Brandschutz & Prävention

Brandschutzkonzept: Inhalt, Pflicht und Bedeutung für die Versicherung

Aktualisiert am
October 4, 2026
Von
Sascha Senninger

Was ist ein Brandschutzkonzept?

Das Brandschutzkonzept beschreibt, wie ein konkretes Gebäude die Ziele des Brandschutzes erreicht. Es fasst zusammen, welche Brandabschnitte bestehen, wie Rettungswege verlaufen, welche Bauteile welchen Feuerwiderstand haben, welche technischen Anlagen vorhanden sind und welche organisatorischen Maßnahmen gelten. Erstellt wird es von Fachplanern für Brandschutz oder Prüfsachverständigen.

Wann ist ein Brandschutzkonzept erforderlich?

Die Anforderungen ergeben sich aus den Landesbauordnungen und Bauvorlagenverordnungen. Typischerweise wird ein Brandschutzkonzept oder ein Brandschutznachweis für Sonderbauten wie Hotels, Pflegeheime, Versammlungsstätten oder große Verkaufsstätten verlangt, häufig auch für Gebäude der höheren Gebäudeklassen. Bei Nutzungsänderungen und größeren Umbauten kann eine Anpassung erforderlich werden.

Warum interessiert sich der Versicherer dafür?

Für Versicherer ist das Brandschutzkonzept eine wichtige Informationsquelle zur Risikobewertung, besonders bei Gewerbeimmobilien und gewerblichen Gebäudeversicherungen. Es zeigt, wie groß ein möglicher Brandschaden höchstens werden kann und welche Schutzanlagen wie Brandmeldeanlagen oder Sprinkleranlagen vorhanden sind. Abweichungen zwischen Konzept und tatsächlichem Zustand – etwa offene Durchbrüche in Brandwänden – können versicherungsrechtliche Folgen haben.

Was sollten Eigentümer und Verwalter beachten?

  • Das gültige Brandschutzkonzept auffindbar archivieren.
  • Umbauten und Mieterausbauten auf Vereinbarkeit mit dem Konzept prüfen.
  • Prüf- und Wartungspflichten der genannten Anlagen einhalten.
  • Bei Versichererwechsel das Konzept und Prüfberichte bereitstellen.

Welche Anforderungen gelten, ergibt sich aus Bauordnungsrecht, Genehmigung und Vertrag.

Häufig gestellte Fragen

Braucht jedes Mehrfamilienhaus ein Brandschutzkonzept?

Nicht zwingend. Für viele Wohngebäude der niedrigeren Gebäudeklassen reichen die Standardanforderungen der Bauordnung. Für Sonderbauten und größere Vorhaben ist es häufig vorgeschrieben.

Wer erstellt ein Brandschutzkonzept?

Fachplaner für Brandschutz, Brandschutzsachverständige oder bauvorlageberechtigte Planer mit entsprechender Qualifikation, je nach Landesrecht.

Fachbeitrag von SBC Immorisk

Sascha Senninger

Geschäftsführer, SBC symbio GmbH & Co. KG

Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO

SBC Immorisk ist die auf Versicherungs-, Risiko- und Schadenmanagement von Immobilienbeständen spezialisierte Marke der SBC symbio GmbH & Co. KG. Unsere Fachbeiträge richten sich an Hausverwaltungen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Bestandshalter.

Hinweis: Die Erklärungen im Glossar sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung. Ob Versicherungsschutz besteht, hängt immer vom jeweiligen Versicherungsvertrag und den vereinbarten Bedingungen ab.

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