelt nach Wiederherstellung.

Wann ist die Entschädigung fällig?

Nach § 14 Abs. 1 VVG sind Geldleistungen des Versicherers fällig mit Beendigung der zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Umfangs der Leistung nötigen Erhebungen. Sind diese nicht bis zum Ablauf eines Monats seit der Anzeige beendet, kann der Versicherungsnehmer nach § 14 Abs. 2 VVG Abschlagszahlungen in Höhe des Betrags verlangen, den der Versicherer voraussichtlich mindestens zu zahlen hat. In der Sachversicherung ist die Entschädigung zudem nach § 91 VVG nach Ablauf eines Monats seit der Anzeige mit 4 Prozent jährlich zu verzinsen, soweit keine höheren Zinsen aus anderem Rechtsgrund verlangt werden können.

Warum dauern Regulierungen manchmal lange?

  • Ursache oder Umfang sind unklar und erfordern Gutachten.
  • Unterlagen wie Rechnungen, Fotos oder Schadenaufstellungen fehlen.
  • Es bestehen Zweifel an der Einhaltung von Obliegenheiten oder an der Versicherungssumme.
  • Mehrere Versicherer oder Haftpflichtige sind beteiligt.
  • Die Wiederherstellung ist noch nicht abgeschlossen, sodass Neuwertanteile noch nicht fällig sind.

Eine lange Dauer ist nicht automatisch ein Regulierungsverzug. Entscheidend ist, ob noch notwendige Erhebungen laufen.

Was bedeutet das für Hausverwaltungen?

Hausverwaltungen beschleunigen die Regulierung vor allem durch vollständige Unterlagen, klare Ansprechpartner und konsequentes Nachhalten. Sinnvoll ist, je Schaden einen Status zu führen: gemeldet, in Prüfung, Gutachten offen, Zahlung erhalten, abgeschlossen. Bei größeren Schäden lohnt es, frühzeitig Abschlagszahlungen zu beantragen. Abgeschlossene Schäden sollten dem Versicherer gemeldet werden, damit Reserven aufgelöst werden und die Schadenhistorie korrekt ist.

Weiterführend: Gebäudeversicherung zahlt nicht: Was tun bei verzögerter Schadenregulierung? Die Ausführungen sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange darf eine Schadenregulierung dauern?

Eine feste Frist gibt es nicht. Die Leistung wird fällig, wenn die notwendigen Erhebungen abgeschlossen sind. Nach einem Monat können Abschlagszahlungen verlangt werden.

Darf ich vor der Regulierung mit der Reparatur beginnen?

Notmaßnahmen zur Schadenbegrenzung sind zulässig und geboten. Umfangreiche Reparaturen sollten mit dem Versicherer abgestimmt werden, damit der Schaden noch festgestellt werden kann.

Was passiert, wenn der Versicherer die Leistung ablehnt?

Die Ablehnung sollte begründet sein. Sie kann geprüft und gegebenenfalls mit fachlicher oder rechtlicher Unterstützung angefochten werden.

Fachbeitrag von SBC Immorisk

Sascha Senninger

Geschäftsführer, SBC symbio GmbH & Co. KG

Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO

SBC Immorisk ist die auf Versicherungs-, Risiko- und Schadenmanagement von Immobilienbeständen spezialisierte Marke der SBC symbio GmbH & Co. KG. Unsere Fachbeiträge richten sich an Hausverwaltungen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Bestandshalter.

Hinweis: Die Erklärungen im Glossar sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung. Ob Versicherungsschutz besteht, hängt immer vom jeweiligen Versicherungsvertrag und den vereinbarten Bedingungen ab.

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